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BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85, 1 BvF 1/88 |
6. Rundfunkentscheidung (Nordrhein-Westfalen)
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG
Volltextveröffentlichungen (8)
- DFR
6. Rundfunkentscheidung
- Telemedicus
6. Rundfunkentscheidung / WDR
- Telemedicus
6. Rundfunkentscheidung / WDR
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Rundfunkurteil WDR
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Verfassungsmaßigkeit des WDR-G und des LRG NW (6. Runfunkentscheidung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rundfunkfreiheit - Druckschrift - Entwicklungsgarantie - Kontrollgremien - Meinungsvielfalt - Lokalrundfunk - Beteiligung der Gemeinden - Dualle Rundfunkordnung - Privatveranstalter - Übertragungskapazität - Bestandsgarantie
- kommunikationsseminare.eu , S. 13 (Ausführliche Zusammenfassung)
Rundfunk - "WDR"
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 83, 238
- NJW 1991, 899
- MDR 1991, 402
- NVwZ 1991, 465 (Ls.)
- DVBl 1991, 310
- ZUM 1991, 176
- afp 1991, 389
Wird zitiert von ... (234) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
Der Gesetzgeber darf die Zulassung privaten Rundfunks, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, allerdings nicht von Voraussetzungen abhängig machen, die eine Veranstaltung privater Rundfunkprogramme in hohem Maße erschweren, wenn nicht ausschließen würden (vgl. BVerfGE 73, 118 [157]).Erleichterungen dieser Art sind aber ohne nachhaltige Gefährdung des Normziels von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nur hinnehmbar, solange und soweit wirksam sichergestellt ist, daß die unerläßliche Grundversorgung der Bevölkerung vom öffentlichrechtlichen Rundfunk ohne Einbuße erfüllt wird (vgl. BVerfGE 73, 118 [157 ff.]).
Entscheidet sich der Gesetzgeber für eine duale Rundfunkordnung, so ist er daher angesichts der noch immer beschränkten Reichweite, programmlichen Vielfalt und Breite des privaten Rundfunks verpflichtet, die Grundversorgung der Bevölkerung durch die Gewährleistung der erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für den öffentlichrechtlichen Rundfunk zu sichern (vgl. BVerfGE 73, 118 [158]).
Sie ist im Gegenteil im dualen Rundfunksystem verfassungsrechtlich geboten, solange die privaten Veranstalter den klassischen Rundfunkauftrag, von dem Art. 5 Abs. 1 Satz 2 G(, ausgeht, nicht in vollem Umfang erfüllen [vgl. BVerfGE 73, 118 [155 ff.]].
Der Grundsatz "publizistischer Gewaltenteilung" hat keinen Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 73, 118 [175]).
Die freie Meinungsbildung, die Art. 5 Abs. 1 GG im Blick hat, hängt bei dem derzeitigen Entwicklungsstand des dualen Rundfunksystems davon ab, daß der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Grundversorgungsaufgabe ungeschmälert erfüllt (vgl. BVerfGE 73, 118 [157 ff.]; 74, 297 [323 ff.]).
Damit sind aber gerade jene Anforderungen an die Programmgestaltung gefährdet, die sich für den öffentlichrechtlichen Rundfunk aus der Grundversorgungsaufgabe ergeben (vgl. BVerfGE 73, 118 [155 f.]) und dem System der Gebührenfinanzierung zugrunde liegen.
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht keinen Zweifel daran gelassen, daß auch für private Anbieter binnenpluralistische Maßstäbe vorgeschrieben werden dürfen (vgl. BVerfGE 57, 295 [325]; 73, 118 [171]).
Auch dann lassen sich aber nur Ungleichgewichtigkeiten hinnehmen, die nicht gravierend sind (vgl. BVerfGE 73, 118 [158 f.]).
Ein solcher Grundstandard genügt danach vielmehr nur für die laufende Kontrolle, nicht für die Zulassung privater Veranstalter (vgl. BVerfGE 73, 118 [159 f.]).
Sie findet ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung, aber auch Grenze, an dem Grundsatz, daß privater Rundfunk vom Gesetzgeber nicht unter Anforderungen gestellt werden darf, die seine Veranstaltung in hohem Maße erschweren, wenn nicht ausschließen würden (vgl. BVerfGE 73, 118 [157]).
Das setzt unter anderem Regelungen über die Zulassung zur Rundfunkveranstaltung und die Auswahlkriterien für private Bewerber voraus (vgl. BVerfGE 57, 295 [326 f.]; 73, 118 [153 f.]).
Dabei darf der Gesetzgeber dem Staat aber keinen Einfluß auf Auswahl, Inhalt und Gestaltung der Programme einräumen (vgl. BVerfGE 73, 118 [182 f.]).
Die Rundfunkfreiheit schützt jedoch nicht nur vor unmittelbaren staatlichen Einflußnahmen auf das Programm, sondern steht auch mittelbaren Programmeinflüssen entgegen (vgl. BVerfGE 73, 118 [183]).
Der aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleitete Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks bezieht sich nicht nur auf die Exekutive, sondern auch auf die Legislative (vgl. BVerfGE 73, 118 [182]).
Diese erfordert besondere Vorkehrungen gegen die Entstehung vorherrschender multimedialer Meinungsmacht (vgl. BVerfGE 73, 118 [177]).
Zur Staatsgewalt zählen dabei auch die Gemeinden (vgl. BVerfGE 73, 118 [191]).
Dasselbe gilt für die ähnlich zusammengesetzten externen Kontrollgremien der privaten Rundfunkanbieter (vgl. BVerfGE 73, 118 [171]).
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
5. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
Es muß vielmehr sichergestellt sein, daß die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme anbieten, die umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und daß im Rahmen dieses Programmangebots Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise hergestellt wird (vgl. BVerfGE 74, 297 [325 f.]).Der Grundversorgungsauftrag läßt sich im dualen System unter den bestehenden Bedingungen vielmehr nur erfüllen, wenn der öffentlichrechtliche Rundfunk nicht allein in seinem gegenwärtigen Bestand, sondern auch in seiner zukünftigen Entwicklung gesichert ist (vgl. BVerfGE 74, 297 [350 f.]).
Zur Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung bedarf es deshalb der Schutzwirkungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch bei den neuen Diensten des § 3 Abs. 3 Satz 2 WDR-G (vgl. BVerfGE 74, 297 [350 f.]).
Die Notwendigkeit einer Grundversorgung auch im Bereich der neuen Dienste scheidet daher vorerst aus (vgl. BVerfGE 74, 297 [353]).
