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   BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88   

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https://dejure.org/1989,49
BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88 (https://dejure.org/1989,49)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.1989 - 2 BvR 3/88 (https://dejure.org/1989,49)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 1989 - 2 BvR 3/88 (https://dejure.org/1989,49)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StVollzG § 42 Abs. 1 Satz 1
    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Rechtsschutzbedürfnis

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 138
  • NJW 1990, 1033
 
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Wird zitiert von ... (214)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muß noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sei (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]; 30, 54 [58]; 33, 247 [253]; 50, 244 [247]; 56, 99 [106]; 72, 1 [5]).

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht im Falle der Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens die entscheidenden Kriterien für das Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses darin gesehen, daß entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung andernfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 [257 f.]; 69, 161 [168]).

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Der Umstand, daß die Fachgerichte und das Bundesverfassungsgericht oft außerstande sind, schwierige Fragen in kurzer Zeit zu entscheiden, darf nicht dazu führen, daß eine Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird (vgl. BVerfGE 74, 163 [172 f.]; 76, 1 [38 f.]).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82

    Altersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muß noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sei (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]; 30, 54 [58]; 33, 247 [253]; 50, 244 [247]; 56, 99 [106]; 72, 1 [5]).
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers würde sonst in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 [180]; 41, 29 [43]; 49, 24 [51 f.]).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers würde sonst in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 [180]; 41, 29 [43]; 49, 24 [51 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muß noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sei (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]; 30, 54 [58]; 33, 247 [253]; 50, 244 [247]; 56, 99 [106]; 72, 1 [5]).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muß noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sei (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]; 30, 54 [58]; 33, 247 [253]; 50, 244 [247]; 56, 99 [106]; 72, 1 [5]).
  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muß noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sei (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]; 30, 54 [58]; 33, 247 [253]; 50, 244 [247]; 56, 99 [106]; 72, 1 [5]).
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muß noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sei (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]; 30, 54 [58]; 33, 247 [253]; 50, 244 [247]; 56, 99 [106]; 72, 1 [5]).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht im Falle der Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens die entscheidenden Kriterien für das Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses darin gesehen, daß entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung andernfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 [257 f.]; 69, 161 [168]).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit vorliegt (vgl. BVerfGE 81, 138 ).

    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 33, 247 ; 50, 244 ; 56, 99 ; 72, 1 ; 81, 138 ).

    Dies ist bei besonders tiefgreifenden und folgenschweren Grundrechtsverstößen insbesondere der Fall, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 107, 299 ; 110, 77 ; 117, 244 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14 -, juris, Rn. 24; stRspr).

    Der Grundrechtsschutz des Betroffenen würde andernfalls in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 41, 29 ; 49, 24 ; 81, 138 ).

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch anerkannt, dass eine Erledigung nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führt, wenn der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt und anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 91, 125 ; 98, 169 ; 103, 44 ), die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 99, 129 ) oder ein Rehabilitationsinteresse des Beschwerdeführers besteht (vgl. auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -, juris, Rn. 183; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 269a ).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels kann das Rechtsschutzbedürfnis jedoch in Form eines Feststellungsinteresses fortbestehen, wenn Wiederholungsgefahr besteht, eine fortwirkende Beeinträchtigung zu beseitigen ist, tiefgreifende und folgenschwere Grundrechtseingriffe in Rede stehen und sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangt werden kann oder von einem Rehabilitierungsinteresse auszugehen ist (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 104, 220 ; 110, 77 ).
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