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   BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82, 1 BvL 9/82   

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BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82, 1 BvL 9/82 (https://dejure.org/1988,140)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1988 - 1 BvL 8/82, 1 BvL 9/82 (https://dejure.org/1988,140)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1988 - 1 BvL 8/82, 1 BvL 9/82 (https://dejure.org/1988,140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 165
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 01.06.1977 - 3 RK 41/75

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 44, 41 ff.; 48, 258 ff.) steht einem Versicherten keine Kostenerstattung zu, wenn er einen Arzt (dasselbe muß für einen anderen Heilbehandler gelten) privat, also außerhalb der kassenärztlichen oder vertragsärztlichen Verpflichtungen in Anspruch nimmt.

    Eine Möglichkeit der Privatbehandlung auf eigene Kosten mit nachfolgender Kostenerstattung ist dem System der deutschen gesetzlichen Krankenkasse fremd (BSGE 44, 41 [42] unter Berufung auf BSGE 42, 117 [119]).

    Während sich das Landessozialgericht im Verfahren 1 BvL 9/82 noch mit der Entscheidung BSGE 44, 41 ff. auseinandersetzt, unterläßt es dies in dem Ergänzungsbeschluß zu 1 BvL 8/82. Das Gericht legt dort sogar ausdrücklich dar, es könne nicht festgestellt werden, daß der Klägerin eine Behandlung durch einen ärztlichei4 Verhaltenstherapeuten nicht zuzumuten gewesen wäre; es seien keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß für sie nur eine Behandlung durch einen Diplom-Psychologen in Betracht gekommen sei.

  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 43/80

    Leistungsinhalt der Krankenpflege; Zulässigkeit einer Erweiterung;

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
    Insoweit verweist der 8. Senat unter anderem auf das Urteil des 3. Senats vom 9. März 1982 (BSGE 53, 144).

    Im weiteren Verfahren wird das Landessozialgericht das inzwischen ergangene Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. März 1982 (BSGE 53, 144) in seine Betrachtungen einbeziehen müssen, dessen verfassungsrechtliche Erwägungen ausdrücklich auf die Vorlagebeschlüsse eingehen.

  • BSG, 10.07.1979 - 3 RK 21/78

    Psychologische Untersuchung - Heilmittel

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 44, 41 ff.; 48, 258 ff.) steht einem Versicherten keine Kostenerstattung zu, wenn er einen Arzt (dasselbe muß für einen anderen Heilbehandler gelten) privat, also außerhalb der kassenärztlichen oder vertragsärztlichen Verpflichtungen in Anspruch nimmt.

    Etwas anderes würde allerdings gelten, wenn die Versicherung die Sachleistung zu Unrecht verweigert und die Klägerinnen dadurch gezwungen hätte, sie sich auf eigene Kosten zu verschaffen (BSGE 48, 258 [260]).

  • BVerfG - 1 BvL 9/82 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
    Während sich das Landessozialgericht im Verfahren 1 BvL 9/82 noch mit der Entscheidung BSGE 44, 41 ff. auseinandersetzt, unterläßt es dies in dem Ergänzungsbeschluß zu 1 BvL 8/82. Das Gericht legt dort sogar ausdrücklich dar, es könne nicht festgestellt werden, daß der Klägerin eine Behandlung durch einen ärztlichei4 Verhaltenstherapeuten nicht zuzumuten gewesen wäre; es seien keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß für sie nur eine Behandlung durch einen Diplom-Psychologen in Betracht gekommen sei.

    Im Verfahren 1 BvL 9/82 stellt das Landessozialgericht zwar die erwähnte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dar und erläutert, daß die Klägerin danach eine Kostenerstattung eigentlich nicht verlangen könne.

  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
    Dies gilt allerdings nicht, wenn dessen Rechtsauffassung (BVerfGE 7, 171 [175]; 72, 51 [60]) oder Tatsachenwürdigung (BVerfGE 13, 31 [35 f.]) offensichtlich unhaltbar ist oder die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit von der Beantwortung verfassungsrechtlicher Vorfragen abhängt (BVerfGE 46, 268 [284]).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
    Das Gericht muß die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm maßgeblichen Erwägungen erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 66, 265 [269 f.]; 68, 311 [316]), sich eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der in Frage stehenden Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]; 74, 236 [242]).
  • OLG München, 29.02.1984 - 20 U 3369/83

    Zulassungspflicht nach dem Heilpraktikergesetz bei Durchführung einer

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
    In diesem Fall könnten aber alle Heilbehandlungsverträge, die er schließt, nach § 134 BGB nichtig sein, weil sie gegen ein gesetzliches Verbot verstießen (so OLG München, NJW 1984, 1826 f.).
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
    Bei der Prüfung, ob eine Vorlage diesen Anforderungen genügt, ist das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich an den Standpunkt des vorlegenden Gerichts gebunden (BVerfGE 2, 181 [190 f.]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
    Das Gericht muß die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm maßgeblichen Erwägungen erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 66, 265 [269 f.]; 68, 311 [316]), sich eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der in Frage stehenden Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]; 74, 236 [242]).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
    Das Gericht muß die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm maßgeblichen Erwägungen erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 66, 265 [269 f.]; 68, 311 [316]), sich eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der in Frage stehenden Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 [114 f.]; 65, 308 [316]; 74, 236 [242]).
  • BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • BVerfG, 26.10.1977 - 1 BvL 9/72

    Verfassungsfragen zur Entschädigungsproblematik der Bodenreformgesetzgebung in

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Darüber hinaus hat es seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Normen darlegt (vgl. dazu BVerfGE 78, 165 ), indem es sich im Einzelnen mit ihrer Entstehungsgeschichte, mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesverfassungsgerichts sowie mit der Literatur dazu auseinandergesetzt (vgl. zu diesen Anforderungen BVerfGE 86, 71 ; 89, 329 ) und seine eigene Auffassung ausführlich begründet hat.
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Hierzu bedarf es eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 89, 329 ; 129, 186 ).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Ungeachtet der grundsätzlich gebotenen engen Auslegung des Kriteriums der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Vorschriften (vgl. BVerfGE 78, 165 ) genügt es für die Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle, wenn aus einer Norm, obwohl sie nicht unmittelbar Grundlage der im fachgerichtlichen Verfahren zu treffenden Entscheidung ist, Schlüsse für die Auslegung oder den Fortbestand einer unmittelbar entscheidungserheblichen Norm zu ziehen sind (vgl. BVerfGE 75, 166 ; 107, 218 ).
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