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   BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87, 1 BvR 985/87   

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BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87, 1 BvR 985/87 (https://dejure.org/1990,38)
BVerfG, Entscheidung vom 10.07.1990 - 1 BvR 984/87, 1 BvR 985/87 (https://dejure.org/1990,38)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juli 1990 - 1 BvR 984/87, 1 BvR 985/87 (https://dejure.org/1990,38)
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Saarländischer Verfassungsgerichtshof

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Antragssteller in einem landesverfassungsrechtlichen Normenkontrollverfahren können die Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter rügen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • openjur.de

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abstrakte Normenkontrolle - Landesverfassung - Gesetzlicher Richter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abstrakte Normenkontrolle; Landesverfassung; Gesetzlicher Richter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abstrakte Normenkontrolle; Landesverfassung; Gesetzlicher Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 82, 286
  • NJW 1991, 217
  • NVwZ 1991, 157 (Ls.)
  • DVBl 1990, 995
 
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Wird zitiert von ... (271)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
    Dabei ist ohne Mitwirkung des Richters zu entscheiden, dessen Berechtigung zweifelhaft ist (vgl. BVerfGE 46, 34 [35 f.]).

    Vielmehr ist nur klargestellt worden, daß das Recht, die Befangenheit eines Richters zu rügen, auf den gesetzlich bestimmten Personenkreis beschränkt ist und nicht auf andere Personen ausgedehnt werden darf (vgl. BVerfGE 46, 34 [40]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
    So sind nicht nur die tatsächlichen Feststellungen, aus denen der Verfassungsgerichtshof die Mißbräuchlichkeit der Verzögerung ableitet, bis zur Willkürgrenze der Nachprüfung entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).

    Die Beschwerdeführer bewegen sich damit im Bereich der Tatsachenermittlung durch den Verfassungsgerichtshof, deren Kontrolle dem Bundesverfassungsgericht verwehrt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
    Wenn sie meinen, dabei in einem Verfahrensgrundrecht verletzt worden zu sein, so können sie sich dagegen mit den rechtlich vorgesehenen Mitteln wehren (vgl. BVerfGE 6, 45 [49]), also auch rügen, über ihre Berechtigung zur Anfechtung der Entscheidung der Landesregierung habe nicht der gesetzliche Richter entschieden.

    Es hat sie dann als überschritten angesehen, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm willkürlich (grundlegend BVerfGE 3, 359 [364 f.]) oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 [49]; 58, 1 [45]; ähnlich bereits BVerfGE 6, 45 [53]).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit seiner fehlerhaften Besetzung für den Fall in Erwägung gezogen, daß eine Ersatzwahl aus sachfremden -- etwa parteipolitischen -- Gründen ungebührlich verzögert oder bewußt unterlassen wird (vgl. BVerfGE 2, 1 [9]).
  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
    Jedes Gericht hat die ordnungsgemäße Besetzung seiner Richterbank von Amts wegen zu prüfen, soweit es Anlaß zu Zweifeln hat (vgl. BVerfGE 40, 356 [360 ff.]; 65, 152 [154]).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
    Das Schließen solcher Lücken im Wege der Analogie ist anerkannte richterliche Aufgabe (vgl. BVerfGE 13, 153 [164]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
    Dieser Prüfungsmaßstab ist, vergleichbar demjenigen zu Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 75, 302 [314 f.]), dahin zu ergänzen, daß eine verfassungswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters durch eine richterliche Zuständigkeitsentscheidung vorliegt, wenn diese Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat.
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
    Die Verfahrensgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sichert nicht nur die Freiheit vor Eingriffen durch Organe der Legislative und Exekutive; ihre Schutzfunktion richtet sich auch nach "innen", also darauf, daß niemand durch Maßnahmen der Gerichtsorganisation dem in seiner Sache gesetzlich berufenen Richter entzogen wird (vgl. BVerfGE 4, 412 [416]).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
    "Ungesetzlich" ist auch das Gericht, das nicht den Anforderungen des Grundgesetzes entspricht, sowie der Richter, dessen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleistet erscheint (vgl. BVerfGE 10, 200 [213]; 23, 321 [325]; sowie Bettermann, a.a.O., S. 263 f.).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
    Es hat sie dann als überschritten angesehen, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm willkürlich (grundlegend BVerfGE 3, 359 [364 f.]) oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 [49]; 58, 1 [45]; ähnlich bereits BVerfGE 6, 45 [53]).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

  • BVerfG, 11.10.1983 - 1 BvL 73/78

    Überprüfung der Zusammensetzung des Senats vor dem Hintergrund des Anspruchs auf

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

  • VerfGH Saarland, 19.05.1987 - Lv 3/86

    Anforderungen an die Mitwirkungsbefugnisse von Landesverfassungsrichtern an einem

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

  • VerfGH Saarland, 14.07.1987 - Lv 3/86

    Anfechtung der Nichtzulassung eines Volksbegehrens; Änderung des Gesetzes Nr. 812

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82

    Staatsverschuldung

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Dies gilt ebenfalls für den gerügten Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wobei insofern die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten ist, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 45 ; 87, 282 ; stRspr) oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 29, 45 ; 82, 286 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Dies verlangt, dass der zur Entscheidung eines Rechtsstreits berufene Richter im Voraus abstrakt-generell mit hinreichender Bestimmtheit festgelegt sein muss (VerfGH RP, Beschluss vom 16. März 2001 - VGH B 14/00 -, AS 29, 89 [95]; BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 134/56 -, BVerfGE 6, 45 [50 f.]; Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81 - BVerfGE 63, 45 [77 ff.]; Beschluss vom 10. Juli 1990 - 1 BvR 984/87 u.a. -, BVerfGE 82, 286 [298]).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Das Grundgesetz gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand bietet (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ).
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