Zur Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen ist der Gesetzgeber verpflichtet (vgl. BVerfGE 74, 297 [324 f., 342, 347]).
Die freie Meinungsbildung, die Art. 5 Abs. 1 GG im Blick hat, hängt bei dem derzeitigen Entwicklungsstand des dualen Rundfunksystems davon ab, daß der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Grundversorgungsaufgabe ungeschmälert erfüllt (vgl. BVerfGE 73, 118 [157 ff.]; 74, 297 [323 ff.]).
Aus der fünften Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 297) kann nichts anderes entnommen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr dem baden-württembergischen Gesetzgeber bescheinigt, daß er das Ziel weitgehender Trennung von öffentlichrechtlichem und privatem Rundfunk verfolgen durfte, also von Verfassungs wegen nicht gehalten war, den beiden Sektoren des dualen Systems weite Kooperationsmöglichkeiten zu eröffnen (vgl. BVerfGE 74, 297 [349]).
Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Rundfunkfreiheit erstreckt sich auch auf die finanziellen Bedingungen, von denen es abhängt, ob der öffentlichrechtliche Rundfunk den Aufgaben nachkommen kann, die ihm von Verfassungs wegen obliegen (vgl. BVerfGE 74, 297 [324 f., 342]).
Wie weit diese Finanzierungspflicht im einzelnen geht, insbesondere ob und in welchem Umfang der Gesetzgeber auch für die Finanzierung von Programmen Sorge tragen muß, die nicht zur Grundversorgung gehören (vgl. dazu BVerfGE 74, 297 [344]), bedarf hier keiner Entscheidung.
Auch die Rückwirkungen, die die Werbung im öffentlichrechtlichen Rundfunk auf die wirtschaftliche Situation der Presse hat, begründen keinen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 74, 297 [335]).
Dafür hat der Gesetzgeber Sorge zu tragen (vgl. BVerfGE 74, 297 [327]).
Wenn das Gericht im Baden-Württemberg-Beschluß ausgeführt hat, die Lösung des § 22 LMedienG BW dürfte für regionalen und lokalen Rundfunk der einzig gangbare Weg sein und deshalb zur Regel werden (vgl. BVerfGE 74, 297 [328 f.]), so bezieht sich diese Feststellung ersichtlich auf die vom baden-württembergischen Gesetzgeber zur Verfügung gestellten zwei Wege der Zulassung privaten Lokalrundfunks (§ 20 Abs. 1 und § 22 LMedienG BW).
Zwar ist im lokalen Bereich eine Grundversorgung nach der für landesweiten Rundfunk geltenden Art weder nötig noch möglich (vgl. BVerfGE 74, 297 [327]).
Eine zu den landesweiten Programmen hinzutretende spezielle Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunk im lokalen Bereich, die eine staatliche Finanzierungspflicht auslösen könnte, ist weder eindeutig geboten noch erreichbar (vgl. BVerfGE 74, 297 [327]).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
Indem Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsäußerungs-, Meinungsverbreitungs- und Informationsfreiheit als Grundrechte gewährleistet, sucht er zugleich diesen Prozeß verfassungsrechtlich zu schützen (vgl. BVerfGE 57, 295 [319 f.]).Zu diesem Zweck sind materielle, organisatorische und prozedurale Regelungen notwendig, die an der Aufgabe der Rundfunkfreiheit orientiert und geeignet sind zu bewirken, was Art. 5 Abs. 1 GG in seiner Gesamtheit gewährleisten will (vgl. BVerfGE 57, 295 [320]).
Denn angesichts der von den öffentlichrechtlichen Veranstaltern verlangten Ausgewogenheit müßte jede Verengung oder Einseitigkeit des privaten Sektors zu einer Unausgewogenheit des Gesamtangebots führen und würde so das Ziel von Art. 5 Abs. 1 GG verfehlen (vgl. BVerfGE 57, 295 [324]).
Die Entscheidung über das Rundfunkmodell ist eine für die Grundrechtsverwirklichung wesentliche Frage, die der Gesetzgeber nicht aus der Hand geben und einer Vereinbarung der Rundfunkveranstalter überlassen darf (vgl. BVerfGE 57, 295 [324]).
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht keinen Zweifel daran gelassen, daß auch für private Anbieter binnenpluralistische Maßstäbe vorgeschrieben werden dürfen (vgl. BVerfGE 57, 295 [325]; 73, 118 [171]).
Der Realisierungsgrad der Chance muß durch objektiv sachgerechte und individuell zumutbare Kriterien bestimmt werden (vgl. BVerfGE 57, 295 [327]).
Das Grundgesetz verpflichtet ihn im Gegenteil, die Rundfunkfreiheit in geeigneter Weise auszugestalten und zu sichern (vgl. BVerfGE 57, 295 [320]).
Das setzt unter anderem Regelungen über die Zulassung zur Rundfunkveranstaltung und die Auswahlkriterien für private Bewerber voraus (vgl. BVerfGE 57, 295 [326 f.]; 73, 118 [153 f.]).
Private Rechtsträgerschaft und binnenpluralistische Organisation sind vielmehr, wie schon früher festgestellt, durchaus vereinbar (vgl. BVerfGE 57, 295 [325]).
Zu der positiven Ordnung des Rundfunkwesens, die dem Gesetzgeber durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG aufgegeben ist, gehören auch geeignete organisatorische Vorkehrungen, die im Rahmen des zugrunde gelegten Ordnungsmodells sicherstellen, daß der Rundfunk nicht einer oder einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert wird und daß die in Betracht kommenden Kräfte im Gesamtangebot zu Wort kommen können (vgl. BVerfGE 57, 295 [325]).
Diese Funktion verlangt eine sachgerechte, der bestehenden Vielfalt prinzipiell Rechnung tragende Bestimmung und Gewichtung der maßgeblichen gesellschaftlichen Kräfte sowie die Sicherstellung des effektiven Einflusses desjenigen Organs, in dem diese vertreten sind (vgl. BVerfGE 57, 295 [325]).
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
Der Rundfunk ist "Medium und Faktor" des verfassungsrechtlich geschützten Prozesses, in dem sich die Meinungsbildung vollzieht (vgl. BVerfGE 12, 205 [260]).Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rundfunkrechtsprechung von Anfang an hervorgehoben, daß die Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in erster Linie Staatsfreiheit der Berichterstattung bedeutet (vgl. BVerfGE 12, 205 [262 f.]).
