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   BVerfG, 30.06.1988 - 2 BvR 701/86   

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BVerfG, 30.06.1988 - 2 BvR 701/86 (https://dejure.org/1988,1042)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.1988 - 2 BvR 701/86 (https://dejure.org/1988,1042)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 1988 - 2 BvR 701/86 (https://dejure.org/1988,1042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Totalverweigerung I

  • openjur.de

    Totalverweigerung I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf einer Strafaussetzung bei Dienstflucht durch einen Zeugen Jehovas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafaussetzung - Bewährung - Dienstflucht - Zivildienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 391
  • NJW 1989, 1211
  • NStZ 1989, 123
  • StV 1990, 442
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1988 - 2 BvR 701/86
    Indem er nach rechtskräftiger Verurteilung der neuerlichen Aufforderung zum Dienstantritt nicht nachkomme, begehe er dieselbe Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG (BVerfGE 23, 191).

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1968 (BVerfGE 23, 191) sei die wiederholte Nichtbefolgung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst aus Gewissensgründen nicht strafbar.

    Der Senat hat dies bereits im Beschluß vom 7. März 1968 (vgl. BVerfGE 23, 191) festgestellt.

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1988 - 2 BvR 701/86
    Das Grundgesetz hat in Art. 4 Abs. 1 GG die Freiheit des Gewissens und seiner Entscheidungen, in denen sich die autonome sittliche Persönlichkeit unmittelbar äußert, als unverletzlich anerkannt (vgl. BVerfGE 12, 45 [53 f.]).
  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1988 - 2 BvR 701/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat daraus abgeleitet, an die Verletzung einer solchen Dienstpflicht könnten grundsätzlich auch dann strafrechtliche Folgen geknüpft werden, wenn das Verhalten des Dienstpflichtigen auf einer Gewissensentscheidung beruht (vgl. BVerfGE 19, 135 [138]; 23, 127 [132 f.]).
  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 112/63

    Ersatzdienstverweigerer

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1988 - 2 BvR 701/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat daraus abgeleitet, an die Verletzung einer solchen Dienstpflicht könnten grundsätzlich auch dann strafrechtliche Folgen geknüpft werden, wenn das Verhalten des Dienstpflichtigen auf einer Gewissensentscheidung beruht (vgl. BVerfGE 19, 135 [138]; 23, 127 [132 f.]).
  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Die verfassungsrechtlich gewährleistete Gewissensfreiheit umfasst nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (stRspr. des BVerfG: vgl. u.a. Beschlüsse vom 30. Juni 1988 - 2 BvR 701/86 - <BVerfGE 78, 391 [395]>, vom 26. August 1992 - 2 BvR 478/92 - <NJW 1993, 455 f.> und vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. - <NJW 1999, 3399>).
  • BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

    Die von der Verfassung gewährte Gewissensfreiheit umfaßt nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote oder Verbote des Gewissens zu handeln (vgl. BVerfGE 78, 391 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    Nach der Rechtsprechung auch des Bundesverfassungsgerichts ist dabei nicht nur das sog. forum internum, sondern auch die Umsetzung von Gewissensentscheidungen nach außen, ihre Äußerung und andere Formen ihrer Verwirklichung geschützt (forum externum); die Gewissensfreiheit umfasst folglich grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.06.1988 - 2 BvR 701/86 -, BVerfGE 78, 391 ).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96

    Gewissenskonflikt bei Biologiepraktika mit eigens getöteten Tieren

    aa) Dieses Grundrecht umfaßt nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (BVerfGE 78, 391, 395) [BVerfG 30.06.1988 - 2 BvR 701/86].
  • BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 478/92

    Steuerpflicht und Gewissenfreiheit

    Zwar umfaßt die von der Verfassung gewährleistete Gewissensfreiheit nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (BVerfGE 78, 391 [395]).
  • BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 1834/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Tierversuchen

    Die für die verfassungsrechtliche Beurteilung des Streitfalls maßgeblichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. insbesondere zum Schutzbereich der wissenschaftlichen Lehrfreiheit BVerfGE 55, 37 ; zum Gewährleistungsinhalt der Gewissensfreiheit BVerfGE 78, 391 ; zum Grundsatz praktischer Konkordanz BVerfGE 93, 1 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 996/18

    Einbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Gewissensgründe

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dabei nicht nur die Gewissensbildung als "Gedankenfreiheit in Gewissensfragen", sog. forum internum, sondern auch die Freiheit geschützt, seinem Gewissen durch Tun oder Unterlassen zu folgen, sog. forum externum; die Gewissensfreiheit umfasst folglich grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.06.1988 - 2 BvR 701/86 - BVerfGE 78, 391 ; Leibholz/Rinck/Hesselberger in Leibholz/Rink, GG, Art. 4 Rn. 146 ; Jarass/Pieroth, GG, 15. Aufl., Art. 4 Rn. 45 f.).
  • BVerwG, 04.11.1994 - 8 C 9.93

    Kriegstdienstverweigerer - Gewissensgründe

    § 15 a ZDG (damals noch Ersatzdienstgesetz) wurde durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst vom 14. August 1969 (BGBl I S. 1105) eingefügt, um ein Straffälligwerden der Verweigerer des Friedenszivildienstes aus Gewissensgründen - namentlich der Zeugen Jehovas - wegen Dienstflucht künftig zu vermeiden (vgl. Urteile vom 29. September 1982, aaO. S. 1 und vom 15. September 1989, aaO. S. 4 [6]; BVerfG, Beschluß vom 30. Juni 1988 - 2 BvR 701/86 - BVerfGE 78, 391 [392]).

