Rechtsprechung
   BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86   

8 Jahre Nichtanpassung der gesetzlichen Tabellengrenzwerte

§§ 114, 115 ZPO, Ratenbemessung ist mit Sozialstaatsprinzip und Gleichheitssatz vereinbar

Volltextveröffentlichungen

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    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bremen, 24.11.1986 - 4 O 2612/86
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 78, 104
  • NJW 1988, 2231
  • FamRZ 1988, 1139
  • DVBl 1988, 855
  • AnwBl 1988, 539



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Wird zitiert von ... (213)  

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04  

    Erfolgshonorare

    Bei der Regelung dieser staatlichen Leistung kann sich der Gesetzgeber auf eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes beschränken, wobei ihm hinsichtlich des Ausmaßes der Angleichung ein Gestaltungsspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 78, 104 <118>).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06  

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Die Voraussetzungen für die Entscheidungszuständigkeit der Kammer (§ 93c BVerfGG) liegen vor; die für den vorliegenden Fall maßgeblichen verfassungsrechtlichen Anforderungen an Entscheidungen über die Gewährung von Prozesskostenhilfe sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02  

    Entscheidung einer Rechtsfrage im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Die für die Beurteilung maßgebliche verfassungsrechtliche Frage zu den Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG eine weit gehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).

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