Dagegen hat es das Bundesverfassungsgericht für zulässig erachtet, wenn in den Kontrollgremien der Rundfunkanstalten in begrenzter Zahl auch Staatsvertreter mitwirken (vgl. BVerfGE 12, 205 [263]).
Das Bundesverfassungsgericht ist seit Beginn seiner Rundfunkrechtsprechung davon ausgegangen, daß die aus Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppen zusammengesetzten anstaltsinternen Kontrollgremien des öffentlichrechtlichen Rundfunks eine verfassungsmäßige Möglichkeit bilden, die Rundfunkfreiheit organisatorisch zu sichern (vgl. BVerfGE 12, 205 [261 ff.]).
- BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81
Rundfunkrat
Auszug aus BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
Sie sollen die für die Programmgestaltung maßgeblichen Personen und Gremien darauf kontrollieren, daß alle bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen im Gesamtprogramm angemessen zu Wort kommen können, das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und in der Berichterstattung die Auffassungen der betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 60, 53 [65 f.]). - BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Eigentumsrecht von Rundfunkanstalten
Auszug aus BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
Zwar kann sich eine öffentlichrechtliche Rundfunkanstalt nicht auf das Grundrecht der Pressefreiheit stützen (vgl. BVerfGE 59, 231 [255]; 78, 101 [102 f.]). - BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
Zwar kann sich eine öffentlichrechtliche Rundfunkanstalt nicht auf das Grundrecht der Pressefreiheit stützen (vgl. BVerfGE 59, 231 [255]; 78, 101 [102 f.]). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
Da es bei der Bildung der Rundfunkräte um die in Frage kommenden Personengruppen geht, gilt, daß Art. 3 Abs. 1 GG dann verletzt ist, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]). - BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
Die Bildung der Aufsichtsgremien aus den vorwiegend verbandlich organisierten gesellschaftlich relevanten Gruppen hat aber nicht den Sinn, diesen die Programmgestaltung zu übertragen oder sie gar zum Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit zu machen (so aber BVerfGE 31, 314 [337] - abw. M.).
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Auch wenn die mediale Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ) als "eine Art informationeller Daseinsvorsorge für die Gesamtbevölkerung" verstanden wird (…vgl. Waldhoff, AfP 2011, S. 1 ), steht dies der Erhebung von Beiträgen nicht entgegen.Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
- BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne
Sie stehen in enger Wechselwirkung mit der rahmensetzenden Grundentscheidung des Gesetzgebers für eine duale Rundfunkordnung und den Aufgaben, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Ordnung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 121, 30 ).Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ).
Entsprechend dieser Bedeutung beschränkt sich sein Auftrag nicht auf eine Mindestversorgung oder auf ein Ausfüllen von Lücken und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden, sondern erfasst die volle Breite des klassischen Rundfunkauftrags, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information eine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 119, 181 ) und dabei an das gesamte Publikum gerichtet ist (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Dabei muss sein Programmangebot für neue Publikumsinteressen oder neue Inhalte und Formen offenbleiben und darf auch technisch nicht auf einen bestimmten Entwicklungsstand beschränkt werden (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ; 119, 181 ).
Von diesem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgehend ist seine Organisation als öffentlich-rechtliche Anstalt mit einer binnenpluralistischen Struktur, bei welcher der Einfluss der in Betracht kommenden Kräfte unter maßgeblicher Einbeziehung der Zivilgesellschaft intern im Rahmen von Kollegialorganen vermittelt wird, weiterhin verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 83, 238 ; stRspr).
a) Hierfür bedarf es insbesondere einer sachgerechten, der gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung tragenden Bestimmung und Gewichtung der in den Gremien berücksichtigten Kräfte sowie der Sicherstellung eines effektiven Einflusses auf die Wahrnehmung des Rundfunkauftrags durch diejenigen Organe, in denen diese vertreten sind (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Dabei hat der Gesetzgeber insbesondere darauf Bedacht zu nehmen, dass nicht vorrangig amtliche und sonstige Perspektiven und Sichtweisen, die für die staatlich-politische Willensbildung maßgeblich sind, abgebildet werden, sondern maßgeblich ein breites Band von Sichtweisen vielfältiger gesellschaftlicher Kräfte zum Tragen kommt (vgl. für die Programminhalte: BVerfGE 83, 238 ).
Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich so auch hinsichtlich der Zusammensetzung der Gremien an dem Auftrag auszurichten, Vielfalt über die Programmdiversifizierung des privaten Angebots hinaus zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 60, 53 ; 83, 238 ).
Dabei hat der Gesetzgeber auch den Gleichstellungsauftrag hinsichtlich des Geschlechts aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG zu beachten (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Die Bestellung von Mitgliedern unter Anknüpfung an verschiedene gesellschaftliche Gruppen setzt diese nicht als Vertreter ihrer jeweiligen spezifischen Interessen ein, sondern dient nur als Mittel, Sachwalter der Allgemeinheit zu gewinnen, die unabhängig von den Staatsorganen sind, Erfahrungen aus den unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen einbringen und dafür Sorge tragen, dass das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und in der Berichterstattung die Auffassungen der betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden (BVerfGE 83, 238 ).
b) Für die Gewährleistung einer verschiedenartige Blickwinkel vereinigenden Zusammensetzung dieser Organe kann der Gesetzgeber neben Mitgliedern, die von gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden, auch Vertreterinnen und Vertretern aus dem staatlichen Bereich einen Anteil einräumen (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss als Ausfluss aus dem Gebot der Vielfaltsicherung zugleich dem Gebot der Staatsferne genügen, das das Vielfaltsgebot in spezifischer Hinsicht konkretisiert und mit näheren Konturen versieht (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bedarf danach - ausgehend von der geltenden Rundfunkordnung - einer institutionellen Ausgestaltung, bei der die für die rundfunkpolitischen Grundentscheidungen und damit auch für die Leitlinien der Programmgestaltung maßgeblichen Aufsichtsgremien nicht einem bestimmenden Einfluss staatlicher und staatsnaher Mitglieder unterliegen (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 121, 30 ).
