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   BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56, 2 BvL 11/57   

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https://dejure.org/1958,21
BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56, 2 BvL 11/57 (https://dejure.org/1958,21)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.1958 - 2 BvL 37/56, 2 BvL 11/57 (https://dejure.org/1958,21)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 1958 - 2 BvL 37/56, 2 BvL 11/57 (https://dejure.org/1958,21)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 155
  • NJW 1959, 235
  • MDR 1959, 179
  • DVBl 1959, 281
  • BB 1959, 28
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56
    In der Anerkennung der Gültigkeit des § 346 Satz 1 LAG liegt keine Abweichung von der Entscheidung des Ersten Senats vom 10. Juni 1953 (BVerfGE 2, 307 [313]).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56
    Die Entscheidung kann durch Beschluß ergehen, denn die Bundesregierung, die allein dem Verfahren beigetreten ist, hat auf mündliche Verhandlung verzichtet (§ 25 BVerfGG, BVerfGE 2, 213 ff.).
  • BVerwG, 26.10.1956 - III C 65.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56
    Das Bundesverwaltungsgericht hat auf ein Urteil seines III. Senats vom 26. Oktober 1956 (BVerwGE 4, 135) hingewiesen, in dem die Vereinbarkeit des § 346 Satz 1 LAG mit dem Grundgesetz bejaht worden ist.
  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56
    Ein Verstoß gegen das Gebot gesetzgeberischer Klarheit liegt demnach nicht vor (vgl. BVerfGE 5, 25).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Dabei kann offenbleiben, ob die rechtsstaatlichen Grundsätze vom Vorbehalt des Gesetzes und von der Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns regelmäßig nur für die Eingriffs- und nicht gleichermaßen für die Leistungsverwaltung gelten (vgl. dazu BVerfGE 8, 155 [167 f.]).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Bereits vor der Kodifizierung des Verwaltungsverfahrensrechts wurden die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wonach die Verwaltung rechtswidrige Verwaltungsakte zurücknehmen konnte, ständig angewandt (vgl. BVerwGE 19, 188 ff.), ohne dass ein Verstoß gegen den Vorbehalt des Gesetzes festgestellt wurde (für die leistungsgewährende Verwaltung ausdrücklich BVerfGE 8, 155 ; vgl. rückblickend BVerfGE 59, 128 ).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Daher kann eine Allgemeinverfügung, die, wie hier, das Gesetz befolgt und mit ihm in Einklang steht, nicht am Vorrang des Gesetzes scheitern (vgl. BVerfGE 8, 155, 169 f.).

    Die von der konstitutionellen, bürgerlich-liberalen Staatsauffassung des 19. Jahrhunderts geprägte Formel, ein Gesetz sei nur dort erforderlich, wo "Eingriffe in Freiheit und Eigentum" in Rede stehen, wird dem heutigen Verfassungsverständnis nicht mehr voll gerecht (vgl. BVerfGE 8, 155, 167).

    Da das Verwaltungshandeln heute insbesondere durch den Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit nahezu vollständig einer gerichtlichen Nachprüfung - meist in mehreren Instanzen - unterliegt, haben die Rechtsschutzerwägungen, die früher in diesem Zusammenhang ins Feld geführt werden konnten, an Gewicht und Bedeutung verloren (vgl. BVerfGE 8, 155, 167 f.).

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