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   BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83   

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BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83 (https://dejure.org/1988,9)
BVerfG, Entscheidung vom 31.05.1988 - 1 BvR 520/83 (https://dejure.org/1988,9)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 1988 - 1 BvR 520/83 (https://dejure.org/1988,9)
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Unterhaltsleistungen

§ 33a EStG, an Verwaltungsvorschriften orientierte Rechtsprechung

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Unterhaltsleistung ins Ausland

  • hartzkampagne.de

    Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe durch den Gesetzgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Höchstbetragsregelung für den Abzug von Unterhaltsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Rechtsweggarantie - Generalklausel

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 214
  • NJW 1989, 666
  • FamRZ 1989, 259 (Ls.)
  • DVBl 1989, 94
 
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Wird zitiert von ... (379)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
    Im Rahmen dieser Entscheidung kann sich der Gesetzgeber auch unbestimmter Rechtsbegriffe bedienen (vgl. etwa BVerfGE 8, 274, 325 ; 13, 153, 161; 20, 150, 157; 21, 73, 79; 31, 255, 264; 37, 132, 142; 49, 89, 133 f.; 56, 1, 12; st. Rspr.).

    Vor allem aber darf er die Entscheidung über die Grenzen der Freiheit des Bürgers nicht einseitig in das Ermessen der Verwaltung legen (vgl. BVerfGE 8, 274, 325 ; 13, 153, 160; 56, 1, 12).

    Die Begriffe der Notwendigkeit und Angemessenheit, die durch § 33 a Abs. 1 und § 33 Abs. 2 EStG der Steuerverwaltung als Grundlage ihres Handelns vorgegeben werden, sind zwar konkret genug, um die auf ihnen beruhende Vollzugspraxis nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß (vgl. BVerfGE 8, 274, 325 ) hinreichend deutlich zu bestimmen.

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
    Im Rahmen dieser Entscheidung kann sich der Gesetzgeber auch unbestimmter Rechtsbegriffe bedienen (vgl. etwa BVerfGE 8, 274, 325 ; 13, 153, 161; 20, 150, 157; 21, 73, 79; 31, 255, 264; 37, 132, 142; 49, 89, 133 f.; 56, 1, 12; st. Rspr.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß er insbesondere im Steuerrecht ohne die Verwendung solcher Begriffe nicht auskommt (vgl. etwa BVerfGE 13, 153, 161; 21, 73, 79; 26, 321, 325; 31, 255, 264; 48, 210, 222; st. Rspr.).

    Vor allem aber darf er die Entscheidung über die Grenzen der Freiheit des Bürgers nicht einseitig in das Ermessen der Verwaltung legen (vgl. BVerfGE 8, 274, 325 ; 13, 153, 160; 56, 1, 12).

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
    Im Rahmen dieser Entscheidung kann sich der Gesetzgeber auch unbestimmter Rechtsbegriffe bedienen (vgl. etwa BVerfGE 8, 274, 325 ; 13, 153, 161; 20, 150, 157; 21, 73, 79; 31, 255, 264; 37, 132, 142; 49, 89, 133 f.; 56, 1, 12; st. Rspr.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß er insbesondere im Steuerrecht ohne die Verwendung solcher Begriffe nicht auskommt (vgl. etwa BVerfGE 13, 153, 161; 21, 73, 79; 26, 321, 325; 31, 255, 264; 48, 210, 222; st. Rspr.).

    Er hat die Grundsätze der Normenklarheit und Justitiabilität zu beachten (vgl. BVerfGE 21, 73, 79 ; 52, 1, 41; 59, 104, 114; 63, 312, 323).

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