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   BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90   

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https://dejure.org/1990,162
BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90 (https://dejure.org/1990,162)
BVerfG, Entscheidung vom 10.07.1990 - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90 (https://dejure.org/1990,162)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juli 1990 - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90 (https://dejure.org/1990,162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Aschendorf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung - Aussetzung des Vollzugs - Rück-Neugliederung - Kommunale Gebietsreform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 82, 310
  • NVwZ 1991, 259
  • DVBl 1990, 930
 
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
    Bei kommunalen Neugliederungsgesetzen ist hierbei besonderer Bedacht auf die vom Grundgesetz gewollte gemeindliche Selbstverwaltung zu nehmen, deren Funktionsfähigkeit im Sinne des Aufbaus der Demokratie von unten her nicht beeinträchtigt werden darf (vgl. BVerfGE 79, 127 [149]).

    Die Gemeinden bilden nach dem Willen des Gesetzgebers nicht beliebige dezentrale Verwaltungsuntergliederungen, sondern selbständige Gemeinwesen, die gerade in ihrer Selbstverwaltung auch Selbstgestaltung leisten und darin ihren Bürgern Gegenstand lokaler politischer Identifikation sein wollen und sollen (vgl. BVerfGE 79, 127 [150]).

  • BVerfG, 12.10.1989 - 2 BvF 2/89

    Voraussetzungen für den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung zur Aussetzung des

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
    a) Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG auslöst, ist bei der Prüfung ihrer Voraussetzungen ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 [44]; 3, 52 [55]; st.Rspr.; zuletzt Urteil vom 12. Oktober 1989, NJW 1989, S. 3147).

    b) Geht es um die Aussetzung des Vollzugs von Gesetzen, so ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. zuletzt BVerfG, NJW 1989, S. 3147).

  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
    Bei der Entscheidung ha ben die Gründe, welche der jeweilige Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschrift anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 [371]; 71, 350 [351 f.]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
    a) Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG auslöst, ist bei der Prüfung ihrer Voraussetzungen ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 [44]; 3, 52 [55]; st.Rspr.; zuletzt Urteil vom 12. Oktober 1989, NJW 1989, S. 3147).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77

    Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
    Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwerwiegend sein, daß sie den Erlaß einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machen, so darf das Bundesverfassungsgericht in Sonderheit von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (BVerfGE 46, 337 [340] m.w.N.).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
    Bei der Entscheidung ha ben die Gründe, welche der jeweilige Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschrift anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 [371]; 71, 350 [351 f.]; st.Rspr.).
  • BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89

    Einstweilige Anordnung gegen Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
    Für die Entscheidung kommt es vielmehr auf eine Abwägung der Folgen an, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 80, 360 [364] m.w.N.; st Rspr.).
  • BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53

    Weihnachtsgeld

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
    a) Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG auslöst, ist bei der Prüfung ihrer Voraussetzungen ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 [44]; 3, 52 [55]; st.Rspr.; zuletzt Urteil vom 12. Oktober 1989, NJW 1989, S. 3147).
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