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   BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88   

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https://dejure.org/1988,27
BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 (https://dejure.org/1988,27)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 (https://dejure.org/1988,27)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 (https://dejure.org/1988,27)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Eidespflicht

  • openjur.de

    Eidespflicht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der religiös motivierten Eidesverweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes - Eidesleistung bei Annahme eines kommunalen Mandats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 69
  • NJW 1989, 827
  • MDR 1989, 140
  • NVwZ 1989, 352 (Ls.)
  • VBlBW 1989, 90
  • DVBl 1989, 36
 
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Wird zitiert von ... (2308)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
    Eine solche Glaubensüberzeugung, die auch den ohne Anrufung Gottes geleisteten Eid aus religiösen Gründen ablehnt, wird durch Art. 4 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 33, 23 [28 f.] m.w.N.).

    Unter diesen Umständen ist hier nicht entscheidungserheblich, ob einem solchen Eid von Verfassungs wegen jeder religiöse oder anderweitige Bezug zur Transzendenz abgesprochen werden kann, was nach der Auseinandersetzung mit der Entscheidung BVerfGE 33, 23 problematisch erscheint.

    Dies zeigt zugleich, daß für die Tätigkeit eines Kreisrats nicht die vollkommene Identifizierung des Gewählten mit den in der Verfassung niedergelegten Wertungen in der Weise vorausgesetzt werden kann, wie es das Bundesverfassungsgericht in einer zudem ergänzenden Begründung für die in Art. 56, 64 Abs. 2 GG genannten Ämter angenommen hat, die in besonders ausgeprägter Weise der Repräsentation des Staates dienen (vgl. BVerfGE 33, 23 [31]).

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
    Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch die Fachgerichte kann grundsätzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, da sie eine selbständige Beschwer enthält, die sich nicht mit jener der späteren Hauptsacheentscheidung deckt (BVerfGE 77, 381 [400 f.] m.w.N.).

    Die gerügte Grundrechtsverletzung wird wegen der Unwiederbringlichkeit des entstehenden Rechtsverlustes gerade in der Versagung des vorläufigen Rechtsschutzes gesehen; dieser verfassungsrechtlichen Beschwer kann das Hauptsacheverfahren hier nicht abhelfen (vgl. BVerfGE 69, 315 [340]; 77, 381 [401]).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
    Die gerügte Grundrechtsverletzung wird wegen der Unwiederbringlichkeit des entstehenden Rechtsverlustes gerade in der Versagung des vorläufigen Rechtsschutzes gesehen; dieser verfassungsrechtlichen Beschwer kann das Hauptsacheverfahren hier nicht abhelfen (vgl. BVerfGE 69, 315 [340]; 77, 381 [401]).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt nicht nur bei Anfechtungs-, sondern auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfGE 46, 166 [179]).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
    Der Verwaltungsgerichtshof könnte somit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur wiederholen (vgl. BVerfGE 35, 202 [244]).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Die Bestimmung verbietet es, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern aus Gründen zu verwehren, die mit der in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützten Glaubensfreiheit unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    So sind die Fachgerichte etwa bei der Auslegung und Anwendung des § 123 VwGO gehalten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn sonst dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonderes gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Darüber hinaus verbietet die Vorschrift jedenfalls auch, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern aus Gründen zu verwehren, die mit der in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützten Glaubensfreiheit unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
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