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   BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86   

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BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86 (https://dejure.org/1988,789)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.1988 - 1 BvL 2/86 (https://dejure.org/1988,789)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 1988 - 1 BvL 2/86 (https://dejure.org/1988,789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltsanspruch - Jugendamt - Amtspfleger - Konkrete Normenkontrolle

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 1
  • MDR 1988, 553
  • FamRZ 1988, 475
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
    Der Vorlagebeschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 68, 311 [316]; 69, 185 [187]; 74, 236 [242]).

    § 80 Abs. 2 S. 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]; 74, 236 [242]).

  • BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
    Der Vorlagebeschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 68, 311 [316]; 69, 185 [187]; 74, 236 [242]).

    Die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit wesentlichen rechtlichen Erwägungen müssen erschöpfend dargelegt sein (vgl. BVerfGE 65, 308 [314 f.]; 66, 265 [269 f.]; 68, 311 [316]).

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
    Die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit wesentlichen rechtlichen Erwägungen müssen erschöpfend dargelegt sein (vgl. BVerfGE 65, 308 [314 f.]; 66, 265 [269 f.]; 68, 311 [316]).

    § 80 Abs. 2 S. 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]; 74, 236 [242]).

  • BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
    Der Vorlagebeschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 68, 311 [316]; 69, 185 [187]; 74, 236 [242]).
  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
    Dabei geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich ist, es sei denn, daß sich diese als offensichtlich unhaltbar erweist (BVerfGE 72, 51 [60] m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
    Die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit wesentlichen rechtlichen Erwägungen müssen erschöpfend dargelegt sein (vgl. BVerfGE 65, 308 [314 f.]; 66, 265 [269 f.]; 68, 311 [316]).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
    § 80 Abs. 2 S. 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]; 74, 236 [242]).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84

    Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
    Der Vorlagebeschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 68, 311 [316]; 69, 185 [187]; 74, 236 [242]).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82

    Unzulässigkeit der Normenkontrolle bei fehlender Überzeugung des vorlegenden

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
    Dies darf ihn aber nicht veranlassen, bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Norm gegen seine Überzeugung zu handeln (vgl. BVerfGE 68, 337 [345]) und von einer Auslegung abzusehen, die seinem Verfassungsverständnis entspricht.
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Ein Vorlagebeschluss muss aus sich heraus - ohne Beiziehung der Akten - verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und mit welcher Begründung das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht vertretene Auffassung, wonach die Vorschriften über die Entscheidungsstrukturen der beiden Wasserverbände nicht allein in Bezug auf die Arbeitnehmermitbestimmung, sondern wegen ihrer Untrennbarkeit und den daraus folgenden Auswirkungen auf das notwendige demokratische Legitimationsniveau insgesamt entscheidungserheblich und mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, kommt trotz der hypothetisch in Betracht gezogenen Möglichkeit, dass allein die Regelungen über die Arbeitnehmermitbestimmung verfassungswidrig sein könnten, hinreichend deutlich zum Ausdruck (vgl. BVerfGE 97, 49 ); sie ist nachvollziehbar dargelegt, keineswegs unhaltbar und deshalb für das Bundesverfassungsgericht bindend (vgl. BVerfGE 69, 150 ; 72, 51 m.w.N.; 78, 1 ; 79, 245 ).

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Dazu hat das vorlegende Gericht die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darzulegen, nach denen es für die von ihm zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der gesetzlichen Vorschrift ankommt (vgl. BVerfGE 22, 175 ; 78, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, aus welchen Gründen das vorlegende Gericht von der Unvereinbarkeit der vorgelegten Norm mit dem Grundgesetz überzeugt ist und dass es bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl.BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Der Vorlagebeschluß läßt mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, daß die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Revision allein von der Gültigkeit über die Vorschriften zur Krankenhausumlage abhängt (vgl. BVerfGE 78, 1 [5]; 80, 96 [100]; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98

    Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt

    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).

    Hierbei muss es die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 79, 240 ; 88, 70 ).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Darlegung der

    Die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit wesentlichen rechtlichen Erwägungen müssen erschöpfend dargelegt sein (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 66, 265 ; 68, 311 ; 77, 259 ; 78, 1 ).

    Dabei legt das Bundesverfassungsgericht für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts zugrunde, es sei denn, dass sich diese als offensichtlich unhaltbar erweist oder nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerfGE 69, 150 ; 72, 51 m.w.N.; 78, 1 ; 79, 245 ; vgl. auch BVerfGE 82, 198 ).

  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der

    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).

    Dabei verlangt § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG auch, dass das vorlegende Gericht die Tatsachen mitteilt, auf die sich sein Standpunkt zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage stützt (BVerfGE 66, 265 ; 80, 68 ), und sich unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen eingehend mit der Rechtslage auseinander setzt (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 65, 308 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des

    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus verständlich sein und hinreichend deutlich erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 78, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 [306]; 68, 311 [316]; 69, 185 [187]; 74, 236 [242]; 78, 1 [5]; 88, 70 [73 f.]).

    Dabei verlangt § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, dass sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinander setzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]; 74, 236 [242]; 78, 1 [5]; 88, 70 [74]).

  • BVerfG, 02.02.1999 - 2 BvM 1/98

    Unzulässige gerichtliche Vorlage im Zusammenhang mit Atomwaffen

    Ebenso wie im Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ist im Verfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgeblich, es sei denn, daß sich diese als offensichtlich unhaltbar erweist (vgl. BVerfGE 78, 1 ).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02

    Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses

  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • StGH Hessen, 04.04.2006 - P.St. 2027

    Begründung; Begründungspflicht, Darlegung; Darlegungspflicht; konkrete

  • BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvL 14/96

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage

  • BVerfG, 25.01.1994 - 1 BvL 26/93

    Kündigung: Kündigungsfristen Arbeiter - Angestellte - Gleichbehandlung

  • LSG Hessen, 21.04.1999 - L 3 U 1764/98

    Unfallversicherung - übergangsrecht - Versicherungsfall im Oktober 1990 -

  • BVerfG, 29.12.1994 - 1 BvL 52/92

    Unzulässigkeit der Vorlage im Rahmen der konkreten Normenkontrolle bei fehlender

  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvL 11/96

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • VG Gelsenkirchen, 07.12.2023 - 16 K 2862/21

    Vogelspinne, Poecilotheria, Haltungsverbot, Haltung, Feststellungsklage,

  • StGH Hessen, 11.11.2015 - P.St. 2460

    Zum Begründungserfordernis einer konkreten Normenkontrollvorlage (hier: Vorlage

  • VG Aachen, 26.04.2005 - 2 K 1249/03

    Ergänzende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung;

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