Rechtsprechung
| BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89 |
Ferienwohnungen
§ 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB <Fassung bis 31.8.01>, 'benötigt', Art. 14 GG, Dispositionsbefugnis des Eigentümers
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Ferienwohnungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 09.03.1989 - 2 S 104/88
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 81, 29
- NJW 1990, 309
- NJW-RR 1990, 141 (Ls.)
- MDR 1990, 219
- ZMR 1990, 48
- WM 1990, 154
- DVBl 1990, 170
Wird zitiert von ... (17)
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
Bedeutung und Tragweite der Grundrechte sind unter anderem dann verkannt, wenn ein Fachgericht einer Norm durch ausweitende Auslegung ihres Anwendungsbereichs einen Inhalt gibt, den auch der Gesetzgeber nicht ohne Grundrechtsverstoß hätte bestimmen dürfen, und die Anwendung der Vorschrift im konkreten Fall auf einer solchen Auslegung beruht (vgl. BVerfGE 81, 29 ; 82, 6 ). - BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95
Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen …
- BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 29/99
Eigenbedarf; Wohnbedarf des Vermieters; Sozialklausel; Lebensgestaltung des …
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. etwa BVerfGE 68, 361 ; 79, 292 ; 81, 29 ; 89, 1 ).Es soll ihm als Grundlage privater Initiative und in eigenverantwortlichem privatem Interesse von Nutzen sein (vgl. BVerfGE 52, 1 m.w.N.; 81, 29 ).
Mit der Vermietung begibt sich der Eigentümer nicht endgültig dieser Befugnis (vgl. BVerfGE 81, 29 ).
a) Das Landgericht hat zwar - anders als das Amtsgericht - zutreffend erkannt, daß der Beschwerdeführer vernünftige und nachvollziehbare Gründe für seinen Eigenbedarfswunsch (vgl. dazu BVerfGE 81, 29 ) angeführt hat.
- BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01
Berechnung einer urheberrechtlichen Lizenzentschädigung aufgrund eigener …
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht sowohl hinsichtlich Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 69, 145 ) als auch hinsichtlich Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ; 52, 1 ; 81, 29 ) entschieden.Es soll ihm als Grundlage privater Initiative und in eigenverantwortlichem privatem In- teresse von Nutzen sein (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 81, 29 ).
- BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens alter Wasserrechte nach § 136 S. 2 …
Dies gilt insbesondere für den Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. mit Blick auf das Wasserrecht insbesondere BVerfGE 58, 300) und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte und den insoweit anzulegenden verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab (vgl. etwa BVerfGE 18, 85 [92 f.]; - 53, 352 [357 f.]; - 81, 29 [31 f.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris).Hat dieser in Wahrnehmung seiner Kompetenz aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gehandelt, ist es vielmehr auch ihre Aufgabe, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (vgl. BVerfGE 81, 29 [31 f.];… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris Rn. 22).
Denn - wie bereits dargestellt - verpflichtet Art. 14 Abs. 1 GG die Gerichte, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (vgl. BVerfGE 81, 29 [31 f.];… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris Rn. 22).
- BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
Auslegung der Duldungspflicht für die Verlegung von Versorgungsleitungen nach der …
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 68, 361 [372 f.]; 70, 230 [240]; 74, 203 [214 f.]; 81, 29 [33]; 81, 156 [205]; 87, 273 [279]).Hat dieser in Wahrnehmung seiner Kompetenz aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gehandelt, ist es vielmehr auch ihre Aufgabe, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (vgl. BVerfGE 81, 29 [31 f.]).
Insoweit sind der richterlichen Entscheidungsmacht Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGE 81, 29 [33]).
- BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 127/05
Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarfs
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Eigenbedarfskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB = § 564b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB a.F.) ist der Entschluss des Vermieters, seine Wohnung selbst zu Wohnzwecken zu nutzen, im Hinblick auf sein durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschütztes Eigentum grundsätzlich zu achten und einer gerichtlichen Nachprüfung entzogen (BVerfGE 79, 292, 304 f; 81, 29, 32 ff). - BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1185/01
Eigenbedarf muss schnell umgesetzt werden
Auslegung und Anwendung des Rechts zur Eigenbedarfskündigung von Wohnraummietverhältnissen nach § 564 b BGB sind wiederholt Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewesen (vgl. BVerfGE 68, 361 [370 ff.]; 79, 292 [303 ff.]; 81, 29 [33 f.]; 85, 219 [223 f.]; 89, 1 [5 ff.]). - BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 246/03
Überprüfung der Interessenabwägung im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung durch …
Zu Recht hat das Berufungsgericht das Vorliegen von Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) auf seiten der Klägerin in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Beschluß vom 3. Oktober 1989, NJW 1990, 309 ff.) bejaht. - BVerfG, 26.04.2010 - 2 BvR 2179/04
Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwölf Windenergieanlagen …
Bedeutung und Tragweite der Grundrechte sind unter anderem dann verkannt, wenn ein Fachgericht einer Norm durch ausweitende Auslegung ihres Anwendungsbereichs einen Inhalt gibt, den auch der Gesetzgeber nicht ohne Grundrechtsverstoß hätte bestimmen dürfen, und die Anwendung der Vorschrift im konkreten Fall auf einer solchen Auslegung beruht (vgl. BVerfGE 81, 29 [31 f.]; - 82, 6 [15 f.]; - 115, 320 [367]). - BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95
Mietrecht - Eigenbedarfskündigung
- BVerfG, 19.09.2001 - 1 BvR 1351/00
Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.07.2012 - VGH B 10/12
Jugendrecht, Elternrecht, Verhältnis, Abwägung
- BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93
Eigenbedarfskündigung und Anbietepflicht des Vermieters
- VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03
Art 15 Abs 1 Verf BE, Art 10 Abs 1 Verf BE, § 564b Abs 2 Nr 2aF BGB
- BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 801/90
Rechtliches Gehör für den Mieter bei Einwand gegen Eigenbedarfskündigung
- LG Bonn, 17.06.1991 - 6 S 27/91
BGB § 556a; ZPO § 721 Abs. 5
