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   BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85, 1 BvL 6/85   

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https://dejure.org/1988,131
BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85, 1 BvL 6/85 (https://dejure.org/1988,131)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.1988 - 1 BvL 5/85, 1 BvL 6/85 (https://dejure.org/1988,131)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 1988 - 1 BvL 5/85, 1 BvL 6/85 (https://dejure.org/1988,131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Geänderte Notenskala

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 212
  • NVwZ 1989, 645
  • DVBl 1989, 621
 
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Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85
    Es hat Vorschriften, die für die Aufnahme eines Berufes eine bestimmte Vor- und Ausbildung sowie den Nachweis der erworbenen Fähigkeiten durch das Bestehen einer Prüfung verlangen, an Art. 12 Abs. 1 GG gemessen (vgl. BVerfGE 37, 342 (352) - Juristenausbildung; 41, 251 (261) - zweiter Bildungsweg; jeweils m.w.N.).

    Vielmehr ist er gehalten, die Chancengleichheit der Prüflinge so weit wie irgend möglich sicherzustellen und dann, wenn bei Übergangsregelungen eine Verschiedenbehandlung unvermeidbar wird, jedenfalls übermäßige Benachteiligungen zu vermeiden (vgl. BVerfGE 37, 342 (354)).

    So hat das Bundesverfassungsgericht beispielsweise das automatische Auslaufen einer älteren Prüfungsregelung gebilligt (vgl. BVerfGE 37, 342 (355)).

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85
    Zwar steht im Prüfungsrecht im allgemeinen der auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhende Grundsatz der Chancengleichheit im Vordergrund; hängt aber das Ablegen einer Prüfung eng mit dem späteren Berufsweg zusammen und ist der Prüfungserfolg Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Berufs, so kann durch Prüfungsregelungen auch der besondere Freiheitsraum berührt werden, den Art. 12 Abs. 1 GG sichern will (BVerfGE 52, 380 (388) m.w.N.).
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85
    Es hat Vorschriften, die für die Aufnahme eines Berufes eine bestimmte Vor- und Ausbildung sowie den Nachweis der erworbenen Fähigkeiten durch das Bestehen einer Prüfung verlangen, an Art. 12 Abs. 1 GG gemessen (vgl. BVerfGE 37, 342 (352) - Juristenausbildung; 41, 251 (261) - zweiter Bildungsweg; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85
    Von diesen Grundsätzen, die auch der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen (zu prüfungsrechtlichen Übergangsregelungen vgl. BVerwGE 41, 34 (35 f.) und zuletzt Vorlagebeschluß vom 26. August 1988 - BVerwG 7 C 76.87 -), gehen die Vorlagen aus.
  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85
    Allerdings muß sich die Wahl des Stichtages am gegebenen Sachverhalt orientieren und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfassen; abgestufte Regelungen können geboten sein (vgl. BVerfGE 49, 260 (275); 71, 364 (397) jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85
    Allerdings muß sich die Wahl des Stichtages am gegebenen Sachverhalt orientieren und die Interessenlage der Betroffenen angemessen erfassen; abgestufte Regelungen können geboten sein (vgl. BVerfGE 49, 260 (275); 71, 364 (397) jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.1988 - 7 C 76.87

    Erste juristische Staatsprüfung - Grundsatz der Chancengleichheit -

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85
    Von diesen Grundsätzen, die auch der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen (zu prüfungsrechtlichen Übergangsregelungen vgl. BVerwGE 41, 34 (35 f.) und zuletzt Vorlagebeschluß vom 26. August 1988 - BVerwG 7 C 76.87 -), gehen die Vorlagen aus.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Das gilt auch für die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung (vgl. BVerfGE 37, 342 [352]; 79, 212 [218]).

    Nach dem Grundsatz der Chancengleichheit, der das Prüfungsrecht beherrscht (BVerfGE 37, 342 [352 f.]; 79, 212 [218]), müssen für vergleichbare Prüflinge so weit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten.

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Insbesondere ist der mit der Nachweisobliegenheit verbundene Eingriff in andere Grundrechte so gering, dass die in der Rechtsprechung anerkannten Fälle einer intensivierten verfassungsgerichtlichen Kontrolle von mit Freiheitseingriffen einhergehenden Ungleichbehandlungen (vgl. BVerfGE 37, 342 ; 62, 256 ; 79, 212 ; 88, 87 ; 98, 365 ; 99, 341 ; 111, 160 ; 112, 50 ; 116, 243 ) hier nicht Platz greifen.
  • BVerfG, 22.11.2023 - 1 BvR 2577/15

    Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind

    Dieser wird der Gesetzgeber in besonderem Maße gerecht, wenn alle Prüflinge dieselben schulisch erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten unter denselben Voraussetzungen nachweisen müssen und die unterschiedliche Qualität der gezeigten Leistungen durch eine differenzierte Notengebung genau erfasst und in allen Abschlusszeugnissen aussagekräftig und vergleichbar dokumentiert wird (vgl. BVerfGE 37, 342 ; 79, 212 ; 84, 34 zum Gebot der Chancengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG bei Berufszugangsprüfungen; vgl. auch BVerfGE 147, 253 zur Voraussetzung der länderübergreifenden Vergleichbarkeit der Abiturnoten für eine gleichheitsgerechte, an der Eignung ausgerichtete Vergabe knapper Studienplätze; BVerwGE 152, 330 ).

    Hier bedarf keiner abschließenden Klärung, inwieweit das bei Berufszugangsprüfungen geltende verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit (vgl. BVerfGE 37, 342 ; 79, 212 ; 84, 34 ) auf Schulabschlussprüfungen übertragen werden kann.

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