Entsprechend regeln die gesetzgebenden Körperschaften der Länder die Organisation für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bestimmen, nach welchen Grundsätzen welche Personen zusammenwirken, und legen fest, wer das Programm wie inhaltlich gestalten kann, welche Programmgrundsätze gelten und wie hierbei Pluralität zu sichern ist (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Es bringt eine spezifische Form der Verantwortung zum Ausdruck: Der Staat hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar zu organisieren und dessen Auftrag durch eigene Anstalten zu erfüllen, muss dabei aber Sorge tragen, dass die Gestaltung des Programms und dessen konkrete Inhalte nicht in die allgemeine staatliche Aufgabenwahrnehmung eingebunden und als deren Teil ausgestaltet sind (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Einseitigen politischen Einflussnahmen im Einzugsbereich staatlicher Machtausübung ist durch geeignete institutionelle und verfahrensrechtliche Vorkehrungen entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Nur wenn diese Gremien eine breite Vielfalt der Strömungen des Gemeinwesens widerspiegeln und ein bestimmender Einfluss staatlicher und staatsnaher Mitglieder wirksam ausgeschlossen ist, genügt ihre Ausgestaltung den Anforderungen der Vielfaltsicherung und dem Gebot der Staatsferne (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 60, 53 ; 83, 238 ).
Dies sind Mitglieder einer Regierung (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ), Abgeordnete (…vgl. BVerfGE a.a.O.) und politische Beamtinnen und Beamte (vgl. auch SächsVerfGH…, Urteil vom 10. Juli 1997 - Vf. 13-II-96 -, NVwZ-RR 1998, S. 345, 347;… Hahn, Die Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, 2010, S. 175;… Starck, Rundfunkfreiheit als Organisationsproblem, 1973, S. 42).
Angesichts der Weite der den Kommunen überantworteten Aufgaben kommt die Vertretung einer Kommune einem allgemeinen Mandat zumindest nahe (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ).
Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich, ob die Ausgestaltung am Maßstab der Vielfaltsicherung orientiert ist und hierauf bezogen bei realitätsgerechter Betrachtung zu einem vertretbaren Ergebnis führt (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Die institutionelle Ausgestaltung muss darauf abzielen, dass die Mitglieder möglichst verschiedenartige Sichtweisen, Erfahrungen und Wirklichkeitsdeutungen in den Rundfunkanstalten einbringen können und damit ein facettenreiches Bild des Gemeinwesens ergeben (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 60, 63 ; 83, 238 ).
Verbänderepräsentation ist aus diesem Grund immer nur ein unvollkommenes Mittel zur Sicherung allgemeiner Interessen (BVerfGE 83, 238 ).
Durch Vertreter verschiedener Gruppen sind die vielfältigen Schichtungen und Überlagerungen in einer modernen Gesellschaft somit nicht wirklichkeitsgerecht abbildbar (vgl. BVerfGE 83, 238 ;… Bethge, Verfassungsrechtliche Probleme der Reorganisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, 1978, S. 21 f.).
Die Auswahl solcher Vertreter kann weithin nur ausschnitthaften Charakter haben und ist nur beschränkt mit aus Gleichheitskriterien ableitbaren Wertungen verbunden (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Maßgeblich ist allein, dass die gewählte Zusammensetzung erkennbar auf Vielfaltsicherung angelegt und dabei geeignet ist, die Rundfunkfreiheit zu wahren, dass sie willkürfrei sowie unter Beachtung weiterer Vorgaben des Grundgesetzes wie derjenigen des Art. 3 Abs. 2 GG erfolgt (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Die gewählten Auswahlkriterien müssen dabei gleichmäßig angewandt und dürfen nicht ohne sachlichen Grund verlassen werden (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Es besteht damit strukturell das Risiko, dass für die jeweiligen Bereiche nur die konventionellen Mehrheitsperspektiven der durchsetzungsstärksten Verbände Berücksichtigung finden und kleinere Verbände mit anderen Sichtweisen kaum zum Zuge kommen können (vgl. auch BVerfGE 83, 238 ).
Hierfür ist erforderlich, dass die Mitglieder hinsichtlich ihrer Aufgabenwahrnehmung in den Rundfunkanstalten weisungsfrei gestellt werden (vgl. auch BVerfGE 60, 53 ; 83, 238 ;… Hesse, Rundfunkrecht, 3. Aufl. 2003, 4. Kap. Rn. 82, S. 160) und nur aus wichtigem Grund abberufen werden dürfen.
Dabei hat der Gesetzgeber insbesondere darauf zu achten, dass nicht vorrangig amtliche Perspektiven und Sichtweisen, die für die politische Willensbildung maßgeblich sind, gespiegelt werden, sondern ein breites Band von Sichtweisen vielfältiger gesellschaftlicher Gruppen zum Tragen kommt (vgl. BVerfGE 83, 238 ; B I 3 a).
Auch das Urteil zum Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk (BVerfGE 83, 238 ), das - wiederum ohne eigenständige Diskussion - auf das erste Fernsehurteil Bezug nimmt, stellt für das vorliegende Verfahren keinen Präzedenzfall dar, weil es um Gemeindevertreter und nicht um Vertreter der staatlichen Exekutive ging.
- BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14
Zulässigkeit der "Tagesschau-App"
Diese umfasst neue Dienste mittels neuer Techniken, die künftig Funktionen des herkömmlichen Rundfunks übernehmen können (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1 BvF 1/88, BVerfGE 83, 238, 302).
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit in der dualen Rundfunkordnung gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks unter Einschluss seiner bedarfsgerechten Finanzierung (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 78, 101 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 89, 144 ; 90, 60 ; stRspr).Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Auch wegen der mit der Konzentration im Rundfunk verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung hat das Bundesverfassungsgericht Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt als geboten angesehen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 85, 163 ; 97, 228 ; 114, 371 ) und hinzugefügt, dass einmal eingetretene Fehlentwicklungen sich - wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen lassen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ).
Öffentlichrechtliche Veranstalter werden besonderen organisatorischen Anforderungen zur Sicherung der Vielfalt und Unabhängigkeit unterworfen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 114, 371 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Da das Programmangebot auch für neue Inhalte, Formate und Genres sowie für neue Verbreitungsformen offen bleiben muss, der Auftrag also dynamisch an die Funktion des Rundfunks gebunden ist (vgl. BVerfGE 83, 238 ; siehe schon BVerfGE 74, 297 ), darf der öffentlichrechtliche Rundfunk nicht auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmlicher, finanzieller und technischer Hinsicht beschränkt werden (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ).
Allerdings sind auch andere Finanzierungsquellen neben der Gebührenfinanzierung von Verfassungs wegen nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Doch dürfen sie wegen der mit ihnen verbundenen vielfaltverengenden Wirkung die Gebührenfinanzierung nicht in den Hintergrund drängen (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Auch bedarf der fortwährenden Überprüfung, wie weit die mit der teilweisen Finanzierung über Werbung und Sponsoring verbundene Erwartung, sie könne die Unabhängigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks gegenüber dem Staat stärken (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 90, 60 ), die Nutzung dieser Finanzierungsarten angesichts der mit ihr verbundenen Risiken einer Rücksichtnahme auf die Interessen der Werbewirtschaft, einer zunehmenden Ausrichtung des Programms auf Massenattraktivität sowie einer Erosion der Identifizierbarkeit öffentlichrechtlicher Programme weiterhin rechtfertigen kann.
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Spielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).b) Der Auftrag zur Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit gilt nicht nur für den öffentlichrechtlichen Rundfunk, sondern ebenso für den privaten Rundfunk (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
a) Unter Berücksichtigung der gegebenen Möglichkeiten ist im Rundfunk grundsätzlich eine gleichgewichtige Vielfalt der Meinungen im Gesamtangebot des Sendegebietes zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ; 114, 371 ).
In einer dualen Rundfunkordnung, in der öffentlichrechtliche und privatwirtschaftliche Veranstalter nebeneinander stehen, muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Vielfalt in der Berichterstattung im Ergebnis durch das Gesamtangebot aller Veranstalter erfüllt werden (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ).
b) Der Staat selber darf aber nicht als Rundfunkbetreiber auftreten (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks bezieht sich nicht nur auf die manifesten Gefahren unmittelbarer Lenkung oder Maßregelung des Rundfunks; es sollen auch, weitergehend, alle mittelbaren und subtilen Einflussnahmen des Staates verhindert werden (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
a) Wesentlicher Teil der Ordnung des Privatrundfunks ist die Regelung der Zulassung privater Rundfunkbetreiber (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
Daher sind gerade für die Zulassung von Bewerbern und für die Zuteilung von Übertragungskapazitäten besonders strikte gesetzliche Vorkehrungen im Interesse der Rundfunkfreiheit erforderlich (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
Die Ausgestaltung des Rundfunks muss sich am Ziel der Gewährleistung einer freien, umfassenden und wahrheitsgemäßen individuellen und öffentlichen Meinungsbildung orientieren (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Wie er die Aufgabe erfüllt, die Rundfunkfreiheit unter Beachtung der erörterten Strukturprinzipien im Einzelnen zu gewährleisten, ist Sache seiner politischen Entscheidung; ihm steht insofern ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Staatsfreiheit des Rundfunks bedeutet, dass der Staat weder selbst Rundfunkveranstalter sein noch bestimmenden Einfluss auf das Programm der von ihm unabhängigen Veranstalter gewinnen darf (BVerfGE 83, 238 ).
Weder die Mitwirkung in der Anstaltsversammlung noch das Recht auf angemessene Sendezeiten im Vorfeld von Wahlen werden durch die Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet (vgl. BVerfGE 60, 53 ; 83, 238 ).
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15
Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …
Von einer Finanzierung durch Werbeeinnahmen gehen "programm- und vielfaltverengende Zwänge" aus, wie sie im werbefinanzierten privaten Rundfunk zu beobachten sind (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85, 1/88 - BVerfGE 83, 238 ; Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 1 BvR 1586/89, 487/92 - BVerfGE 87, 181 ; Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 und vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ). - BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Diese dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ; zuletzt BVerfGE 87, 181 - HR 3-Beschluß).Zu diesem Zweck sind materielle,organisatorische und prozedurale Regelungen notwendig, die an der Aufgabe des Rundfunks orientiert sind und erreichen können, was Art. 5 Abs. 1 GG in seiner Gesamtheit bewirken will (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ).
Aus demselben Grund hat das Bundesverfassungsgericht die nordrhein-westfälische Regelung über die Frequenzvergabe beanstandet, weil sie der Landesregierung bei der mit der Frequenzzuteilung verbundenen Auswahl zwischen konkreten Bewerbern und deren Programmangebot freie Hand ließ (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
Da diese wesentlich von der Freiheit der Medien abhängt, darf dem Parlament über die funktionssichernden gesetzlichen Programmvorgaben hinaus ebenfalls kein Einfluß auf Inhalt und Form der Programme der Rundfunkveranstalter eingeräumt werden (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die werbefinanzierten privaten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
Daraus hat das Bundesverfassungsgericht für die Dauer der medienpolitischen Grundentscheidung des Gesetzgebers zugunsten einer dualen Rundfunkordnung eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk abgeleitet (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
(1) Die Finanzausstattung gehört ähnlich wie die Erteilung der Zulassung und die Zuteilung von Übertragungskapazitäten (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ) zu den Grundvoraussetzungen des Gebrauchs der Rundfunkfreiheit.
Das hat das Bundesverfassungsgericht stets hervorgehoben (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Ebenso kann er auch in dem Rahmen, den ihm Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vorgibt, unterschiedliche Anforderungen an die Programme der Rundfunkveranstalter formulieren (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ).
Zwar bestimmt der Rundfunkstaatsvertrag (RdfStV) in § 10 Abs. 1, daß die Finanzausstattung den öffentlichrechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen hat, seine verfassungsmäßige und gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, und Bestand und Entwicklung gewährleisten muß, und nimmt damit die Grundsätze auf, die unter den Bedingungen einer dualen Rundfunkordnung für die Position des öffentlichrechtlichen Rundfunks aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ).
- BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14
Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der …
§ 11a Abs. 1 Satz 2 RStV hat den Zweck, die Betätigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf dem Markt der Druckwerke zum Schutz von Presseverlagen zu begrenzen (zur Regelung des § 3 Abs. 7 des nordrhein-westfälischen WDR-Gesetzes aF [jetzt § 3 Abs. 9 WDR-Gesetz], die dem WDR die Veröffentlichung von Druckwerken mit vorwiegend programmbezogenem Inhalt erlaubt, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, vgl. BVerfGE 83, 238, 312 bis 315).Die Veröffentlichung von Druckwerken durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist nur von der Rundfunkfreiheit gedeckt und verletzt nicht die Pressefreiheit, wenn sie als eine unterstützende Randbetätigung der Erfüllung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient (vgl. BVerfGE 83, 238, 312 bis 315).
Die wirtschaftliche Betätigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist durch den Rundfunkauftrag bedingt und begrenzt (BVerfGE 83, 238, 304 f.; BVerfG, GRUR 1999, 232, 235;… Eifert in Hahn/Vesting aaO § 16a RStV Rn. 22; Kreile/Heinrich, ZUM 2016, 110, 114 f.).
Eine Programmzeitschrift des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die diesen Anforderungen nicht genügt, könnte jedoch zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenzgrundlagen der Presse führen und die Pressefreiheit beeinträchtigen (zum nahezu wortgleichen § 3 Abs. 7 WDRG aF vgl. BVerfGE 83, 238, 314).
Die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestehenden Gebote, sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse zu betätigen, regeln die Frage, wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Falle seiner Teilnahme am Wettbewerbsgeschehen auf dem Gebiet der Presse zu verhalten hat, vielmehr auch zum Schutz der Pressefreiheit und zur Sicherung der Meinungsvielfalt (vgl. BVerfGE 83, 238, 314;… zum Gebot der Staatsferne der Presse vgl. BGH, GRUR 2012, 728 Rn. 11 - Einkauf Aktuell).
- OLG Köln, 30.09.2016 - 6 U 188/12
Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung von presseähnlichen Inhalten in der …
Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Angebote einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, die nicht auf deren Gesamtprogramm bezogen sind, sondern eine hiervon losgelöste pressemäßige Berichterstattung oder allgemein unterhaltende Beiträge enthalten, in der Rundfunkfreiheit keine verfassungsrechtliche Grundlage mehr finden (BVerfGE 83, 238 ff. = NJW 1991, 899, 904). - BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
Von Verfassungs wegen kommt es allein auf die Gewährleistung freier und umfassender Berichterstattung und auf die Vermeidung von Fehlentwicklungen an (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ).Dies gilt jedoch nur in dem Sinn, daß der öffentlichrechtliche Rundfunk im dualen System eine Bestands- und Entwicklungsgarantie unter Einschluß der erforderlichen Finanzmittel genießt (vgl. BVerfGE 83, 238 ; 90, 60 ) und der private Rundfunk nicht Bedingungen unterworfen werden darf, die die Ausübung der grundrechtlichen Freiheit wesentlich erschweren oder gar praktisch unmöglich machen würden (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
- VerfGH Thüringen, 19.06.1998 - VerfGH 10/96
abstrakte Normenkontrolle; Rundfunkstaatsvertrag-MDR; Außenwirkung; …
- BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02
Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee
- BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97
Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig
- BVerwG, 30.11.2022 - 6 C 12.20
MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
- BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89
7. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 809/06
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 830/06
- BGH, 10.02.2005 - III ZR 294/04
Zum presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen ein in der Rechtsform der GmbH …
- BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 341/93
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des ZDF zum "Titel-Merchandising"
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16
"Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei …
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
'extra-radio'
- VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1414/20
Jugendmedienschutz im Internet - Untersagung von pornografischen …
- StGH Baden-Württemberg, 24.01.2005 - GR 2/04
Wahl des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation durch den Landtag nach dem …
- BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
Bertelsmann AG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer …
- OVG Niedersachsen, 10.05.2013 - 10 ME 21/13
Gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum der Versammlung der …
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96
Aufzeichnungspflicht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 12 A 1262/14
Zurverfügungstellung einer wohnortnahen städtischen Kindertageseinrichtung als …
- BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09
Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen …
- BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88
Finanzausgleich II
- BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 6.19
Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein …
- BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95
Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7 …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 7.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 13 A 1348/15
- VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 915/08
Kein Anspruch auf Zuteilung weiterer UKW-Frequenzen für das Deutschlandradio
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23
Umsetzung - Direktionsrecht - Berücksichtigung behinderungsgerechter …
- VG Berlin, 27.08.1992 - 1 A 159.92
Vergabe von drahtlos empfangbarer Hörfunkfrequenz in Berlin; Sendeerlaubnis zur …
- OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98
Vereinbarkeit des Kabelbelegungsmonopols der Landesmedienanstalt mit …
- BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 25.19
Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein …
- BVerfG, 07.11.1995 - 1 BvR 209/93
Zusammensetzung des Rundfunkrates beim NDR
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 5 A 166/10
WDR muss einem Pressejournalisten Auskunft geben
- BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 35/81
Konkurs von Rundfunkanstalten
- BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98
Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage, …
- BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
DSF
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 2 A 10449/16
Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig
- BVerfG, 13.02.1992 - 1 BvR 1626/89
Verfassungsrechtliche Prüfung der Zusammensetzung des Rundfunkrates in Hessen
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.5573
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3581
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 11.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1283
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.1933
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 2690/08
Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr
- VG Berlin, 23.06.2017 - 27 L 295.17
Bundeskanzleramt muss Liste zu Abendessen veröffentlichen
- BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen …
- LAG Köln, 16.09.2021 - 6 Sa 160/21
Bindung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an Art. 33 Abs. 2 GG
- BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 35.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Rechtskonformität rundfunkrechtlicher Gewinnspielregelungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 538/01
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 7.16
Rechtmäßige Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber dem Inhaber …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 8.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 17.12.2014 - 6 C 32.13
Bundesweites Fernsehprogramm; Reichweite des Zulassungserfordernisses; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3761/01
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3764/01
Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3763/01
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- VG Gießen, 12.05.2010 - 8 K 4071/08
Marburger Solarsatzung und Solarthermiepflicht
- BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
Zulassung des "Deutschen Sport Fernsehens" für einen Satellitenkanal
- VG Karlsruhe, 14.09.2015 - 8 K 2196/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags; Rechtsnatur des Rundfunkbeitrags; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 732/09
Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 195/02
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 539/01
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3395/99
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- BGH, 24.07.2001 - VI ZB 12/01
Rechtsweg für Abwehransprüche gegen Äußerungen des Sektenbeauftragten einer …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 13.4030
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit; Bindung an Entscheidung BayVerfGH; …
- OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - U (Kart) 16/13
Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers wegen der Einspeisung der Programme der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3762/01
Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3397/99
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2017 - 2 B 11451/17
Privatsender SAT.1 vorläufig zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige …
