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   BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvF 5/87   

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https://dejure.org/1987,4193
BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvF 5/87 (https://dejure.org/1987,4193)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.1987 - 1 BvF 5/87 (https://dejure.org/1987,4193)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 1987 - 1 BvF 5/87 (https://dejure.org/1987,4193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Arbeitsförderungsgesetz 1986

  • openjur.de

    Arbeitsförderungsgesetz 1986

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 76, 99
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.03.1969 - 2 BvF 1/66

    Bundeshaushaltsplan

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvF 5/87
    Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung sind im Blick auf andere anhängige Verfahren zur gleichen Rechtsfrage nicht gegeben (vgl. BVerfGE 25, 308 [309] m.w.N.).
  • BVerfG, 22.03.2023 - 2 BvF 1/21

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung des Ruhens des Normenkontrollverfahrens zur

    Zwar können in einem solchen Fall Gründe des öffentlichen Interesses für die Fortführung einer abstrakten Normenkontrolle fehlen (vgl. BVerfGE 76, 99 ).
  • BVerfG, 23.05.2006 - 2 BvF 1/98

    Vereinbarkeit des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes mit dem

    Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 ; 25, 308 ; 76, 99 f.; 87, 152 ).
  • BVerfG, 31.07.2009 - 1 BvF 3/05

    Bayerische Staatsregierung nimmt Antrag auf Feststellung der

    Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 8, 183 ; 25, 308 ; 76, 99 f. ; 87, 152 ; 115, 394 ).
  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvF 1/97

    Verfahrenseinstellung bei abstrakter Normenkontrolle nach Antragsrücknahme

    Gründe des öffentlichen Interesses für eine Fortführung des Verfahrens nach der Rücknahme des Antrags sind nicht gegeben (vgl. BVerfGE 1, 396 [414]; - 8, 183 [184]; - 25, 308 [309]; - 76, 99 f.; - 77, 345; - 79, 255; - 87, 152 [153]).
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