Rechtsprechung
| BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 4/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Überhangmandate I
- wahlrecht.de
Überhangmandat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung von Überhangsmandaten
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 79, 169
- NJW 1989, 1348
- DVBl 1989, 150
Wird zitiert von ... (35)
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Überhangmandate II
Eine solche Differenzierung sei aber als die notwendige Folge des besonderen Charakters der personalisierten Verhältniswahl mit der Wahlgleichheit nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar, solange die Wahlkreise im Rahmen des Möglichen annähernd gleich groß seien (vgl. BVerfGE 7, 63 [74 f.]; 16, 130 [140]; 79, 169 [171]).bb) Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 24. November 1988 (BVerfGE 79, 169 ff.).
Denn die für die Erringung eines Mandats erforderliche Stimmenzahl - bezogen auf die Bundestagswahl 1987 - habe auch bei der durch das Überhangmandat begünstigten CDU nach wie vor im Rahmen dessen gelegen, was ohnehin an Ungleichheiten durch das notwendige Sitzzuteilungsverfahren im Verhältniswahlrecht vorgegeben gewesen sei (vgl. BVerfGE 79, 169 [171 f.]).
c) Vor diesem Hintergrund ist es zu sehen, daß das Bundesverfassungsgericht bei der Verhältniswahl in ständiger Rechtsprechung die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen verlangt (vgl. BVerfGE 1, 208 [246]; 6, 104 [111]; 7, 63 [70]; 11, 351 [362]; 13, 243 [246]; 16, 130 [139]; 34, 81 [99]; 51, 222 [236]; 79, 169 [170]; 82, 322 [337]; 85, 148 [157]).
Wählerstimmen, die im Rechenverfahren beim Entstehen dieses Bruchteils als "Reststimmen" mitgewirkt haben, können daher dann keinen Erfolg erzielen, wenn der Bruchteil seiner Höhe nach nicht mehr zur Zuteilung eines Sitzes ausreicht (vgl. hierzu auch BVerfGE 79, 169 [171 f.]).
Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet das Bundestagswahlrecht in ständiger Rechtsprechung als personalisierte Verhältniswahl (BVerfGE 7, 63 [74]; 41, 399 [423]; 79, 161 [166]; 79, 169 [171]) und als ein Wahlsystem, dessen Grundcharakter als Verhältniswahl nicht durch die vorgeschaltete Mehrheitswahl der Wahlkreiskandidaten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 6, 84 [90]; 13, 127 [129]; 16, 130 [139]; 66, 291 [304]).
Diese Ungleichheit könne nur hingenommen werden, soweit sie notwendig sei, um das Anliegen der personalisierten Verhältniswahl zu verwirklichen; diese wolle zumindest für die Hälfte der Abgeordneten eine enge persönliche Bindung zu ihrem Wahlkreis gewährleisten (vgl. BVerfGE 7, 63 [74]; 16, 130 [139 f.]; 79, 169 [171]).
Die Entscheidungen aus den Jahren 1957 (BVerfGE 7, 63 [75]) und 1988 (BVerfGE 79, 169 [172]) sahen für eine genauere verfassungsrechtliche Grenzziehung keine Veranlassung.
Die Auffassung der vier anderen Richter findet auch in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Stütze; sie unterwirft den Verhältnisausgleich - unbeschränkt - den Regeln der Erfolgswertgleichheit (vgl. BVerfGE 1, 208 [246]; 6, 84 [90]) und sieht eine Verschiebung des Stimmgewichts durch die bei Fehlschlagen des Verhältnisausgleichs anfallenden Überhangmandate als Eingriff in den Gewährleistungsgehalt der Wahlrechtsgleichheit an (vgl. BVerfGE 7, 63 [74]; 16, 130 [139 f.]; 79, 169 [171]).
