Rechtsprechung
| BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvR 532/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Wohnsitz im Sinne des Art. 116 II 2 GG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung eines von Geburt Deutschen
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de
, S. 51 (Kurzinformation)
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 8, 81
- NJW 1958, 1436 (Ls.)
- DÖV 1958, 958
Wird zitiert von ... (20)
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
Ausbürgerung II
c) Art. 116 Abs. 2 GG dient der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts (BVerfGE 8, 81 [86, 88]).Diese Auslegung findet in der Rechtsordnung keine Stütze, verstößt gegen den vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Grundsatz, der Wiedergutmachung dienende Vorschriften des Grundgesetzes nicht einengend zu Lasten des Verfolgten auszulegen (BVerfGE 8, 81 [86]), sie steht im Widerspruch zur Erkenntnis der Nichtigkeit der Ausbürgerung, ist durch Interessen der Rechtssicherheit nicht geboten und verkehrt die Schutzfunktion des Antragserfordernisses ins Gegenteil.
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R
Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG
An den dort aufgezeigten Voraussetzungen für die Anerkennung des Eigentumsschutzes für rentenrechtliche Rechtspositionen hat das BVerfG nachfolgend festgehalten und sie teilweise präzisiert (vgl hierzu Beschluß vom 1. Juli 1981, BVerfGE 8, 81, 109 f; Urteil vom 16. Juli 1985, BVerfGE 69, 272, 298 ff; Beschluß vom 4. Juni 1985, BVerfGE 70, 101, 110 f; vom 13. Mai 1986, BVerfGE 72, 141, 152 f; vom 8. April 1987, BVerfGE 75, 78, 96 ff; vom 12. November 1996; BVerfGE 95, 143, 191; vom 18. Februar 1998, BVerfGE 97, 271, 283 f; Urteil vom 28. April 1999, BVerfGE 100, 1, 31 ff). - BVerfG, 28.10.2009 - 2 BvR 2236/09
Verfassungsbeschwerde eines polnischen Staatsangehörigen gegen die Auslieferung …
a) Zwar ist das Oberlandesgericht in einem Auslieferungsverfahren im Hinblick auf das Grundrecht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet, den Sachverhalt so weit aufzuklären, dass die Eigenschaft des Auszuliefernden als Nichtdeutscher eindeutig feststeht (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 15, 249 ; 17, 224 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 -, NJW 1990, S. 2193).
- BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung
Dem Verfolgten obliegt im Auslieferungsverfahren keine Beweislast hinsichtlich seiner politischen Verfolgung (BVerfGE 8, 81 [84]; 15, 249 [253]), wenn er auch gehalten ist, bei der Sachverhaltsaufklärung nach seinen Möglichkeiten mitzuwirken. - BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80
GG Art. 116 Abs. 2; RuStAG § 13; RuStAG § 4; RuStAG § 5; RuStAG § 8
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90
Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der …
aa) In einem Auslieferungsverfahren haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht im Hinblick auf das Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens den Sachverhalt so weit aufzuklären, daß die Eigenschaft des Verfolgten als Nichtdeutscher eindeutig feststeht (vgl. BVerfGE 8, 81 [84 f.]; 17, 224 [227]). - BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
Ausbürgerung I
d) Ist es der Sinn des Art. 116 Abs. 2 GG, den politisch, rassisch und religiös Verfolgten die deutsche Staatsangehörigkeit nicht gegen ihren Willen aufzudrängen, so ist es folgerichtig, daß die deutschen Staatsangehörigen, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge - sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben - als Deutsche behandelt werden, die ihre Staatsangehörigkeit niemals verloren haben (BVerfGE 8, 81 [87]). - BVerwG, 22.08.1979 - 8 C 17.79
1. StARegG § 1 Abs. 1 lit. e, § 2; BVFG § 18, § 1 Abs. 2 Nr. 3, § …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63
Vertriebenenbegriff
In einem Auslieferungsverfahren haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht im Hinblick auf das Grundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens den Sachverhalt so weit aufzuklären, daß die Eigenschaft des Verfolgten als Nichtdeutscher eindeutig feststeht (BVerfGE 8, 81 [84 f.]).Ohne Bedeutung ist es, daß er erst nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in dem Gebiet des Deutschen Reichs Aufnahme gefunden hat (BVerfGE 8, 81 [86]).
- BVerfG, 16.07.2012 - 2 BvQ 31/12
Verlust der Staatsangehörigkeit auf Antrag der Mutter
Daher hätte das Oberlandesgericht von Amts wegen weiter ermitteln müssen (Verweis auf BVerfGE 8, 81 [84 f.]).Gelangt das Instanzgericht dadurch, dass es diese Frage aufgrund eines nur unzureichend aufgeklärten Sachverhalts beantwortet, zu einer unrichtigen Schlussfolgerung, so liegt ein Grundrechtsverstoß vor (BVerfGE 8, 81 [84]; 17, 224 [227];… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 1990 - 2 BvR 116/90 -, NJW 1990, S. 2193; BVerfGK 16, 328 [333 f.]).
- BVerfG, 09.01.1963 - 1 BvR 85/62
Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung an die Türkei
- BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93
Kein Auslieferungshindernis bei Bewerbung um Einbürgerung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - 8 A 4522/98
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2007 - 12 A 2053/05
- BVerfG, 29.07.1999 - 2 BvR 1213/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2007 - 12 A 1715/05
- OLG Köln, 07.12.2009 - 6 AuslA 161/09
Fortgeltung des Schutzes der Genfer Flüchtlingskonvention nach Einbürgerung
- BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 75.73
- BVerwG, 09.11.1983 - 2 CB 26.82
- BGH, 11.07.1962 - IV ZR 78/62
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