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   BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87   

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https://dejure.org/1988,630
BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87 (https://dejure.org/1988,630)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1988 - 1 BvL 16/87 (https://dejure.org/1988,630)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1988 - 1 BvL 16/87 (https://dejure.org/1988,630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Normenkontrolle - Voraussetzungen - Einwilligung - Widerruf - Adoption

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 201
  • MDR 1988, 831
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87
    Ferner muß der Vorlagebeschluß die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung wesentlichen rechtlichen Erwägungen erschöpfend darstellen (vgl. BVerfGE 66, 265 [269 f.]; 68, 311 [316]).
  • BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87
    Ferner muß der Vorlagebeschluß die für die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung wesentlichen rechtlichen Erwägungen erschöpfend darstellen (vgl. BVerfGE 66, 265 [269 f.]; 68, 311 [316]).
  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87
    Insbesondere kann es auch erforderlich sein, im Rahmen der Begründung eines Vorlagebeschlusses auf die Gründe einzugehen, die im Gesetzgebungsverfahren für eine bestimmte gesetzliche Regelung maßgeblich waren (BVerfGE 77, 259 [262]).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87
    Eine Norm ist entscheidungserheblich, wenn die Endentscheidung von der Gültigkeit des für verfassungswidrig gehaltenen Gesetzes abhängt (vgl. BVerfGE 50, 108 [113] m.w.N.).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87
    § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 [114f.]).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes

    Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle ist hier gerechtfertigt, weil die Klärung der aufgezeigten verfassungsrechtlichen Fragen zur abschließenden Beurteilung des Falles, dh grundsätzlich für dessen Endentscheidung, unerlässlich ist (vgl BVerfGE 50, 108, 113 mwN; 78, 201, 203; 79, 240, 243).

    Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle ist im vorliegenden Fall gerechtfertigt, weil die Entscheidung der verfassungsrechtlichen Frage zur abschließenden Beurteilung des Falles, dh grundsätzlich für dessen Endentscheidung, unerlässlich ist (vgl BVerfGE 50, 118, 113 mwN; 78, 201, 203 f; 79, 240, 243; vgl auch Clemens in Umbach/Clemens, Art. 100 GG, RdNr 101, mwN; Pieroth in Jarass/Pieroth, GG, 9. Aufl 2007, Art. 100 RdNr 11 ff).

  • BSG, 27.01.2009 - B 14/11b AS 9/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes

    Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle ist hier gerechtfertigt, weil die Klärung der aufgezeigten verfassungsrechtlichen Fragen zur abschließenden Beurteilung des Falles, dh grundsätzlich für dessen Endentscheidung, unerlässlich ist (vgl BVerfGE 50, 108, 113 mwN; 78, 201, 203; 79, 240, 243).

    Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle ist im vorliegenden Fall gerechtfertigt, weil die Entscheidung der verfassungsrechtlichen Frage zur abschließenden Beurteilung des Falles, dh grundsätzlich für dessen Endentscheidung, unerlässlich ist (vgl BVerfGE 50, 118, 113 mwN; 78, 201, 203 f; 79, 240, 243; vgl auch Clemens in Umbach/Clemens, [Hrsg], Grundgesetz-Mitarbeiterkommentar, 2002, Art. 100 GG, RdNr 101, mwN; Pieroth in Jarass/Pieroth, GG, 9. Aufl 2007, Art. 100 RdNr 11 ff).

  • BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20

    Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

    Es kann auch erforderlich sein, auf die Gründe einzugehen, die im Gesetzgebungsverfahren für eine bestimmte gesetzliche Regelung maßgeblich waren (vgl. BVerfGE 77, 259 ; 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ; 92, 277 ).
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