    Mir Blick auf diese "Zielgruppe" hat der Gesetzgeber durch § 15 a ZDG den "einfachrechtlichen" Heranziehungsschutz des anerkannten Kriegsdienstverweigerers über das verfassungsrechtlich gebotene Maß hinaus auf "Totalverweigerer" aus Gewissensgründen erweitert (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Oktober 1965 - 1 BvR 112/63 - BVerfGE 19, 135 [137 f.], vom 5. März 1968 - 1 BvR 579/67 - BVerfGE 23, 127 [132] und vom 30. Juni 1988, aaO. S. 391 [395]; BVerwG, Urteil vom 27. April 1977, aaO. S. 353 [357]; Beschluß vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 8 B 213.93 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 13 S. 7 [8]).

    Diese treffen auch in aller Regel eine einheitliche Gewissensentscheidung sowohl gegen den Kriegsdienst als auch gegen den Zivildienst in Krieg und Frieden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. März 1968 - 1 BvR 579/67 - BVerfGE 23, 127 [ 204] und vom 30. Juni 1988, aaO. S. 396).

  • VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16

    Einbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Erbrechtsbeschränkungen;

    (1) Die von Art. 4 Abs. 1 GG erfasste Gewissensfreiheit umfasst nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 30.06.1988 - 2 BvR 701/86 - juris Rn. 16; stRspr).
  • OLG Koblenz, 15.04.1996 - 1 Ss 85/96
    Den besonderen Umständen gerade der Zeugen Jehovas, die in der Vergangenheit vielfach Zeugnis dafür abgelegt haben, daß sie in ihren religiösen Überzeugungen besonders tief verhaftet sind (BVerfG NJW 89, 1211) und sich einem ungewöhnlich rigiden Glaubensdogmatismus sowie einer streng hierarchisch geprägten Organisationsstruktur verpflichtet fühlen, ist dabei mit erhöhter Nachsicht zu begegnen (vgl. BVerfG NJW 68, 979, 981: "rechtlich erheblich" ist hier "der tatsächlich gegebene Zustand, der mit Begriffen wie 'übermächtige Motivation, oder 'unüberwindbarer psychischer Zwang' zu umschreiben versucht worden ist").

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen allgemein anerkannt, daß dies in mehrfacher Hinsicht Anlaß für eine spezielle, den Gewissenstäter begünstigende Betrachtungsweise sein muß: So hat sich z.B. im Zusammenhang mit der Frage der Aussetzung zur Bewährung entgegen einer früher (etwa vom 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz - allerdings in einem nicht einen Zeugen Jehovas betreffenden Sonderfall, in dem die Gewissensgründe zweifelhaft erschienen -, vgl. MDR 84, 1978; dagegen schon OLG Stuttgart MDR 88, 1080, 1081) vertretenen Meinung die Auffassung durchgesetzt, auch bei einem unerschütterlich zur Ablehnung jedweden Ersatzdienstes entschlossenen Kriegsdienstverweigerer sei die Vollstreckung in aller Regel zur Bewährung auszusetzen; dabei komme es für die Prognoseentscheidung nicht auf die zukünftige Einstellung zum Zivildienst, sondern lediglich auf das zu erwartende sonstige Wohlverhalten an (OLG Hamm NStZ 84, 456, NJW 80, 68 sowie 79, 890; OLG Frankfurt OLGSt 3 zu § 53 ErsDG; OLG Schleswig SchlHAnz 69, 97; vgl. auch BVerfG NJW 89, 1211 und BayObLG …

    Spezialpräventive Überlegungen verbieten sich dabei von selbst, da es aus den vom Bundesverfassungsgericht dargelegten Gründen (NJW 68, 981 und NJW 89, 1211) verfassungswidrig wäre, eine achtbare Gewissensentscheidung durch harte Strafen brechen zu wollen und eine erneute Einberufung des Angeklagten ohnehin nicht in Betracht kommt (BVerfG a.a.O.).

  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 475/02

    Verweigerung eines Teils der Steuerzahlung aus Gewissensgründen

  • BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der § 3 WPflG , §§ 15a, 53, 56 ZDG

  • OLG Bremen, 28.08.1995 - Ss 120/94

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Dienstflucht; Verhängung einer

  • VGH Bayern, 04.08.2014 - 10 ZB 11.1920

    Taubenfütterungsverbot trotz Staatsziel Tierschutz möglich

  • OLG Stuttgart, 26.08.1994 - 2 Ss 38/94
  • LG Görlitz, 02.09.2008 - 5a Ns 240 Js 22693/05
  • KG, 20.07.1998 - 1 Ss 38/98
  • LG Hamburg, 18.05.2001 - 711 Ns 10/01
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