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   BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89   

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BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89 (https://dejure.org/1989,350)
BVerfG, Entscheidung vom 06.06.1989 - 2 BvL 6/89 (https://dejure.org/1989,350)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juni 1989 - 2 BvL 6/89 (https://dejure.org/1989,350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordnungsunrecht - Unrecht - Kriminelles - Grenze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 80, 182
  • NJW 1989, 3095 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 951
  • NStZ 1989, 478
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89
    Das ist bei einem in das Bundesgebiet eingereisten Asylbewerber in aller Regel erst dann der Fall, wenn er als politisch Verfolgter unanfechtbar anerkannt worden ist (vgl. dazu BVerfGE 60, 253 [290]); zuvor kann er sich lediglich auf "das mit dem Antrag auf Asyl gesetzlich eintretende vorläufige Bleiberecht" (BVerfGE 67, 43 [59]) berufen, das ihm zwar Sicherheit vor dem befürchteten Zugriff des angeblichen Verfolgerstaates gewährt, aber keine Freizügigkeit begründet.
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89
    Das ist bei einem in das Bundesgebiet eingereisten Asylbewerber in aller Regel erst dann der Fall, wenn er als politisch Verfolgter unanfechtbar anerkannt worden ist (vgl. dazu BVerfGE 60, 253 [290]); zuvor kann er sich lediglich auf "das mit dem Antrag auf Asyl gesetzlich eintretende vorläufige Bleiberecht" (BVerfGE 67, 43 [59]) berufen, das ihm zwar Sicherheit vor dem befürchteten Zugriff des angeblichen Verfolgerstaates gewährt, aber keine Freizügigkeit begründet.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89
    Das setzt voraus, daß das vorlegende Gericht die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen zur Auslegung der von ihm als verfassungswidrig erachteten Norm berücksichtigt, und erfordert des weiteren, daß die Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit dieser Norm im Vorlagebeschluß näher dargelegt wird (vgl. BVerfGE 66, 265 [269/270]; 65, 265 [282]).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89
    Das Bundesverfassungsgericht ist in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BVerfGE 51, 60 [74]) davon ausgegangen, daß es einen Grenzbereich zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungsunrecht gebe, daß in diesem Bereich zwischen den genannten Erscheinungsformen des Unrechts nur graduelle Unterschiede bestünden und daß es demgemäß Sache des Gesetzgebers sei, hier die genaue Grenzlinie gegebenenfalls unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten historischen Situation (BVerfGE 45, 272 [289]) - im einzelnen festzulegen.
  • BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 AsylVfG

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89
    Das vorlegende Gericht hat sich überdies nicht in der gebotenen Weise mit dem in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts Vorprüfungsausschuß - vom 7. Juli 1983 (NVwZ 1983, 603 [604]) enthaltenen Hinweis auseinandergesetzt, daß die in § 20 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG von Gesetzes wegen angeordnete Aufenthaltsbeschränkung gerade auch im Blick auf die grundrechtsbezogene Bedeutung des Asylverfahrens zur Feststellung der Asylberechtigung erforderlich erscheine.
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89
    Sollte diese Auffassung von der Erwägung beeinflußt sein, daß angesichts der den Flüchtlingen in Art. 26 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) gewährten Freizügigkeit Aufenthaltsbeschränkungen für Asylbewerber kein legitimes gesetzgeberisches Ziel sein könnten, so beruht sie auf einer im Ansatz unhaltbaren rechtlichen Voraussetzung, so daß schon aus diesem Grunde die Ausführungen des Vorlagebeschlusses nicht als eine der Vorschrift des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügende Begründung angesehen werden können (vgl. BVerfGE 23, 321 [324]).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 2 BvL 11/86

    Vereinbarkeit des § 70 Abs. 3 SGB IV mit dem rechtsstaatlichen

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89
    Deshalb hätte das vorlegende Gericht seinen hiervon abweichenden Maßstab in Auseinandersetzung mit der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung näher begründen müssen (vgl. BVerfGE 77, 340 [344]).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89
    Das setzt voraus, daß das vorlegende Gericht die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen zur Auslegung der von ihm als verfassungswidrig erachteten Norm berücksichtigt, und erfordert des weiteren, daß die Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit dieser Norm im Vorlagebeschluß näher dargelegt wird (vgl. BVerfGE 66, 265 [269/270]; 65, 265 [282]).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

