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   BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 3/57   

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https://dejure.org/1958,186
BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 3/57 (https://dejure.org/1958,186)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.1958 - 2 BvL 3/57 (https://dejure.org/1958,186)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 1958 - 2 BvL 3/57 (https://dejure.org/1958,186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 3, 5 Bay KfzBG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 240
  • NJW 1959, 139
  • DÖV 1959, 69
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Zulässigkeit und Umfang einer Enteignung

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 3/57
    Diese Vorschrift verbietet nicht, daß dem Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eine für diese unverbindliche Verwaltungsentscheidung vorgeschaltet wird (BVerfGE 4, 387 (409)).

    Eine Frist zur Beschreitung des Rechtsweges gegen die Entschädigungsfestsetzungen durch Verwaltungsbehörden ist durch Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG nicht ausgeschlossen (BVerfGE 4, 387 (409)).

  • BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 2/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Bay KfzBG

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 3/57
    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 28. Oktober 1958 - 2 BvL 2/57 - auf Vorlage des Landgerichts München entschieden, daß die Vorschrift des § 3 Abs. 1 KfzBG dem öffentlichen Recht angehört und nicht gegen Bundesrecht verstößt.

    Ob § 3 Abs. 1 KfzBG mit dem sonstigen öffentlichen Recht des Bundes, insbesondere mit dem Recht der Entschädigung wegen rechtswidriger, obrigkeitlicher Eingriffe, übereinstimmt, ist im Verfahren 2 BvL 2/57 geprüft worden, und zwar auch im Hinblick auf die Modifikationen, die § 3 Abs. 1 KfzBG durch die übrigen Absätze dieser Vorschrift erfährt.

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Solche Fristen dürfen nicht unangemessen kurz sein, damit das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten, nicht ausgehöhlt wird (BVerfGE 8, 240 [247]).
  • BVerfG, 13.12.2007 - 1 BvR 2532/07

    Bedingungsfeindlichkeit der Rücknahme einzelner Grundrechtsrügen - Unzulässigkeit

    Anhaltspunkte dafür, dass die Fristbestimmung des § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten, aushöhlte und objektiv nicht ausreichte, um eine sachlich fundierte Gehörsrüge zu erheben (vgl. BVerfGE 8, 240 ; 49, 212 ; 77, 275 ), sind weder aus sich heraus ersichtlich noch in geeigneter Weise vorgetragen.
  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei

    Fristen dürfen nicht unangemessen kurz sein, damit das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten, nicht ausgehöhlt wird (BVerfGE 77, 275 [285]; BVerfGE 8, 240 [247]).
  • BVerwG, 23.10.1981 - 7 C 67.79

    "Besondere Anlage" - Garagenzufahrt - Garagengrundstück - Gehweg -

    Denn die Einrichtung von Vorschaltstellen der Verwaltung, deren Entscheidung den gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen vorausgeht, ist ohne Verstoß gegen Art. 92 GG zulässig, wenn die Gerichte den Sachverhalt voll überprüfen und die Verwaltungsentscheidung korrigieren können (BVerfGE 4, 387 [409]; 8, 240 [246]).
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 25/60

    Richterliche Unabhängikeit und Bindungswirkung obergerichtlicher Entscheidungen

    Das genügt, um die Zulässigkeit des konkreten Normenkontrollverfahrens hinsichtlich § 16 RHG zu bejahen (BVerfGE 8, 240 (245)).
  • BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 75/90

    Verfassungskonforme Auslegung der in WasG BY Art 87 Abs 2 enthaltenen

    Verfahrensvorschriften, die die Geltendmachung von Abwehr- oder Entschädigungsansprüchen an eine Klagefrist binden, sind zwar grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 8, 240 [247]).
  • LG Duisburg, 16.06.2004 - 7 T 139/04

    Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei gleichzeitiger Verhängung der

    Solche Fristen dürfen nicht unangemessen kurz sein, damit das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten, nicht ausgehöhlt wird (BVerfGE 8, 240 ( 247 ) = NJW 1959, 139 ).
  • BGH, 09.01.1960 - V ZR 88/58

    Kleingartenpacht

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  • BVerwG, 08.09.1992 - 4 B 176.92

    Zweiteilung des Rechtsschutzes - Effektiver Rechtsschutz bei einem

    Für Art. 14 Abs. 3 S. 4 GG ist die Frage geklärt (vgl. BVerfGE 4, 387 ; 8, 240 [BVerfG 28.10.1958 - 2 BvL 3/57]).
  • BGH, 30.09.1982 - III ZR 63/81

    Anfechtung der Festsetzung einer Enteignungsentschädigung durch den Vorstand

    Die Bedeutung, die der verfassungsrechtlich zulässigen (vgl. BVerfGE 4, 387, 409 und 8, 240, 246) Vorschaltung eines Verwaltungsverfahrens für die Zulässigkeit des gerichtlichen Verfahrens zukommt, ist Wortlaut, Sinn und Zweck der Regelung der Ersten Wasserverbandsverordnung zu entnehmen (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 1975 - III ZR 128/73 = NJW 1976, 1264).
  • BGH, 30.09.1982 - III ZR 65/81

    Enteignung von Grundstücken für Deicherhöhungsmaßnahmen - Festsetzung

  • BGH, 30.09.1982 - III ZR 66/81

    Enteignung von Grundstücken für Deicherhöhungsmaßnahmen - Festsetzung

  • BGH, 30.09.1982 - III ZR 64/81

    Enteignung von Grundstücken für Deicherhöhungsmaßnahmen - Festsetzung

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