Von näheren Darlegungen hierzu hat das Gericht allerdings angesichts der ganz geringen Zahl von angefallenen Überhangmandaten abgesehen (vgl. BVerfGE 7, 63 [75]; 79, 169 [172]).
a) Von den beiden Gründen, die im vorliegenden Verfahren zur Rechtfertigung der Differenzierung angeführt werden, kommt von vornherein nur derjenige in Betracht, auf den auch das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung abgestellt hat (vgl. zuletzt BVerfGE 79, 169 [172]).
So gab es in dieser Zeit mit Ausnahme einer "offensichtlich unbegründeten" Wahlprüfungsbeschwerde aus dem Jahr 1988 (BVerfGE 79, 169) zu dieser Problematik weder Wahlprüfungsbeschwerden noch Normenkontrollverfahren.
Entstehen nur sehr wenige ausgleichslose Überhangmandate, so verursacht dies nur so geringe Differenzierungen, daß sie entweder noch innerhalb dieser Marge liegen (vgl. hierzu BVerfGE 79, 169 [172]) oder nicht zu größeren Abweichungen vom Erfolgswert der begünstigten Wählerstimmen führen, als sie durch die Marge ohnehin auftreten.
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Verfassungsrichter kippen schwarz-gelbes Bundestags-Wahlgesetz // Opposition …
Schließlich vergrößern sich die jedem mathematischen Verteilungsverfahren immanenten Proportionalitätsverluste (vgl. BVerfGE 79, 169 [171 f.]; 95, 335 [372]; 121, 266 [300]), wenn die bei Anwendung des Divisorverfahrens entstehenden Abrundungsverluste und Aufrundungsgewinne der Landeslisten einer Partei nicht - wie bisher durch Verbindung der Landeslisten zu Verrechnungszwecken (§ 7 Abs. 1 und 2 BWG a. F.) - wahlgebietsbezogen ausgeglichen werden (…vgl. Klecha, ZParl 2011, S. 324 [335]).Diese Ungleichheit könne nur hingenommen werden, soweit sie notwendig sei, um das Anliegen der personalisierten Verhältniswahl zu verwirklichen; diese wolle zumindest für die Hälfte der Abgeordneten eine enge persönliche Bindung zu ihrem Wahlkreis gewährleisten (vgl. BVerfGE 7, 63 [74]; 16, 130 [139 f.]; 79, 169 [171]; 95, 335 [358]).
Vielmehr wurde nur geprüft, ob das jeweilige Ausmaß der Differenzierung des Erfolgswertes in der zugrundeliegenden konkreten Situation gerechtfertigt war, wobei durchweg auf die Grenzen Bedacht genommen wurde, die der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit zieht (vgl. BVerfGE 7, 63 [74 f.]; 16, 130 [139 f.]; 79, 169 [172]; 95, 335 [360 f.]).
Während die Entscheidungen vom 3. Juli 1957 (BVerfGE 7, 63 [75]) und 24. November 1988 (BVerfGE 79, 169 [172]) zu einer genaueren Grenzziehung keine Veranlassung sahen, weil sich die Zahl der angefallenen Überhangmandate jedenfalls innerhalb des für zulässig erachteten Rahmens hielt (vgl. BVerfGE 95, 335 [383]), ging der Beschluss vom 22. Mai 1963 davon aus, dass der Anfall von Überhangmandaten auf ein "verfassungsrechtlich zulässiges Mindestmaß beschränkt" (BVerfGE 16, 130 [140]) sei.
Bei einer Partei, die einen Überhang erzielt, entfallen jedoch auf jeden ihrer Sitze weniger Zweitstimmen als bei einer Partei, der dies nicht gelingt (vgl. BVerfGE 79, 169 [172]; 95, 335 [359, 389 f.]).
- BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07
Landeslisten
Wählerstimmen, die im Rechenverfahren beim Entstehen von Bruchteilen als "Reststimmen" mitgewirkt haben, können daher dann keinen Erfolg erzielen, wenn der Bruchteil seiner Höhe nach nicht mehr zur Zuteilung eines Sitzes ausreicht (vgl. hierzu auch BVerfGE 79, 169 ).
- VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 1/10
Parlament muss verfassungswidriges Landeswahlrecht zügig ändern
(a) Als "zwingender Grund" anerkannt ist zwar jede Differenzierung, die sich bei der Umrechnung von Zweitstimmen in Sitze und den dabei anfallenden Reststimmen und Bruchteilen in Anwendung des jeweiligen Verteilungsverfahrens schon aus mathematischen Gründen unausweichlich ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1988 - 2 BvC 4/88 - BVerfGE 79, 169 ff., Juris Rn. 5; …und Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 u.a. - BVerfGE 121, 266 ff., Juris Rn. 104).Maßgeblich ist, ob die mit den ungedeckten Mehrsitzen benötigte durchschnittliche Stimmenzahl noch im Rahmen des höchsten und niedrigsten Durchschnittswerts aller Parteien liegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1988 a.a.O., Juris Rn. 10 bis 12).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.12.2008 - VerfGH 12/08
Gericht kippt Ein-Prozent-Klausel im NRW-Kommunalwahlgesetz
Die mit dem jeweiligen Verteilungsverfahren verbundenen systembedingten Differenzierungen im Erfolgswert der Stimmen sind grundsätzlich hinzunehmen (vgl. z. B. BVerfGE 79, 169 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 8.9.1994 - 2 BvR 1484/94 -, NVwZ-RR 1995, 213 ; BVerfG, Urteil vom 3.7.2008 - 2 BvC 1/07 u. a. -, DVBl. 2008, 1045 ; BayVerfGH, Entscheidung vom 12.8.1994 - Vf. 6-IVb-94 -, BayVBl. 1994, 716 ).Unter diesen Umständen ist es der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überlassen, für welches Berechnungssystem er sich entscheidet (vgl. allgemein zu diesen Maßgaben BVerfGE 79, 169; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 8.9.1994 - 2 BvR 1484/94 -, NVwZ-RR 1995, 213).
- BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95
Fraktions- und Gruppenstatus
Daher fällt die Entscheidung für das bei Gremienwahlen anzuwendende Zählsystem grundsätzlich in die autonome Entscheidungsbefugnis des Bundestages (vgl. zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Wahlrecht BVerfGE 79, 169 ). - VerfGH Bayern, 24.04.1992 - 5-V-92
BayLWG Art. 23 Abs. 1, Art. 41 Abs. 1, Abs. 2; BayVerfGHG Art. 3 Abs. 2 Satz 1 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VerfG Schleswig-Holstein, 30.08.2010 - LVerfG 3/09 aa) Als "zwingender Grund" anerkannt ist zwar jede Differenzierung, die sich bei der Umrechnung von Zweitstimmen in Sitze und den dabei anfallenden Reststimmen und Bruchteilen in Anwendung des jeweiligen Verteilungsverfahrens schon aus mathematischen Gründen unausweichlich ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1988 - 2 BvC 4/88 - BVerfGE 79, 169 ff., Juris Rn. 5; …und Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 u.a. - BVerfGE 121, 266 ff., Juris Rn. 104).
Maßgeblich ist, ob die mit den ungedeckten Mehrsitzen benötigte durchschnittliche Stimmenzahl noch im Rahmen des höchsten und niedrigsten Durchschnittswerts aller Parteien liegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. November 1988 a.a.O., Juris Rn. 10 bis 12).
- BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06
Nachwahl
Er verlangt, dass alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können, und ist eine der wesentlichen Grundlagen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie sie das Grundgesetz verfasst (vgl. BVerfGE 79, 169 [170]; 85, 148 [157]; 121, 266 [295]). - OVG Niedersachsen, 10.10.2005 - 10 ME 174/05
Neubesetzung der Fachausschüsse des Gemeinderats; Hare-Niemeyer; Neubesetzung; …
Das Verfassungsrecht - Art. 38 Abs. 1 Satz 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1, Art. 57 Abs. 2, Art. 3 der Niedersächsischen Verfassung - gibt entgegen den Ausführungen der Antragstellerin in ihrer Antragsschrift keine Anhaltspunkte dafür, welches der verschiedenen Systeme den Vorzug verdient (vgl. BVerfG, Beschl. vom 17. September 1997 - 2 BvE 4/95 -, BVerfGE 96, 264, 282f; Beschl. der 3. Kammer des 2. Senats vom 8. September 1994 - 2 BvR 1484/94 -, NVwZ-RR 1995, 213, 214; Beschl. vom 24. November 1988 - 2 BvC 4/88 -, BVerfGE 79, 169, 171).Unter diesen Umständen ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 24. November 1988 - 2 BvC 4/88 -, BVerfGE 79, 169, 171 zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Wahlrecht; s.a. Beschl. vom 17. September 1997 - 2 BvE 4/95 -, BVerfGE 96, 264, 282f), der der Senat folgt, dem Gesetzgeber überlassen, für welches System er sich entscheiden will (ebenso BVerwG…, Urt. vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 C 18.03 -, DVBl. 2004, 439, 441; Beschl. vom 25. Februar 1997 - BVerwG 8 B 19.97 -, Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 43;… Urt. vom 29. November 1991 - BVerwG 7 C 13.91 -, Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 35; Beschl. vom 12. Januar 1989 - BVerwG 202.88 -, Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 32; Beschl. vom 13. Juli 1981 - BVerwG 7 B 23.81 -, Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 24).
- StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01
Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2001 nach dem d' Hondtschen …
- OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 10 ME 104/04
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- StGH Baden-Württemberg, 12.12.1990 - GR 1/90
Mischsystem des Landtagswahlrechts - Prüfungsumfang des StGH im …
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- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.12.2008 - VerGH 12/08
- BVerwG, 14.10.1993 - 7 B 19.93
Ausschussbesetzung nach d'Hondt bundesrechtlich zulässig
- BVerwG, 12.01.1989 - 7 B 202.88
- LVerfG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2008 - VerfGH 12/08
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1991 - 1 S 818/91
Wahlanfechtung - Ablauf der Frist - materielle Präklusion - Begrenzung des …
- BVerwG, 26.03.1996 - 8 B 42.96
Kommunalwahlrecht: Grundsatz der Wahlgleichheit und Vorabausgleich nach § …
- OVG Niedersachsen, 14.12.2004 - 10 LC 100/03
Neubildung des Verwaltungsausschusses; Bürgermeister, hauptamtlicher; …
- VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
- VerfGH Bayern, 26.10.2009 - 16-VII-08
1. Zur Sitzverteilung bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen nach dem …
- LAG Köln, 28.05.2003 - 3 Sa 723/02
Kündigung; Kleinbetrieb, Treu und Glauben, Darlegungs- und Beweislast
- VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06
Gültigkeit von Wahlen zur Besetzung von Ausschüssen eines Kreistages bei …
- BVerwG, 25.02.1997 - 8 B 19.97
- VG Düsseldorf, 16.04.2010 - 1 K 314/10
Klage gegen Ergebnis der Wahl der Bezirksvertretungen von drei Remscheider …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.1990 - 7 A 10090/90
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 7 A 11069/95
- OVG Niedersachsen, 18.09.2002 - 10 LA 132/02
Sitzverteilung im Rat nach Kommunalwahl; Kommunalwahl; Sitzverteilung; Wahl; …
- VGH Hessen, 21.03.1990 - HPV TL 196/89
Wahlanfechtung: Umfang der Überprüfung - Umfang der Ungültigkeitserklärung
- VG Saarlouis, 02.09.2009 - 9 K 452/09
Anfechtung einer Personalratswahl - Verpflichtung der Leiter der Finanzämter …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 7 A 11911/95
- VG Freiburg, 21.03.2012 - 1 K 1938/11
Wahl der Studentischen Mitglieder des Senats der Universität Freiburg; …
- VG Trier, 20.01.1995 - 1 K 2019/94
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