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   BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86   

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BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86 (https://dejure.org/1990,39)
BVerfG, Entscheidung vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/86 (https://dejure.org/1990,39)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 (https://dejure.org/1990,39)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Krankenhaus - Aufnahme - Krankenhausplan - Leistungsfähigkeit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den berufsregelende Tendenzen des Art. 12 I GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den Landes-Krankenhausplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 82, 209
  • NJW 1990, 2306
  • NVwZ 1990, 1061 (Ls.)
  • DVBl 1990, 989
 
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Wird zitiert von ... (554)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
    Korrigierende Entscheidungen im Verwaltungsrechtsweg führen "regelmäßig mittelbar dazu ..., daß auch der Plan entsprechend geändert wird" (BVerwGE 62, 86 (97) [BVerwG 26.03.1981 - 3 C 134/79]).

    Die maßgebenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung entnimmt das Bundesverwaltungsgericht mit überzeugender Begründung aus dem Zweck des Gesetzes, der in § 1 KHG festgelegt ist (BVerwGE 62, 86(99 f.) [BVerwG 26.03.1981 - 3 C 134/79]).

    Darüber hinaus ist bedeutsam, ob die nach medizinischen Erkenntnissen erforderliche personelle, räumliche und medizinische Ausstattung vorhanden ist (BVerwGE 62, 86 ff. (106 f.) [BVerwG 26.03.1981 - 3 C 134/79]).

    Soweit nämlich Bescheide über die Aufnahme oder Nichtaufnahme in den Krankenhausplan im Verwaltungsrechtsweg korrigiert werden, verändert sich dadurch auch der Krankenhausplan (BVerwG 62, 86 (97)).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
    Regelungen der Berufsausübung können so einschneidend sein, daß sie in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung einer Zulassungsbeschränkung nahekommen (vgl. BVerfGE 11, 30 (42 f.) [BVerfG 23.03.1960 - 1 BvR 216/51]; 30, 292 (313 f.); 61, 291 (309)).

    14 Abs. 1 Satz 1 GG scheidet als Prüfungsmaßstab aus, weil sich die streitige Regelung auf die Art der Berufsausübung und nicht auf das Ergebnis der beruflichen Tätigkeit bezieht (zu dieser Unterscheidung vgl. BVerfGE 30, 292 (334 f.); 65, 237 (248) [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvL 8/81]).

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
    Für den Krankenhausträger geht es also um die Ausgestaltung des Unternehmens und nicht um eine Frage der freien Berufswahl (vgl. BVerfGE 16, 147 (163 f.) [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]).

    Nur Gemeinwohlbelange von hoher Bedeutung wiegen so schwer, daß sie gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des Krankenhausträgers an ungehinderter Betätigung den Vorrang verdienen (vgl. BVerfGE 16, 147 (167) [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]; st. Rspr.; zuletzt BVerfGE 77, 84 (106)).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
    Dabei muß der Gesetzgeber selbst alle wesentlichen Entscheidungen treffen, soweit sie gesetzlicher Regelung zugänglich sind (vgl. BVerfGE 73, 280 (295) [BVerfG 18.06.1986 - 1 BvR 787/80]; 80, 1 (20)).

    Die Verwirklichung der Berufsfreiheit fordert eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 73, 280 (296) [BVerfG 18.06.1986 - 1 BvR 787/80] m.w.N.).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
    Dabei muß der Gesetzgeber selbst alle wesentlichen Entscheidungen treffen, soweit sie gesetzlicher Regelung zugänglich sind (vgl. BVerfGE 73, 280 (295) [BVerfG 18.06.1986 - 1 BvR 787/80]; 80, 1 (20)).

    Die bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenhauspflege ist ein unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung als besonders wichtiges Gemeinschaftsgut ansieht (vgl. zuletzt BVerfGE 78, 179 (192); 80, 1 (24)).

  • Drs-Bund, 25.11.1975 - BT-Drs 7/4200
    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
    Das Berufungsgericht habe seine Feststellung, daß auch bei einer kleineren psychiatrischen Klinik an jedem Tag ein Arzt mit Facharztausbildung zur Verfügung stehen müsse, nicht aus eigenem Wissen, sondern im Hinblick auf den Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland (BTDrucks. 7/4200) getroffen.

    Die angegriffenen Entscheidungen verneinen die Leistungsfähigkeit der Klinik des Beschwerdeführers ohne weitere tatrichterliche Feststellungen mit dem Hinweis auf den Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland (BTDrucks. 7/4200).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
    Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts entzogen, soweit nicht Fehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und die in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.) [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
    Nur Gemeinwohlbelange von hoher Bedeutung wiegen so schwer, daß sie gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des Krankenhausträgers an ungehinderter Betätigung den Vorrang verdienen (vgl. BVerfGE 16, 147 (167) [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56]; st. Rspr.; zuletzt BVerfGE 77, 84 (106)).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
    Die bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenhauspflege ist ein unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung als besonders wichtiges Gemeinschaftsgut ansieht (vgl. zuletzt BVerfGE 78, 179 (192); 80, 1 (24)).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
    a) Bei der Beurteilung eines Eingriffs in die Berufsfreiheit ist danach zu unterscheiden, ob es nur um eine Regelung der Berufsausübung geht oder ob darüber hinausgehend die Berufswahl eingeschränkt wird (grundlegend BVerfGE 7, 377).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes -

  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 37.83

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des Landes

  • BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80

    Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Der effektive Schutz materieller Grundrechte bedarf einer den sachlichen Erfordernissen entsprechenden Ausgestaltung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 82, 209 ; 113, 29 ).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Außerdem werden sie durch § 17 Abs. 5 S. 1 KHG daran gehindert, den Investitionskostenanteil der Pflegesätze gegenüber Sozialleistungsträgern und sonstigen öffentlich-rechtlichen Kostenträgern geltend zu machen (BVerfGE 82, 209, 224).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Er verlangt vielmehr auch, dass alle wesentlichen Fragen vom Gesetzgeber selbst entschieden und nicht anderen Normgebern überlassen werden, soweit sie gesetzlicher Regelung zugänglich sind (vgl. BVerfGE 82, 209 ; 83, 130 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 116, 24 ).

    Die erforderlichen Vorgaben müssen sich dabei nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben; vielmehr genügt es, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (vgl. BVerfGE 82, 209 m.w.N.).

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