Rechtsprechung
   BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Eidespflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes - Eidesleistung bei Annahme eines kommunalen Mandats

Verfahrensgang

  • VG München, 05.11.1986 - M 7 E 86.04480
  • VGH Bayern, 25.11.1987 - 4 CE 87.00490
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 79, 69
  • NJW 1989, 827
  • MDR 1989, 140
  • VBlBW 1989, 90
  • DVBl 1989, 36
  • NVwZ 1989, 352 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (831)  

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02  

    Kopftuch Ludin

    Darüber hinaus verbietet die Vorschrift jedenfalls auch, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern aus Gründen zu verwehren, die mit der in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützten Glaubensfreiheit unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03  

    Gleichheit im Vergaberecht

    bb) Der allgemeine Justizgewährungsanspruch soll den Rechtsuchenden so weit wie möglich auch davor bewahren, dass durch die sofortige Vollziehung einer Maßnahme Tatsachen geschaffen werden, die für den Fall, dass sich die Maßnahme als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 37, 150 ; 46, 166 ; 51, 268 ; 65, 1 ; 67, 43 ; 79, 69 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08  

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Sowohl die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den mit einem staatlichen Sportwettmonopol einhergehenden Ausschluss der Vermittlung anderer als der innerhalb des Monopols veranstalteten Sportwetten und dessen ordnungsrechtliche Durchsetzung, als auch die an einen effektiven einstweiligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen eine insoweit angeordnete sofortige Vollziehung zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in dem für die verfassungsrechtliche Beurteilung der sofortigen Vollziehung einer die Sportwettvermittlung untersagenden Ordnungsverfügung erforderlichen Umfang geklärt (zur Effektivität des - einstweiligen - Rechtsschutzes vgl. insbesondere BVerfGE 35, 263 ; 65, 1 ; 79, 69 ; 93, 1 stRspr; im Anschluss daran ferner BVerfGK 2, 29 ; 5, 196 ; 5, 237 ; 5, 328 ).

    Entscheidend ist insoweit, dass die - in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht notwendig endgültige - Prüfung eingehend genug ist, um den Beschwerdeführer vor erheblichen und unzumutbaren Nachteilen zu schützen, die ihm möglicherweise daraus entstehen können, dass die Untersagungsverfügung schon vor rechtskräftiger Bestätigung ihrer Rechtmäßigkeit vollzogen wird (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; BVerfGK 2, 29 ; zur besonderen Bedeutung der Effektivität im Hinblick auf behauptete Verletzungen grundrechtlicher Freiheitsrechte vgl. ferner BVerfGE 60, 253 ).

    Die durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete Effektivität des (Eil-)Rechtsschutzes verlangt eine entsprechende Intensivierung der verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklichen summarischen Prüfung im Eilverfahren (nur) dann, wenn andernfalls - zumal im Hinblick auf die Ausübung grundrechtlicher Freiheiten - erhebliche und unzumutbare (schwere) Nachteile entstünden (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfGK 2, 29 ).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht