Rechtsprechung
   BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,66
BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88 (https://dejure.org/1989,66)
BVerfG, Entscheidung vom 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88 (https://dejure.org/1989,66)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Oktober 1989 - 1 BvR 1245/88 (https://dejure.org/1989,66)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,66) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 22
  • NJW 1990, 1595 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 551
  • DVBl 1989, 1248
  • DVBl 1990, 551
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (141)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.02.1971 - I R 174/69

    Erfüllung der Voraussetzungen - Unternehmen - Gelegentlicher Verkauf eines

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
    Für seine Rechtsauffassung bezog sich das Finanzgericht auf die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 24. September 1970 - 1 R 21/70 - (BStBl. 1970 II S. 871) und vom 24. Februar 1971 - 1 R 174/69 - (BStBl. 1971 II S. 338).

    Veräußert ein Unternehmen, das die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfüllt, Grundbesitz, ist auch der bei der Veräußerung erzielte Gewinn gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu kürzen (Aufgabe der früheren Rechtsprechung - vgl. BFH-Urteile vom 24. September 1970 I R 21/70, BFHE 100, 210 , BStBl II 1970, 871 , und vom 24. Februar 1971 I R 174/69, BFHE 101, 396 , BStBl II 1971, 338).

    87 1 R 10/86 (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung lt. Urteil vom 24.2.71 I R 174/69 - zitiert auf Seite 11 des Urteils).

  • BFH, 24.09.1970 - I R 21/70

    Gelegentliche Veräußerung von Grundstücken - Gewinn - Grundstücksgesellschaften -

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
    Für seine Rechtsauffassung bezog sich das Finanzgericht auf die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 24. September 1970 - 1 R 21/70 - (BStBl. 1970 II S. 871) und vom 24. Februar 1971 - 1 R 174/69 - (BStBl. 1971 II S. 338).

    Veräußert ein Unternehmen, das die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfüllt, Grundbesitz, ist auch der bei der Veräußerung erzielte Gewinn gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu kürzen (Aufgabe der früheren Rechtsprechung - vgl. BFH-Urteile vom 24. September 1970 I R 21/70, BFHE 100, 210 , BStBl II 1970, 871 , und vom 24. Februar 1971 I R 174/69, BFHE 101, 396 , BStBl II 1971, 338).

  • BFH, 29.07.1976 - V B 10/76

    Zulassung der Revision - Beschwerde - Abweichung von Entscheidung -

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
    Es ist nicht auszuschließen, daß die Darlegung der subjektiven Unmöglichkeit den Bundesfinanzhof veranlaßt hätte, von der Einhaltung der strengen Formerfordernisse abzusehen (vgl. BStBl. 1974 II S. 583; BStBl. 1976 II S. 684).
  • BFH, 20.06.1974 - VI B 15/74

    Revision - Nichtzulassung - Anfechtung eines Urteils - Eingang der

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
    Es ist nicht auszuschließen, daß die Darlegung der subjektiven Unmöglichkeit den Bundesfinanzhof veranlaßt hätte, von der Einhaltung der strengen Formerfordernisse abzusehen (vgl. BStBl. 1974 II S. 583; BStBl. 1976 II S. 684).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
    Er fordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322 [325]; 77, 381 [401]).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
    Er fordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322 [325]; 77, 381 [401]).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
    Eine zulässige, auf Divergenz gestützte Nichtzulassungsbeschwerde hat nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BStBl. 1983 II S. 479) folgende Anforderungen zu erfüllen: Damit die behauptete Divergenz erkennbar wird, muß ein abstrakter Rechtssatz herausgearbeitet werden, der das erstinstanzliche Urteil trägt.
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 77, 381 ; 81, 22 ; 114, 258 ; 115, 81 ; 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt dieser Grundsatz neben der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), daß der Beschwerdeführer bereits im Ausgangsverfahren alle bestehenden Möglichkeiten nutzt, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung vor den vorrangig hierzu berufenen Fachgerichten zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (stRspr, vgl. BVerfGE 77, 381 ; 81, 22 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht