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   BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85   

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https://dejure.org/1988,384
BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85 (https://dejure.org/1988,384)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.1988 - 1 BvR 37/85 (https://dejure.org/1988,384)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 1988 - 1 BvR 37/85 (https://dejure.org/1988,384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in das Geburtenbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Legitimation - Nichteheliches Kind - Ausländischer Vater

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 203
  • NJW 1989, 1275
  • FamRZ 1989, 143
  • Rpfleger 1989, 103
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Dem nichtehelichen Vater, der mit Kind und Mutter zusammenlebt und damit die Voraussetzungen für die Wahrnehmung seiner elterlichen Verantwortung erfüllt, kann das Recht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht abgesprochen werden (BVerfGE 56, 363 [384]).

    Hinsichtlich des nichtehelichen Vaters ist anerkannt, daß jedenfalls sein Zusammenleben mit dem Kind als eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Gemeinschaft anzusehen ist (BVerfGE 56, 363 [382]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Danach hängt die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde allein davon ab, ob die Gerichte bei der Anwendung des Art. 30 EGBGB a. F. sonstige Fehler gemacht haben, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht immer betont, daß das Kindeswohl letztlich bestimmend sein muß und ihm der Vorrang vor den Elterninteressen einzuräumen ist (vgl. BVerfGE 68, 176 [188]; 72, 155 [172]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Die Wiedergabe des Inhalts des Grundrechts ohne Bezug auf den Lebenssachverhalt genügt aber nicht den Anforderungen des § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]).
  • BVerfG, 29.10.1963 - 1 BvL 15/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Ansprüche nach dem BVersG im Hinblick auf

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Art. 6 Abs. 5 GG enthält eine Schutznorm zugunsten des nichtehelichen Kindes (BVerfGE 17, 148 [153 f.]).
  • BGH, 17.09.1968 - IV ZB 501/68

    Legitimation von Ehebruchskindern

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Aus dieser Vorschrift wurde von der Rechtsprechung eine allseitige Kollisionsnorm entwickelt; danach richtet sich die Legitimation eines nichtehelichen Kindes nach den Gesetzen des Staates, dem der Vater zur Zeit der Legitimation angehörte (vgl. BGHZ 50, 370 [372]).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Diese Verfassungsnorm schützt das Zusammenleben von Eltern und Kindern in einer häuslichen Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 28, 104 [112]).
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 90/73

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Diese Anknüpfung an das Mannesrecht wurde für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten, wenn die vaterrechtliche Ausrichtung des Absatzes 1 dieser Vorschrift durch eine kindes- und mutterschaftsfreundliche Auslegung des Absatzes 2 ausgeglichen wird (vgl. BGHZ 64, 19 [24]).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht immer betont, daß das Kindeswohl letztlich bestimmend sein muß und ihm der Vorrang vor den Elterninteressen einzuräumen ist (vgl. BVerfGE 68, 176 [188]; 72, 155 [172]).
  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85
    Dies ist aber Voraussetzung für die Zulässigkeit der Rüge (vgl. BVerfGE 45, 63 [74 f.]).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Es ist zwar nicht erforderlich, dass der Beschwerdeführer alle in Betracht kommenden Grundrechte ausdrücklich benennt (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 59, 98 ); seinem Vortrag muss sich aber entnehmen lassen, inwiefern er sich durch den angegriffenen Hoheitsakt in seinen Rechten verletzt sieht (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 79, 203 ; 99, 84 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Wenn aber das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Rechte nur zusammen mit Pflichten vermittelt, kann auch Inhaber dieses Rechts nur sein, wer zugleich die Elternverantwortung trägt, unabhängig davon, ob sich die Elternschaft allein auf Abstammung oder auf Rechtszuweisung gründet (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 75, 201 ; 79, 203 ; 80, 286 ).
  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Dem steht schon die verfassungsrechtliche Wertung entgegen, dass sich die Elterninteressen in jedem Falle dem Kindeswohl unterzuordnen haben (vgl. hierzu BVerfGE 79, 203, 210 f.; BVerfG FamRZ 1996, 1267).
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