Rechtsprechung
   BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,233
BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82 (https://dejure.org/1988,233)
BVerfG, Entscheidung vom 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82 (https://dejure.org/1988,233)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Januar 1988 - 1 BvR 1548/82 (https://dejure.org/1988,233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Presse-Grosso

§ 6 Nr. 3 GjS, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Pressefreiheit umfaßt auch Schutz von pressebezogenen Hilfstätigkeiten

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Telemedicus

    Presse-Grosso

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; GjS § 6 Nr. 3
    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pressefreiheit - Hilfstätigkeit - Pressebezug

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 77, 346
  • NJW 1988, 1833
  • MDR 1988, 549
  • NStZ 1988, 412
  • ZUM 1988, 338
  • afp 1988, 15
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits den inhaltsgleichen Vorläufer von § 6 Nr. 3 GjS, nämlich § 6 Abs. 1 GjS in der Fassung vom 9. Juni 1953 (BGBl. I S. 377), unter dem Gesichtspunkt der Bestimmtheit der Strafdrohung geprüft und mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt (BVerfGE 11, 234).

    Er hat damit klar gemacht, daß nicht Grenzfälle, sondern nur jedem unbefangenen Beobachter erkennbar jugendgefährdende Schriften erfaßt werden sollen (vgl. BVerfGE 11, 234 [238]).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82
    Ebenso ist das Verbot, nicht indizierte, aber offensichtlich schwer jugendgefährdende Schriften im Versandhandel zu vertreiben (§ 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 3 GjS in der Fassung vom 29. April 1961 - BGBl. I S. 498 -), als vereinbar mit Art. 5 Abs. 1 GG beurteilt worden (BVerfGE 30, 336).

    Dies entspricht der Wertung des Grundgesetzes, wonach der Schutz der Jugend ein Ziel von bedeutsamem Rang und ein wichtiges Gemeinschaftsanliegen ist (BVerfGE 30, 336 [348]).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82
    Der Grundrechtsschutz des Art. 5 Abs. 1 GG besteht im Interesse der freien Meinungsbildung (BVerfGE 57, 295 [319]) und kann deswegen nur durch einen ausreichenden Inhaltsbezug ausgelöst werden.
  • BVerfG, 11.03.1969 - 1 BvR 665/62

    Geib/Stern

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82
    Er beschränkt sich nicht auf die unmittelbar inhaltsbezogenen Pressetätigkeiten, sondern erfaßt im Interesse einer ungehinderten Meinungsverbreitung auch inhaltsferne Hilfsfunktionen von Presseunternehmen (vgl. BVerfGE 25, 296 [304] - Buchhaltung; BVerfGE 64, 108 [114 f.]- Anzeigenaufnahme).
  • BGH, 14.07.1955 - 1 StR 172/55

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82
    Das Landgericht ist zwar von der verfassungsrechtlich unbedenklichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 8, 80) zum Merkmal der Offensichtlichkeit der schweren sittlichen Gefährdung ausgegangen.
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82

    Chiffreanzeigen

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82
    Er beschränkt sich nicht auf die unmittelbar inhaltsbezogenen Pressetätigkeiten, sondern erfaßt im Interesse einer ungehinderten Meinungsverbreitung auch inhaltsferne Hilfsfunktionen von Presseunternehmen (vgl. BVerfGE 25, 296 [304] - Buchhaltung; BVerfGE 64, 108 [114 f.]- Anzeigenaufnahme).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82
    Im einzelnen kommt es für die Definition des Schutzbereichs darauf an, was notwendige Bedingung des Funktionierens einer freien Presse ist (BVerfGE 66, 116 [134]).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82
    Dieser Schutz reicht von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung (BVerfGE 10, 118 [121]).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Die Gerichte haben zu beachten, dass die Garantie der Pressefreiheit nicht allein den subjektiven Rechten der Presse, sondern in gleicher Weise auch dem Schutz des Prozesses öffentlicher Meinungsbildung und damit der Meinungsbildungsfreiheit der Bürger dient (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 66, 116 ; 77, 346 ).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    a) Schon in seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, daß der Schutz der Jugend nach einer vom Grundgesetz selbst getroffenen Wertung ein Ziel von bedeutsamem Rang und ein wichtiges Gemeinschaftsanliegen ist (vgl. BVerfGE 30, 336 [347 und 348]; 77, 346 [356]).
  • LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19

    Keine Belehrungspflicht des Arbeitgebers zum Urlaubsverfall gegenüber länger

    Der Grundrechtsschutz beschränkt sich nicht auf die Erstellung des Inhalts, sondern bezieht auch inhaltsbezogene Hilfsfunktionen von Presseunternehmen ein (BVerfG 13. Januar 1988 - 1 BvR 1548/82; BVerfG 10. Mai 1983 - 1 BvR 385/82).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht