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   BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87   

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https://dejure.org/1987,931
BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87 (https://dejure.org/1987,931)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1987 - 1 BvL 28/87 (https://dejure.org/1987,931)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1987 - 1 BvL 28/87 (https://dejure.org/1987,931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 77, 259
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
    Der Vorlagebeschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 (306); 68, 311 (316); 69, 185 (187); 74, 236 (242)).

    Der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab muß angegeben, die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit wesentlichen rechtlichen Erwägungen müssen erschöpfend dargelegt sein (vgl. BVerfGE 66, 265 (269 f.); 68, 311 (316)).

  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
    Der Vorlagebeschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 (306); 68, 311 (316); 69, 185 (187); 74, 236 (242)).

    § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung der zur Prüfung gestellten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 (114 f.); 65, 308 (316); 74, 236 (242)).

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
    § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung der zur Prüfung gestellten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 (114 f.); 65, 308 (316); 74, 236 (242)).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
    Der Vorlagebeschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 (306); 68, 311 (316); 69, 185 (187); 74, 236 (242)).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
    § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung der zur Prüfung gestellten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 (114 f.); 65, 308 (316); 74, 236 (242)).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
    Der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab muß angegeben, die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit wesentlichen rechtlichen Erwägungen müssen erschöpfend dargelegt sein (vgl. BVerfGE 66, 265 (269 f.); 68, 311 (316)).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84

    Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
    Der Vorlagebeschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 (306); 68, 311 (316); 69, 185 (187); 74, 236 (242)).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Es hat sich im Einzelnen mit der Rechtslage auseinanderzusetzen, auf nahe liegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte einzugehen und die in Schrifttum und Rechtsprechung - insbesondere derjenigen des Bundesverfassungsgerichts - entwickelten, für die vorgelegte Frage bedeutsamen Rechtsauffassungen ebenso zu verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. etwa BVerfGE 65, 308 ; 76, 100 ; 77, 259 ; 125, 175 ; 127, 335 ; 131, 88 ).
  • BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20

    Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

    Es kann auch erforderlich sein, auf die Gründe einzugehen, die im Gesetzgebungsverfahren für eine bestimmte gesetzliche Regelung maßgeblich waren (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ; 92, 277 ).
  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91

    Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr.

    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Norm ist für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich, wenn das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der beanstandeten Regelung zu einer anderen Entscheidung käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 77, 259, 261; 79, 245, 249; 84, 233).
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