Rechtsprechung
BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 09.06.1987 - 7 Sa 199/87
- BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87
Papierfundstellen
- BVerfGE 80, 59
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
Auszug aus BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87
Der Vorlagebeschluß enthält aber keinerlei Ausführungen dazu, warum ein solcher rechtfertigender Grund für die besoldungsrechtliche Zulagenregelung nicht in der Laufbahnbefähigung für eine bestimmte Schulart zu sehen sein könnte, obwohl das Laufbahnprinzip als solches zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört und damit ein Kriterium abgibt, das unter beamtenrechtlichen Gesichtspunkten ohne weiteres einen sachlichen Rechtfertigungsgrund für eine Übergangsregelung der hier in Rede stehenden Art abgeben könnte; dies gilt um so mehr, als nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 39 [52 f.]; 76, 256 [295, 329 m.w.N.]; st. Rspr.) der Gesetzgeber im Rahmen seines ihm bei Regelungen im Bereich des Beamtenbesoldungsrechts zustehenden weiten Gestaltungsspielraums neben der jeweils ausgeübten Funktion auch das Gewicht zu berücksichtigen hat, welches der Laufbahnbefähigung und dem statusrechtlichen Amt für die Besoldung des Beamten beizumessen ist. - BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83
Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG
Auszug aus BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87
In einem Vorlagebeschluß müssen der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab angegeben und die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm näher dargelegt sein (BVerfGE 66, 265 [269 f.]; vgl. auch BVerfGE 65, 265 [282]). - BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
Auszug aus BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87
Das ist nur dann der Fall, wenn bei Ungültigkeit der Norm anders entschieden werden müßte als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 58, 300 [318]; 65, 160 [168 f.], 265 [277 m.w.N.]).
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87
In einem Vorlagebeschluß müssen der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab angegeben und die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm näher dargelegt sein (BVerfGE 66, 265 [269 f.]; vgl. auch BVerfGE 65, 265 [282]). - BVerfG, 11.10.1983 - 1 BvL 73/78
Überprüfung der Zusammensetzung des Senats vor dem Hintergrund des Anspruchs auf …
Auszug aus BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87
Das ist nur dann der Fall, wenn bei Ungültigkeit der Norm anders entschieden werden müßte als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfGE 58, 300 [318]; 65, 160 [168 f.], 265 [277 m.w.N.]). - BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87
Der Vorlagebeschluß enthält aber keinerlei Ausführungen dazu, warum ein solcher rechtfertigender Grund für die besoldungsrechtliche Zulagenregelung nicht in der Laufbahnbefähigung für eine bestimmte Schulart zu sehen sein könnte, obwohl das Laufbahnprinzip als solches zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört und damit ein Kriterium abgibt, das unter beamtenrechtlichen Gesichtspunkten ohne weiteres einen sachlichen Rechtfertigungsgrund für eine Übergangsregelung der hier in Rede stehenden Art abgeben könnte; dies gilt um so mehr, als nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 39 [52 f.]; 76, 256 [295, 329 m.w.N.]; st. Rspr.) der Gesetzgeber im Rahmen seines ihm bei Regelungen im Bereich des Beamtenbesoldungsrechts zustehenden weiten Gestaltungsspielraums neben der jeweils ausgeübten Funktion auch das Gewicht zu berücksichtigen hat, welches der Laufbahnbefähigung und dem statusrechtlichen Amt für die Besoldung des Beamten beizumessen ist.
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Das ist der Fall, wenn das vorlegende Gericht im Falle der Ungültigkeit der Norm eine andere Entscheidung treffen würde als im Falle ihrer Gültigkeit (vgl. BVerfGE 72, 51 ; 80, 59 ; st. Rspr.). - BFH, 09.11.2017 - III R 10/16
Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013
Ein Gericht kann die Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit einer Norm nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Regelung überzeugt ist (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 20. März 1984 1 BvL 23/83, BVerfGE 66, 265, unter B.2.; BVerfG-Beschlüsse vom 28. April 2011 1 BvL 1/10, juris, unter II.1.; vom 6. April 1989 2 BvL 8/87, BVerfGE 80, 59, unter B.1., und vom 22. September 2009 2 BvL 3/02, BVerfGE 124, 251, unter B.2.a). - BFH, 01.07.2014 - IX R 31/13
Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung
Ein Gericht kann die Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit einer Norm nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Regelung überzeugt ist (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 20. März 1984 1 BvL 23/83, BVerfGE 66, 265, unter B.2.; BVerfG-Beschlüsse vom 6. April 1989 2 BvL 8/87, BVerfGE 80, 59, unter B.1., und vom 22. September 2009 2 BvL 3/02, BVerfGE 124, 251, unter B.2.a).
- BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muß ein Vorlagebeschluß nur hinreichend deutlich erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Fall ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 68, 311 ; vgl. auch BVerfGE 58, 300 ; 63, 1 ; 72, 51 ; 80, 59 ). - BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16
Unzulässige Richtervorlage zu § 17a Abs. 3 Satz 1 LJG-NRW (a.F.) wegen fehlender …
Eine für verfassungswidrig gehaltene Norm ist dann entscheidungserheblich, wenn die Endentscheidung des Ausgangsverfahrens von ihrer Gültigkeit abhängt (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 50, 108 ; 58, 300 ; 79, 240 ; 149, 1 ; 157, 223 - Berliner Mietendeckel), die Gültigkeit oder Ungültigkeit dieser Norm also zu unterschiedlichen Ergebnissen führen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 35, 303 ; 68, 311 ; 80, 59 ; 121, 108 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 141, 1 ; 145, 171 ; 153, 310 - Knorpelfleisch; 157, 223 ). - BFH, 14.04.2015 - IX R 5/14
Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung
Ein Gericht kann die Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit einer Norm nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Regelung überzeugt ist (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 20. März 1984 1 BvL 23/83, BVerfGE 66, 265, unter B.2.; BVerfG-Beschlüsse vom 6. April 1989 2 BvL 8/87, BVerfGE 80, 59, unter B.1., und vom 22. September 2009 2 BvL 3/02, BVerfGE 124, 251, unter B.2.a). - BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20
Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der …
Eine für verfassungswidrig gehaltene Norm ist dann entscheidungserheblich, wenn die Endentscheidung des Ausgangsverfahrens von ihrer Gültigkeit abhängt (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 50, 108 ; 58, 300 ; 79, 240 ; 149, 1 ; 157, 223 - Berliner Mietendeckel), die Gültigkeit oder Ungültigkeit dieser Norm also zu unterschiedlichen Ergebnissen führen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 35, 303 ; 68, 311 ; 80, 59 ; 121, 108 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 141, 1 ; 145, 171 ; 153, 310 - Knorpelfleisch; 157, 223 ). - BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig
Der Beschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben und die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Regelung näher darlegen (vgl. BVerfGE 80, 59 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 4 B 1.09
Richterbesoldung der Jahre 2004 bis 2013 in Brandenburg verfassungswidrig
Bei Regelungen des Besoldungsrechts steht dem Normgeber eine weite - grundsätzlich nur durch das Willkürverbot begrenzte - Gestaltungsfreiheit zu, weil er innerhalb dieser Materie nicht nur auf die Verhältnisse einzelner Ämter oder Dienstposten zu benachbarten oder nahestehenden Ämtern oder Dienstposten zu achten hat, sondern auch übergreifende Gesichtspunkte berücksichtigen kann, also etwa die Frage, welche Auswirkungen eine konkrete Differenzierung oder das Absehen von einer Differenzierung auf das übrige Besoldungsgefüge hat (BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juni 1969 - 2 BvR 343/66 u.a. -, BVerfGE 26, 141, 158; vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 -, BVerfGE 71, 39, 52 f. m.w.N.; vom 6. April 1989 - 2 BvL 8/87 -, BVerfGE 80, 59, 66 f.; zur verhältnismäßig weiten Gestaltungsfreiheit des Besoldungsgesetzgebers bei der Einstufung von Richterämtern s. BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 1981 - 2 BvR 993/77 -, BVerfGE 56, 87, 95). - FG Köln, 17.10.2013 - 13 K 3949/09
Turnierbridge wird gemeinnützig
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG und des BFH besteht diese Vorlagepflicht jedoch nur dann, wenn das Gericht von der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserhebliche Gesetzesvorschrift überzeugt ist; bloße Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift vermögen das Gericht dagegen nicht von der Pflicht zur Anwendung des Gesetzes zu entbinden (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 20. März 1952 1 BvL 12, 15, 16, 24, 28/51, Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - 1, 184, 188 f.; BVerfG-Beschluss vom 6. April 1989 2 BvL 8/87, BVerfGE 80, 59, 65; BFH-Urteil vom 22. Juli 1997 VI R 121/90, BFHE 183, 538, BStBl II 1997, 692). - BFH, 22.07.1997 - VI R 121/90
Der Kinderlastenausgleich für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1987 ist …
- BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- FG Köln, 27.04.2017 - 1 K 3648/14
Abgabenordnung (Vollverzinsung): Zinssatz von 6% p.a. bis September 2014 …
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG
- BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92
Mangelnde Begründung der Entscheidungserheblichkeit bei einer Richtervorlage
- BFH, 22.07.1997 - VI R 147/90
Der Kinderlastenausgleich für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1988 ist …
- BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07
BGH bestätigt eine aufgrund geänderter Rechtslage angeordnete nachträgliche …
- BVerfG, 11.04.2000 - 1 BvL 2/00
Unzulässige Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der …
- SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente gem § 80a Abs 1 SGB 7 - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
Spielhallengesetz Berlin: Land Berlin nach vorläufiger Einschätzung zuständig für …
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
- FG Köln, 19.03.2015 - 13 K 2768/10
Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 d bis f GewStG …
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
- FG Köln, 09.03.2010 - 13 K 64/09
Musterverfahren zu Erstattung des SolZ bei Körperschaftsteuerguthaben
- BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvL 12/95
Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungswidrigkeit des …
- BVerfG, 15.09.2005 - 2 BvL 2/05
Zur Unzulässigkeit einer Richtervorlage
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
- FG Hessen, 21.11.2023 - 10 K 1421/21
EStG, DBA-Malta
- BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02
Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen …
- BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98
Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Auseinandersetzung mit der …
- BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvL 8/98
Unzulässige, dem Begründungserfordernis von BVerfGG § 80 Abs 2 S 1 nicht …
- BFH, 22.07.1997 - VI R 114/96
Der Kinderlastenausgleich für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1991 ist …
- BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages
- FG Köln, 18.05.2020 - 15 K 279/17
Finanzgerichtsordnung/Einkommensteuer: Unzulässigkeit der im Fall einer …
- FG Köln, 12.09.2019 - 15 K 1378/18
Einkommensteuer: Steuerfreiheit einer an den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld …
- FG Köln, 03.12.2014 - 13 K 2004/11
Verfassungsmäßigkeit der neuen Umgliederungsvorschriften
- FG Baden-Württemberg, 07.10.2009 - 7 K 98/06
Unbeschränkte Steuerpflicht eines US-Beamten: Nachweis des Rückkehrwillens
- FG Köln, 08.09.2022 - 15 K 2594/20
Investmentsteuerreform: Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne ist rechtmäßig
- LG Stuttgart, 29.09.2004 - 39 O 49/03
Squeeze-out: Zurechnung des Aktienbestandes eines abhängigen Unternehmens beim …
- BVerfG, 14.03.1996 - 2 BvL 19/94
Unzulässige Richtervorlage zur Antragstellung im Strafbefehlsverfahren durch das …
- FG Köln, 03.12.2014 - 13 K 2447/11
Wertaufholung nach nicht gewerbesteuerwirksamer Teilwertabschreibung
- FG Hamburg, 07.12.2016 - 6 K 66/16
Keine Verfassungswidrigkeit des § 8 Nr. 1a GewStG - Keine sachliche Unbilligkeit …
- BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94
Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des …
- BVerfG, 28.03.1995 - 2 BvL 62/92
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels ausreichender Darlegung der …
- FG Köln, 19.01.2023 - 15 K 268/21
Abzug von Kinderbetreuungskosten bei der Festsetzung von Einkommenssteuern
- VG Freiburg, 20.04.2021 - 13 K 369/21
Kein Anspruch des Einstellungsbewerbers auf Stelleneinrichtung
- FG Hamburg, 19.02.2009 - 3 K 208/07
Einkommensteuerrecht: Spekulationsgewinne aus Fremdwährungsanlagen im Jahr 1998
- VG Sigmaringen, 09.05.2011 - 1 K 1055/10
Keine Stellenzulage für Fachzahnärzte bei der Bundeswehr
- VG Sigmaringen, 23.03.2011 - 1 K 454/10
Rechtfertigung sachlicher Ungleichbehandlung von Beamten und Soldaten
- FG Köln, 09.03.2023 - 15 K 1435/20
Personengesellschaften - Höhe des ausgleichsfähigen Verlustes eines …
- FG Köln, 13.11.2012 - 13 K 539/04
Keine Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug
- VG Gera, 16.11.2010 - 1 K 137/10
Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten
- VG Gera, 16.11.2010 - 1 K 125/10
Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten