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   BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87   

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BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87 (https://dejure.org/1989,94)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.1989 - 1 BvR 32/87 (https://dejure.org/1989,94)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 1 BvR 32/87 (https://dejure.org/1989,94)
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Höchstalter Anwaltsnotar

Art. 12 GG, Gesetzesvorbehalt, Verwaltungsverfügung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 4 § 5 § 6; GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höchstalter - Berufsausübung - Anwaltsnotar - Notar

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 80, 257
  • NJW 1989, 2614
  • DNotZ 1989, 623
  • DVBl 1989, 992
  • AnwBl 1989, 560
 
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Wird zitiert von ... (172)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87
    Die Bestimmung über das Höchstzulassungsalter fällt nicht in den Bereich der staatlichen Organisationsgewalt, der dem Grundrechtsschutz aus Art. 12 Abs. 1 GG entzogen ist (vgl. dazu BVerfGE 73, 280 (292)).

    An ihre nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG gebotene Form sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als bei anderen, nicht "staatlich gebundenen" Berufen (zuletzt BVerfGE 73, 280 >295<) m. w. N.).

    Mit seinem Verlangen, daß Bewerber um das Notaramt nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten dafür geeignet sein müssen, regelt § 6 BNotO grundlegende Anforderungen für dieses Amt (vgl. BVerfGE 73, 280 >295<).

    Abgesehen davon ist im Notarrecht anders als im Beamtenrecht eine unmittelbare Bindung an die für den öffentlichen Dienst geltenden materiellen Auswahlgesichtspunkte des Art. 33 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich nicht vorgeschrieben (vgl. BVerfGE 73, 280 (295)).

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87
    Soweit der Bundesgerichtshof und der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen sich für ihre gegenteilige Auffassung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamtenrecht berufen, lassen sie außer acht, daß die zitierten Entscheidungen (BVerwG, Buchholz, 232 Nr. 11 zu § 15 BBG ; BVerwGE 68, 109 ) keine absoluten Berufszulassungsvoraussetzungen zum Gegenstand haben.
  • BGH, 15.02.1971 - NotZ 3/70

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87
    So hat der Bundesgerichtshof schon in seinen das Anwaltsnotariat im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart betreffenden Entscheidungen aus den Jahren 1971 (DNotZ 1971, S. 548) und 1974 (DNotZ 1975, S. 419) herausgestellt, daß die dort praktizierte Altersgrenze von 65 Jahren der Auswahl von Bewerbern für vorhandene Stellen diene und nicht unter § 4 Abs. 2 BNotO falle.
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87
    Diese Auffassung zielt auf Fälle, in denen sich dem Gesetz eine Ermächtigung oder gar ein Auftrag an die Verwaltung entnehmen läßt, unbestimmte Rechtsbegriffe oder "offene" Normen auch für die Gerichte verbindlich auszufüllen (vgl. etwa BVerwGE 72, 300 >320 f.<).
  • BGH, 13.10.1986 - NotZ 11/86

    Zulässigkeit der Bestimmung eines Höchstalters für Notarbewerber

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87
    Die auf diesen Regelungen beruhende Praxis in den Ländern Niedersachsen und Baden-Württemberg hat der Bundesgerichtshof gebilligt (BGH, NdsRpfl. 1987 S. 34; BGH, DNotZ a.a.O.).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    So bedarf etwa die Bestimmung eines Höchstalters für die Bestellung zum Anwaltsnotar im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG der Entscheidung durch den Normgeber und kann nicht durch Allgemeine Verfügung der Justizverwaltung festgesetzt werden (vgl. BVerfGE 80, 257 ).
  • BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der

    Der Beschwerdeführer verkennt, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, verfassungsrechtlich Relevantes aus den in Bezug genommenen Unterlagen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 79/09

    Ausbleiben einer Rentenerhöhung im Jahr 2005 sowie alleinige Tragung eines

    Zudem müssen wesentliche Angaben und Argumente in die Beschwerdeschrift aufgenommen werden; es genügt nicht, pauschal auf Anlagen zu verweisen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 -, juris).
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