    Auszug aus BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89
    Das Bundesverfassungsgericht ist in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BVerfGE 51, 60 [74]) davon ausgegangen, daß es einen Grenzbereich zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungsunrecht gebe, daß in diesem Bereich zwischen den genannten Erscheinungsformen des Unrechts nur graduelle Unterschiede bestünden und daß es demgemäß Sache des Gesetzgebers sei, hier die genaue Grenzlinie gegebenenfalls unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten historischen Situation (BVerfGE 45, 272 [289]) - im einzelnen festzulegen.
  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Er ist bei der Entscheidung, ob er ein bestimmtes Rechtsgut, dessen Schutz ihm wesentlich erscheint, gerade mit den Mitteln des Strafrechts verteidigen und wie er dies gegebenenfalls tun will, grundsätzlich frei (vgl. BVerfGE 50, 142 ; zur Grenzziehung zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungsunrecht BVerfGE 27, 18 ; 80, 182 m.w.N.; 96, 10 ).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    Er ist bei der Entscheidung, ob er für ein bestimmtes Rechtsgut, dessen Schutz ihm wesentlich erscheint, gerade das Mittel des Strafrechts einsetzen und wie er dies gegebenenfalls tun will, grundsätzlich frei (vgl. BVerfGE 27, 18 ; 80, 182 ; 120, 224 ).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Die Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird in Auseinandersetzung mit dessen Rechtsprechung begründet (vgl. BVerfGE 80, 182 ; BVerfGK 4, 184 ).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Im übrigen stellt auch das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) keine strengeren Anforderungen: Art. 26 GFK gilt nur für Personen, die bereits unanfechtbar als politisch Verfolgte anerkannt sind (vgl. BVerfGE 80, 182 ).

    Ihm ist hier ein nicht unerheblicher Spielraum eigenverantwortlicher Bewertung einzuräumen (vgl. BVerfGE 80, 182 ).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91

    Rolle der Fraktionen

    Mit dieser Aufgabenstellung üben die Fraktionen im gemeindlichen Willensbildungsprozeß wichtige Funktionen aus, indem sie diesen Prozeß straffen und auf deutlich unterscheidbare Alternativen konzentrieren (vgl. BVerfGE 38, 258 (273 f.); 80, 188 (231) [BVerfG 06.06.1989 - 2 BvL 6/89]; BVerfG, NJW 1991, 2474 (2476); Beschluß des Senats vom 31. Mai 1979 - BVerwG 7 B 77.78 - NJW 1980, 304).

    Sie sind damit ihrerseits Ausdruck des freien Mandats ihrer Mitglieder (vgl. BVerfGE 43, 142 (149) [BVerfG 14.12.1976 - 2 BvR 802/75]; 70, 324 (354, 363); 80, 188 (220) [BVerfG 06.06.1989 - 2 BvL 6/89]; BVerfG, NJW 1991, 2474 (2476)).

    Vor allem wegen dieser alle politischen Kräfte einschließenden Organisationsstruktur sind die Ausschüsse imstande, die dem Plenum aufgetragene Repräsentation des Volkes weitgehend vorwegzunehmen (vgl. BVerfGE 70, 324 (363); 80, 188 (221 f. [BVerfG 06.06.1989 - 2 BvL 6/89]); BVerfG, NJW 1991, 2474 (2476)).

  • BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist

    Wird im Vorlagebeschluß in bezug auf die zur Überprüfung gestellte Norm ein verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab zugrunde gelegt, der zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in offenkundigem Widerspruch steht, hat das vorlegende Gericht seinen hiervon abweichenden Maßstab in Auseinandersetzung mit der vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts näher zu begründen (vgl. BVerfGE 80, 182 ); andernfalls läßt sich dem Vorlagebeschluß ein Prüfungsmaßstab im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht entnehmen (BVerfGE 80, 182 ).

    Seinen hiervon abweichenden Maßstab hätte das vorlegende Gericht deshalb in vertiefter Auseinandersetzung mit der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung näher begründen müssen (vgl. dazu BVerfGE 80, 182 ).