- LG Frankfurt/Main, 08.04.1999 - 3 O 97/99
Vertrieb der "Fernsehfee" zulässig
- BVerwG, 21.10.1998 - 6 A 1.97
MDR-Sputnik darf weiter auf UKW senden
- VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1416/20
Jugendmedienschutz im Internet: Untersagung von pornografischen Internetangeboten …
- BVerwG, 27.05.2013 - 7 B 30.12
Informationszugang; öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Ausgestaltung der …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 23.16
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Rundfunkbeitragspflicht; Erhebung des …
- BVerwG, 31.05.2017 - 6 C 42.16
Neuverteilung der UKW-Frequenzen für den lokalen Hörfunk in der kreisfreien Stadt …
- BFH, 26.01.2006 - V R 70/03
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen des Bezahlfernsehens (sog. …
- VerfGH Sachsen, 21.03.1997 - 10-IV-96
Beschränkung der Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen in Kabelanlagen ; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - 5 A 987/14
Auskunftspflicht des Landesrechnungshofs über Prüfung des WDR
- VG Saarlouis, 23.12.2015 - 6 K 43/15
Verfassungsmäßigkeit von Rundfunkbeiträgen: Verstoß gegen die Glaubens- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - 8 A 90/03
Musikerin kann nicht verlangen, dass ihre Titel im Rundfunk gespielt werden
- VG Saarlouis, 25.01.2016 - 6 K 525/15
Zur Vereinbarkeit der Rundfunkbeitragserhebung mit der Glaubens- und …
- VG Arnsberg, 20.10.2014 - 8 K 3353/13
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich als verfassungsgemäß i.R.e. …
- BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 2487/94
Rundfunkräte ohne Sinti und Roma
- VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15
Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur …
- BVerfG, 31.07.2007 - 1 BvR 946/07
Keine Verletzung von Art 5 Abs 1 S 2 GG durch Zulassung von staatlichen …
- BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1946/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von "Radio Bremen"
- BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvR 1932/02
Zugang von Journalisten in überfüllten Gerichtssaal
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 2051/03
Voraussetzungen für eine Rundfunkgebührenbefreiung; Voraussetzungen für die …
- BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 491/96
Eingruppierung nach der KAVO: Kindertagesstättenleiterin
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.2021 - 9 S 567/19
Genehmigung einer Schule als Ersatzschule; Integrationsfunktion der allgemeinen …
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 16.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; Anknüpfung der …
- OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - U (Kart) 15/13
Ansprüche eines Kabelnetzbetreibers gegen die öffentlich-rechtlichen …
- BVerwG, 04.04.2007 - 6 BN 1.07
Verfassungsmäßigkeit des Rangverhältnisses zwischen kommerziellen und …
- VG Saarlouis, 25.01.2016 - 6 K 857/15
Härtefallklausel des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zur Möglichkeit einer …
- VG Düsseldorf, 03.11.2015 - 27 L 888/15
Zuweisung von UKW-Frequenzen durch die Landesanstalt für Medien wegen Verstoßes …
- BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22
Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten; Ausschlussfrist für …
- VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1415/20
- VG Düsseldorf, 19.07.2016 - 27 K 2032/15
Sitzungsöffentlichkeit bei Zuweisungsverfahren der Medienkommission
- VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 BV 10.1855
Rundfunkfreiheit; landesweites Fernsehfenster (Bayern Journal); Änderung der …
- StGH Niedersachsen, 06.09.2005 - StGH 4/04
Normenkontrollverfahren: Weitgehender Ausschluss mittelbarer Beteiligung von …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 18.16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen gegen den Inhaber einer Wohnung hinsichtlich …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 29.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8146/09
Vergabe von Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band") …
- BVerwG, 19.06.2010 - 6 B 12.10
Sendegenehmigung; extra radio; Auslegung des Klageantrags; Revisibilität
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 41.15
- BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92
Eingruppierung; Feuerwehr-Schichtführer
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 19.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- VG Köln, 07.04.2016 - 6 K 673/15
- VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
- OLG Brandenburg, 20.03.2002 - 7 U 27/01
Verpflichtung der Landesrundfunkanstalt zum Abschluss von Einspeisungsverträgen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 4 M 168/15
Medienrechtliche Beanstandung wegen Öffentlichkeitsarbeit einer politischen …
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2006 - 1 S 1742/04
Vergabe von Hörfunkfrequenzen an Rundfunkveranstalter.
- BVerwG, 10.10.1997 - 6 B 32.97
Verfassungsrecht - Grundrechtsschutz nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG für den Sponsor …
- VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 524/03
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 14.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 12.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - 19 B 760/16
Zivilrechtliche Verpflichtungen von Eltern gegenüber dem Kind; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 31.16
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Verfassungsrechtliche …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 6.16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen gegen den Inhaber einer Wohnung hinsichtlich …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 33.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 47.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 22.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 21.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98
Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung für Rundfunkmoderator; …
- VG Neustadt, 19.06.2018 - 5 K 313/17
Sat.1 zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige Dritte verpflichtet
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 28.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 15.15
Entrichten eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung durch den …
- VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8148/09
Auswirkungen der Vorschaltung eines Vergabeverfahrens bei der Zuteilung von …
- VG München, 08.11.2007 - M 17 K 06.2675
Zulässigkeit einer hilfsweise erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage nach …
- VG Köln, 13.03.2003 - 6 K 1915/00
Anspruch eines Sendezentrums auf rückwirkende Befreiung von der Verpflichtung zur …
- VerfGH Sachsen, 10.07.1997 - 13-II-96
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Zweiten Gesetzes …
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 10 S 278/91
Frist für Bekanntgabe des Entscheidungsinhalts eines Urteils; Medienrechtliche …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 32.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 27.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 25.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VG München, 30.07.2015 - M 17 E 15.126
Einstweiliger Rechtsschutz: Programmeinspeisung von Must-carry-Programmen
- BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1946/95
Politische Einflußnahme auf die publizistische Tätigkeit einer Rundfunkanstalt; …
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 20.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; …
- VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8147/09
Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band") können an …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 48.15
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 37.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 26.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 31.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90
Umfang der Rundfunkfreiheit und Zugang zur Rundfunkveranstaltung
- LG Hamburg, 19.09.2011 - 315 O 410/10
Wettbewerbsverstoß: Herausgabe einer programmbegleitenden Zeitschrift
- VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
