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   BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89   

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https://dejure.org/1989,1099
BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89 (https://dejure.org/1989,1099)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.1989 - 1 BvR 685/89 (https://dejure.org/1989,1099)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 1989 - 1 BvR 685/89 (https://dejure.org/1989,1099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung - Bergbau - Betriebsplan - Grundeigentümer

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 80, 360
  • NVwZ 1989, 1151
  • DVBl 1989, 993
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87

    Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 77, 130 [135] m.w.N.; st. Rspr.).

    Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie schwer die tatsächlichen Beeinträchtigungen wiegen, welche die Grundrechtsverletzung mit sich bringt (vgl. BVerfGE 77, 130 [136]).

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89
    Etwaige Bedenken gegen die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, die sich unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. dazu BVerfGE 77, 381 [400 ff.]) ergeben könnten, bedürfen im Rahmen der vorliegenden Entscheidung keiner Erörterung, weil jedenfalls die Folgenabwägung den Erlaß der begehrten einstweiligen Anordnung verbietet.
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07

    Contergan-Film

    Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie schwer die tatsächlichen Beeinträchtigungen wiegen, die für das als verletzt behauptete Grundrecht im Falle des Nichterlasses der Eilanordnung zu erwarten stünden (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 80, 360 ; 87, 334 ).
  • BVerfG, 22.06.2017 - 1 BvR 666/17

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Das Bundesverfassungsgericht muss die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 80, 360 ; 85, 94 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.01.1996 - 1 BvR 2623/95

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen während einer

    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 71, 158 [161]; - 77, 121 [124]; - 80, 360 [363 f.]; - 85, 94 [95 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07

    Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden

    Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie schwer die tatsächlichen Beeinträchtigungen wiegen, die für das als verletzt behauptete Grundrecht im Falle des Nichterlasses der Eilanordnung zu erwarten stünden (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 80, 360 ; 87, 334 ).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Für die Entscheidung kommt es vielmehr auf eine Abwägung der Folgen an, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 80, 360 [364] m.w.N.; st Rspr.).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 805/98

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Ob der Grundrechtseingriff gerechtfertigt ist, richtet sich nach dem Ergebnis der Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der einen und einem für die Verwertung sprechenden rechtlich geschützten Interesse auf der anderen Seite (vgl. BVerfGE 34, 238 (248) [BVerfG 31.01.1973 - 2 BvR 454/71]; 80, 367 (373 ff. [BVerfG 26.07.1989 - 1 BvR 685/89] )).
  • BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89

    Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des

    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffene Maßnahme in dem Hauptsacheverfahren jedoch später für verfassungswidrig erklärt wird, gegen die Nachteile abwägen, die entstehen würden, wenn die angegriffene Regelung vorläufig außer Anwendung gesetzt würde, sie sich aber später als verfassungsgemäß erwiese (BVerfGE 3, 41 [44]; 71, 350 [352]; st. Rspr.; zuletzt Urteil des Ersten Senats vom 26. Juli 1989 - 1 BvR 685/89 - Umdruck S. 6/7).
  • BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 720/90

    Einstweilige Anordnung im Verfahren auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen

    Über den Erlass der einstweiligen Anordnung muss danach aufgrund einer Folgenabwägung entschieden werden (vgl. BVerfGE 80, 360 [BVerfG 26.07.1989 - 1 BvR 685/89]).
  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 CS 10.327

    Nachbarrechtsstreit

    Eine besondere Eilbedürftigkeit könnte je nach den Umständen des Einzelfalls etwa dann angenommen werden, wenn der Bauherr glaubhaft macht, dass sein Vorhaben mit einer sofortigen Realisierung "steht und fällt", oder - anders gewendet - der Vollzug der Baugenehmigung erst bei Eintritt ihrer Bestandskraft zu unüberwindbaren finanziellen oder wirtschaftlichen Hindernissen (etwa nicht mehr erreichbare Förderungen, hohe und endgültige Verluste durch bereits getätigte Investitionen etc.) oder zu gravierenden Beeinträchtigungen anderer Art führt (vgl. hierzu etwa BVerfG vom 25.7.1989 NVwZ 1989, 1151: drohender Verlust mehrerer hundert Arbeitsplätze).
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570

    Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem

  • BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93

    Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch

  • BVerfG, 09.07.1991 - 1 BvR 986/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG

  • BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvQ 46/04

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung; Abdruck einer Gegendarstellung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2013 - 11 S 12.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord auch in

  • BVerfG, 05.12.1990 - 1 BvR 1341/90

    Abwägung bei Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung betreffend die

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93

    Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung

  • BVerfG, 11.08.2000 - 1 BvQ 22/00

    SPIEGEL muss FOCUS-Gegendarstellung abdrucken

  • BVerfG, 15.09.1994 - 1 BvR 1651/94

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten von Vorschriften des

  • BVerfG, 07.05.1996 - 1 BvQ 4/96

    Folgenabwägung bei Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung unter

  • BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen eine bevorstehende Auslieferung

  • BVerfG, 12.05.2003 - 2 BvR 570/03

    Keine einstweilige Aussetzung der Besuchssperre für die Verlobte eines in

  • VG München, 15.12.2008 - M 8 SN 08.5023

    Nachbarschutz gegen großflächigen Bau- und Gartenmarkt; verkehrliche

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 257/93

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 16.09.1997 - 1 BvR 1784/97

    Werbeverbot für DVU wird nicht durch einstweilige Anordnung aufgehoben

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.03.1991 - VerfGH 4/91

    Einstweilige Anordnung wegen Flüchtlingsaufnahmegesetz zurückgewiesen

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