Rechtsprechung
| BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvF 3/58; 2 BvF 6/58 |
Volksbefragung Atombewaffnung
Art. 30, 73 Nr. 1 GG, keine Kompetenz der Länder, ihr Staatsvolk zu Fragen, die in die Bundeskompetenz fallen, zu konsultieren;
Art. 50, 51 GG, Stellung des Bundesrats, 'Bundesorgan', keine Instruktion durch das Staatsvolk
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Volksbefragung
- Alpmann Schmidt
GG Art. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit von Landesrecht zur Volksbefragung - Atombewaffnung
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 8, 104
- NJW 1958, 1339
- NJW 1958, 1771 (Ls.)
- DVBl 1958, 610
- DÖV 1958, 748
Wird zitiert von ... (29)
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Dem Normenkontrollverfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG geht von Rechts wegen ein anderes Verfahren nicht vor (BVerfGE 8, 104 [110]).Art. 5 GG garantiert auch die freie Bildung der öffentlichen Meinung (BVerfGE 8, 104 [112]).
Die in der öffentlichen Meinung zum Ausdruck kommenden Zielvorstellungen, politischen Auffassungen und Stellungnahmen sind als "Vorformung der politischen Willensbildung des Volkes" gekennzeichnet worden (vgl. BVerfGE 8, 104 [113]).
Es handelt in Art. 21 Abs. 1 GG von der Willensbildung des Volkes, in Art. 20 Abs. 2 GG von der Bildung des Staatswillens (BVerfGE 8, 104 [113]).
Nur dann, wenn das Volk als Verfassungs- oder Kreationsorgan durch Wahlen und Abstimmungen selbst die Staatsgewalt ausübt (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG), fällt die Äußerung des Volkswillens mit der Bildung des Staatswillens zusammen (vgl. BVerfGE 8, 104 [113]).
Die öffentliche Meinung, deren Entstehung hier nicht näher zu charakterisieren ist (vgl. hierzu BVerfGE 8, 104 [113]; 12, 113 [125]; 12, 205 [260]), beeinflußt die Entschlüsse der Staatsorgane.
Sie sammeln die auf die politische Macht und ihre Ausübung gerichteten Meinungen, Interessen und Bestrebungen, gleichen sie in sich aus, formen sie und versuchen, ihnen auch im Bereich der staatlichen Willensbildung Geltung zu verschaffen (vgl. BVerfGE 8, 104 (113) sowie Hesse, a.a.O. S. 25).
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Vermittlungsausschuss
Diese äußert sich in der Weisungsfreiheit der in den Vermittlungsausschuss entsandten Mitglieder gemäß Art. 77 Abs. 2 Satz 3 GG (vgl. BVerfGE 8, 104 ), in der noch verhältnismäßig überschaubaren Gremiengröße, der grundsätzlich nicht öffentlichen Beratung (§ 6 GOVermA), der Wahl oder Entsendung fester Mitglieder und Stellvertreter, der Zulassung von Vertretern zu Sitzungen nur bei "Notwendigkeit" (§ 3 GOVermA) und dem erschwerten Wechsel der Mitglieder und Stellvertreter (§ 4 GOVermA). - BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89
Ausländerwahlrecht II
Mit der Stimmabgabe bei Wahlen betätigt sich der Bürger als Glied des Staatsorgans Volk im status activus (vgl. BVerfGE 8, 104 [115 f.]; 122 [133]).
- BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99
Recht der deutschen Einheit; Verfassungsrecht; Verteidigungswesen
Um diesem Auftrag gerecht zu werden, sind Maßnahmen vonnöten, die geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Urteile vom 30. Juli 1958 - 2 BvF 3, 6/58 - BVerfGE 8, 104 und vom 13. April 1978 - 2 BvF 1/77 u.a. - VerfGE 48, 127 ; Beschluss vom 8. Dezember 1982 - 2 BvL 12/79 - BVerfGE 62, 354 ). - BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04
Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung
Die Ausübung des Wahlrechts stellt sich essentiell als Teilhabe an der Staatsgewalt, als ein Stück Ausübung von Staatsgewalt im status activus dar (vgl. BVerfGE 8, 104 ; 83, 60 ). - BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvF 1/02
Zuwanderungsgesetz
Diese Mitwirkung erfolgt nicht unmittelbar, sondern vermittelt durch die aus dem Kreis der Landesregierungen stammenden Mitglieder des Bundesrates (vgl. BVerfGE 8, 104 ). - BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
Gerichtspresse
Sie ist -- neben Hörfunk und Fernsehen -- ein wichtiger Faktor für die Bildung der öffentlichen Meinung, die ihrerseits als das Ergebnis einer in freier geistiger Auseinandersetzung geführten öffentlichen Diskussion über Gegenstände von allgemeinem Interesse und staatspolitischer Bedeutung in der modernen Demokratie eine entscheidende Rolle spielt (BVerfGE 8, 104 [112]; 12, 113 [125]; 20, 56 [97 f.]; 25, 256 [265]; 36, 193 [204]). - BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58
Neugliederung Hessen
Die Aktivbürgerschaft ist zwar Verfassungsorgan, weil "das Volk" nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen ausübt (vgl. BVerfGE 8, 104 [113 ff.]). - VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98 Für die Gesamtaufgabe "Verteidigungswesen", soweit es sich um die Bundeswehr und ihre Ausrüstung handelt, ist uneingeschränkt und ausschließlich der Bund zuständig (BVerfGE 8, 104, 116).
Die Zuständigkeit der Bundesorgane zur ausschließlich eigenverantwortlichen Bewältigung einer Sachaufgabe wird nicht erst dann von den Ländern beeinträchtigt, wenn sie ein Stück dieser Aufgabe dem Bund dadurch entziehen, daß sie es selbst sachlich regeln, sondern schon dann, wenn sie die Bundesorgane durch politischen Druck zwingen wollen, die von ihnen getroffenen Sachentscheidungen zu ändern, also einen Landesstaatswillen bilden, um ihn dem verfassungsmäßig gebildeten Bundesstaatswillen entgegenzusetzen (BVerfGE 8, 104, 117 f.).
- BVerwG, 31.08.2000 - 4 C 8.99
Landbeschaffungsrecht
Der Begriff der Verteidigung umfasst zwar nicht bloß Vorkehrungen zur Abwehr militärischer Angriffe, sondern schließt alle Einrichtungen ein, die dazu dienen, die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Urteile vom 30. Juli 1958 - 2 BvF 3, 6/58 - BVerfGE 8, 104 und vom 13. April 1978 - 2 BvF 1, 2, 4, 5/77 - BVerfGE 48, 127 ; Beschluss vom 8. Dezember 1982 - 2 BvL 12/79 - BVerfGE 62, 354 ). - BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58
Volksbefragung Hessen
- StGH Hessen, 15.01.1982 - P.St. 947
Art 70 GG, Art 70ff GG, Art 87d GG, Art 71 Verf HE, Art 117 …
- BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 9/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde mangels Darlegung der Betroffenheit von …
- BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 P R
Feststellungsklage des Arbeitnehmers über Aufteilung der Beitragslast gegen den …
- BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99
Bundeswehr darf Bombenabwurfplatz Wittstocker Heide vorerst nicht nutzen
- BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R
Aufteilung der Beitragslast in der sozialen Pflegeversicherung bei …
- BVerfG, 09.02.2009 - 2 BvC 11/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch die Entscheidung der zugrunde …
- BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 6/03
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die sog. Berliner Zweitstimmen …
- BVerfG, 26.02.2009 - 2 BvC 1/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Verfassungsmäßigkeit der …
- BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56
Kriegsfolgelasten I
- BVerfG, 26.02.2009 - 2 BvC 6/04
- BVerfG, 16.07.1993 - 2 BvR 1282/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Ungültigerklärung der Hamburger …
- BVerfG, 25.02.2010 - 2 BvC 6/07
Öffentliches Interesse an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10
Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der …
- StGH Hessen, 07.07.1977 - P.St. 783
Verfassungswidrigkeit des sog ruhenden Mandats
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.1992 - 10 S 3166/90
Normenkontrollverfahren: Nutzungsplanverordnung der Landesanstalt für …
- BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 PR
- BVerwG, 11.08.1976 - 1 WB 17.75
- SG Hamburg, 16.07.1997 - 22 P 8/95