Rundfunkbeitrag
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 23.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.1993 - 1 S 2616/92
Staatliche Förderung eines religionskritischen Vereins - Zahlungsverbot mittels …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 34.15
- VGH Bayern, 23.02.2006 - 7 BV 05.1826
Verpflichtung zum unentgeltlichen Zur-Verfügung-Stellen eines Kabelfernsehkanals, …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 40.15
- VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 587/03
Windkraftanlagen und Störfreiheit des Rundfunks
- OVG Bremen, 02.10.1991 - 1 B 42/91
Zulassung einer erdgebundenen Fernsehfrequenz im Land Bremen; Wiederherstellung …
- OVG Hamburg, 03.03.2022 - 5 Bf 53/21
Anspruch auf Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 21.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 20.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - 19 E 555/16
Öffentlich-rechtliche Elternpflicht gegenüber der Schule; Zivilrechtliche …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 51.15
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 30.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; …
- VG Bremen, 20.12.2013 - 2 K 605/13
Rundfunkbeitragspflicht, Gleichheitssatz - Beitrag; Beitragsschuldner; …
- BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 47/92
Kündigungsfristen im Baugewerbe der neuen Bundesländer
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 22.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 8.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen einen …
- VG Köln, 13.11.2003 - 6 K 3739/01
Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Tochtergesellschaften …
- BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 577/96
Eingruppierung einer stellvertretenden Kindertagesstättenleiterin - Anwendbarkeit …
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 26/15
Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 13.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 17.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- VG Neustadt, 28.01.2013 - 3 K 845/12
NPD-Mitglied zu Recht aus Kreisausrechtsausschuss abberufen
- OVG Saarland, 07.11.2016 - 1 A 25/15
Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungszuständigkeit; verfassungsrechtliche …
- VG Hannover, 14.06.2007 - 7 A 5462/06
DVB-T; Einspeisungspflicht; Fernsehprogramm; Kabelbelegung; Kabelfernsehen; …
- OLG Zweibrücken, 25.06.1998 - 1 Ss 100/98
Verletzung der betrieblichen Aufsichtspflicht bei der Überschreitung der …
- LAG Köln, 09.12.2015 - 11 Sa 359/15
Honorarrahmenvertrag; Programmmitarbeiter; Rundfunkfreiheit; Online-Auftritt
- OLG Koblenz, 21.08.2001 - 4 U 957/00
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Projektierung des ZDF-Medienparks
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.1999 - 1 S 165/99
Kein Anspruch eines privaten Rundfunkveranstalters auf Einschreiten gegen …
- VG Sigmaringen, 29.01.2019 - 4 K 1378/17
Klagen auf Genehmigung von Privatschulen nach dem "Uracher Modell" bleiben ohne …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1998 - 5 A 1816/97
Rundfunk; Landesanstalt für Rundfunk; Änderung des Programmschemas; Örtliche …
- LAG Köln, 10.07.2020 - 10 Sa 26/20
Statusklage; Onlineredakteur
- VG Minden, 10.11.2009 - 12 K 1750/08
Eröffnung des Gebührentatbestandes i.R.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrages …
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.1994 - 10 S 451/94
Kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz eines Rundfunkunternehmens gegen …
- BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 137/92
Kündigungsfristen im Baugewerbe der neuen Bundesländer
- VG Köln, 04.05.2022 - 6 L 405/22
- VG Köln, 08.06.2021 - 6 K 717/18
- BVerwG, 07.04.2017 - 6 B 61.16
Verfassungsmäßige Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen; …
- OLG Köln, 27.08.1993 - 2 U 122/93
Anspruch auf Ausstrahlung von vier Wahlwerbespots im Fernsehen; Bedenken gegen …
- BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 105/92
Streit über die Berechnung der (ordentlichen) Kündigungsfristen im Baugewerbe der …
- BVerwG, 19.11.1991 - 7 B 124.91
Absetzung der für das ARD-Gemeinschaftsprogramm hergestellten Sendung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2018 - 13 A 1518/16
Untersagung der Veröffentlichung des Wortbeitrags mit der Überschrift "WDR: …
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17
Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zum …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 16.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 33.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 34.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 35.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 36.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 19.02
Autonomie der Landesmedienanstalten im Hinblick auf die verfassungsrechtlich …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 17.02
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 38.02
Autonomie der Landesmedienanstalten im Hinblick auf die verfassungsrechtlich …
- BVerwG, 29.05.2002 - 6 B 15.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.1997 - 2 A 11843/96
Klagebefugnis im Konkurrentenstreit; Konkurrentenstreit; Privater …
- VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.1992 - 10 S 3166/90
Normenkontrollverfahren: Nutzungsplanverordnung der Landesanstalt für …
- SG Augsburg, 15.06.2020 - S 11 U 74/20
Prozesskostenhilfe, Leistungen, Nichtzulassung, Verwaltungsakt, Bescheid, …
- LG Saarbrücken, 26.09.1995 - 7II O 35/94
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch einer Rundfunkanstalt; Elektronische …
- BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 206/92
Kündigungsfristen im Baugewerbe der neuen Bundesländer - Berechnung der …
- VG Schwerin, 21.04.2021 - 6 A 1841/19
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Glaubens- und Gewissensgründe
- VG Düsseldorf, 27.09.2013 - 27 K 5549/12
Klagen der Sender NDR und NPO teilweise erfolgreich
- BVerwG, 01.10.2003 - 6 B 58.03
Nutzung derselben Frequenz nach Verlagerung des Senderstandortes in ein anderes …
- VG Schleswig, 15.01.2003 - 15 A 582/98
- VG Düsseldorf, 27.09.2013 - 27 K 5665/12
Klagen der Sender NDR und NPO teilweise erfolgreich
- OVG Niedersachsen, 07.05.1998 - 10 L 5677/96
Verbot politischer Werbung im Rundfunk;; Drittsendungen; Rundfunkaufsicht; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.1996 - 3 S 228/94
Presse, Rundfunk, Fernsehen - Klageart; Konkurrentenklage; maßgeblicher …
- VGH Hessen, 15.07.1993 - 6 TH 1230/93
KABELANLAGE; KABELKANAL; KABELKANALUMBELEGUNG; UMLEGUNG
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.1991 - 10 S 1212/91
Zugriff auf von anderem Rundfunkveranstalter genutzte Frequenzen
- VG München, 24.05.2023 - M 6 K 22.4687
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Programmkritik, Strukturelles Versagen des …
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.1994 - 10 S 2725/94
Normenkontrolle einer Nutzungsplanverordnung - Antragsbefugnis/Nachteil eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1992 - 2 A 11007/92
Landesfachgruppe Journalismus; Benennungsrecht für Rundfunkrat
- VG München, 24.05.2023 - M 6 K 22.5310
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung, Rechtsweg zu den …
- VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 1089/19
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VG Augsburg, 16.03.2009 - Au 7 K 08.1306
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte; Grundgebühr für internetfähigen PC im nicht …
- VG Hannover, 08.09.2005 - 6 B 3817/05
Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Festlegung der Rangfolge für die …
- OVG Niedersachsen, 08.01.2002 - 10 LA 1304/01
Diskriminierungsverbot; Gleichbehandlung; Koalitionsfreiheit; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 10 S 2577/95
Wahlen zum Rundfunkrat - Quorumsregelung; Fernbleiben von Wahlmännern kein …
- LG Köln, 31.03.1998 - 31 O 736/97
WiSo-Magazin
- VG Schwerin, 22.06.2011 - 6 A 316/10
Beanstandung von Wahlwerbesendungen im Vorfeld einer Bundestagswahl durch die …
- VG Düsseldorf, 02.03.2001 - 15 K 1844/97
Rundfunkrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Feststellung der …