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Das Bundesverfassungsgericht kann dessen Entscheidung nicht darauf prüfen, ob er dabei die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Norm materiell im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 [30]; 37, 201 [212]; 45, 272 [289]; 51, 60 [74]; 80, 182 [186]).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11

    Wiederholte Zuwiderhandlung gegen eine räumliche Beschränkung (Vorsatz; vorherige

    Demgemäß obliegt es diesem u.a., die Grenzlinie zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungsunrecht im Einzelnen zu ziehen; ihm ist mit Blick auf die in diesem Grenzbereich unter Umständen nur graduellen Unterschiede ein nicht unerheblicher Spielraum eigenverantwortlicher Bewertung einzuräumen (BVerfGE 80, 182, 186; 96, 10, 26).

    Demgemäß obliegt es diesem u.a., die Grenzlinie zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungsunrecht im Einzelnen zu ziehen; ihm ist mit Blick auf die in diesem Grenzbereich unter Umständen nur graduellen Unterschiede ein nicht unerheblicher Spielraum eigenverantwortlicher Bewertung einzuräumen (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 1989 - 2 BvL 6/89, BVerfGE 80, 182, 186; vom 10. April 1997 - 2 BvL 45/92, BVerfGE 96, 10, 26).

  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender

    Das Bundesverfassungsgericht leitet als "Vorwirkung des Asylrechts" (BVerfGE 80, 68 ) aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG bereits für den Asylbewerber ein mit dessen Antrag auf Asyl gesetzlich verbundenes vorläufiges Bleiberecht ab (BVerfGE 67, 43 ; 78, 7 ; 80, 68 ; 80, 182 ).
  • BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Soweit das vorlegende Gericht unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 (BVerfGE 84, 239 ) von einem zur Verfassungswidrigkeit der materiellen steuerrechtlichen Regelung führenden, dem Gesetzgeber zuzurechnenden strukturellen Erhebungsmangel ausgehe, seien die entsprechenden Darlegungen unhaltbar und könnten deshalb auch insoweit die Zulässigkeit der Vorlage nicht begründen (unter Hinweis auf BVerfGE 23, 321 [324]; 80, 182 [187]).
  • BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Anordnung der Weitergeltung des BeamtVG § 6 Abs 1

  • BayObLG, 10.02.1994 - 4St RR 145/93
  • BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99

    Stufe

  • BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Restschuldbefreiung nach

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 3/06

    Zur Neuorganisation der Zuständigkeit der Hauptzollämter in NRW hinsichtlich der

  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvL 8/03

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Restschuldbefreiung nach

  • BVerfG, 22.12.2005 - 1 BvL 9/05

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der InsO über die Restschuldbefreiung

  • BVerfG, 14.10.2003 - 2 BvL 19/02

    Unzulässige, den Begründungsanforderungen nicht genügende Richtervorlage zu

  • BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Vereinbarkeit des Berliner Wahlgesetzes mit dem

  • BVerfG, 09.07.2003 - 2 BvL 2/03

    Zur Besoldung der beisitzenden Richter im Bereich der Zivilkammer am Landgericht

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

  • BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 10/02

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der

  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89

    Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Vereinbarkeit des § 18 Abs. 5 S. 1

  • BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der in GKG § 11

  • BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf

  • BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91

    Festlegung der örtlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte in Berlin - Unzulässige

  • VG Freiburg, 19.06.1996 - A 2 K 10233/96

    Rechtmäßigkeit einer Zuweisung in die Staatliche Sammelunterkunft für

  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 5/98 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 -

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91

    Asylbewerber - Erziehungsgeld - Rückwirkend - Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

  • LSG Hessen, 06.10.2011 - L 9 AY 8/08

    Kostenerstattung zwischen Leistungsträgern des AsylbLG untereinander

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 2124/00

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylbewerberleistungsgesetz;

  • OVG Niedersachsen, 11.08.1998 - 4 M 3575/98

    örtliche Zuständigkeit eines Leistungsträgers

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1993 - 11 S 2814/92

    Keine Visumspflicht für Asylbewerber bei der Einreise in die Bundesrepublik

  • OLG Stuttgart, 25.06.1998 - 1 Ws 107/98
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 24/91
  • OLG Frankfurt, 28.10.1996 - 1 Ss 232/96
  • SG Oldenburg, 19.05.2006 - S 21 AY 24/06
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