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   BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90   

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https://dejure.org/1991,19
BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90 (https://dejure.org/1991,19)
BVerfG, Entscheidung vom 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90 (https://dejure.org/1991,19)
BVerfG, Entscheidung vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 (https://dejure.org/1991,19)
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Warteschleife

Art. 12 GG, Einigungsvertrag

Volltextveröffentlichungen (8)

  • DFR

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • openjur.de

    Warteschleife

  • Bundesverfassungsgericht

    Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch den Einigungsvertrag - sog. Warteschleifenregelung - im Wesentlichen mit GG vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Beendigung - Kündigung - Mutterschutz - Abwicklung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch den Einigungsvertrag - sog Warteschleifenregelung - im wesentlichen mit GG vereinbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des Einigungsvertrages - Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes - sog. Warteschleifenregelung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neue Bundesländer: Verfassungsmäßigkeit der "Warteschleifenregelung" für den öffentlichen Dienst im Einigungsvertrag - Nichtigkeit nur, soweit Kündigungsschutzvorschriften im Mutterschutzrecht durchbrochen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Vereinbarkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch den Einigungsvertrag mit dem GG - Warteschleifenregelung - Mutterschutzrecht

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    Das sog. Warteschleifenurteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Folgen (Ulf Berger-Delhey; ZTR 10/1991, S. 418)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 133
  • NJW 1991, 1667
  • NVwZ 1991, 766 (Ls.)
  • FamRZ 1991, 667 (Ls.)
  • DVBl 1991, 580
  • BB 1991, 13
  • DB 1991, 1021
  • DÖV 1991, 603
 
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Wird zitiert von ... (669)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
    Insbesondere unterliegt die Zahl der Arbeitsplätze der Organisationsgewalt des Staates (BVerfGE 7, 377 ; 39, 334 ; 73, 280 ).

    Auch sie unterliegt gesetzlichen Beschränkungen, die freilich dem hohen Rang der Wahlfreiheit, wie er in Art. 12 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommt, Rechnung tragen müssen (vgl. BVerfGE 7, 377).

    Zu einem solchen Zweck darf der Gesetzgeber sogar mit objektiven Zulassungsschranken in die Freiheit der Berufswahl eingreifen (BVerfGE 7, 377 ).

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77

    Mutterschutz

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
    Das Grundgesetz gewährt ihnen in Art. 6 Abs. 4 einen Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 32, 273 ; 52, 357 ).

    Entgegenstehende Arbeitgeberinteressen müssen weitgehend zurückstehen (vgl. BVerfGE 52, 357 ).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
    Sie genügt im Ergebnis noch den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Normen (vgl. etwa BVerfGE 60, 215 ; 81, 70 ).

    Greift ein Akt der öffentlichen Gewalt eher in die Freiheit der individuellen Erwerbs- und Leistungsfähigkeit ein, so ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt; begrenzt er mehr die Innehabung und Verwendung vorhandener Vermögensgüter, so kommt der Schutz des Art. 14 GG in Betracht (BVerfGE 30, 292 ; 31, 8 ; 65, 237 ; 81, 70 ).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Darin berührt sich die Schutzpflicht mit dem Schutzauftrag aus Art. 6 Abs. 1 und 4 GG (zu Art. 6 Abs. 1 vgl. BVerfGE 76, 1 [44 f. , 49 f.]; zu Art. 6 Abs. 4 vgl. zuletzt BVerfGE 84, 133 [155 f.]).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Dies richtet sich gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken, also die Erlangung eines zur Verfügung stehenden Arbeitsplatzes behindern oder zur Annahme, Beibehaltung oder Aufgabe eines bestimmten Arbeitsplatzes zwingen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 97, 169 ).

    Doch obliegt dem Staat aus dem Grundrecht folgend der Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dem insbesondere die gesetzlichen Regelungen des Kündigungsschutzes dienen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ; 128, 157 ).

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    Während die Eigentumsgarantie das Erworbene schützt, stellt die Berufsfreiheit den Erwerb, mithin die Betätigung an sich, unter Schutz (BVerfGE 30, 292, 334 f.; 84, 133, 157; 85, 360, 383; 126, 112, 135).

    Daher ist Art. 14 Abs. 1 GG als verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab heranzuziehen, wenn es um eine Begrenzung der Innehabung und Verwendung vorhandener Vermögensgüter geht, während ein Eingriff in die Freiheit der individuellen Erwerbs- und Leistungstätigkeit an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen ist (BVerfGE 30, 292, 335; 84, 133, 157; 85, 360, 383; jeweils mwN; BVerfGE 126, 112, 135).

    Gibt es gleichwohl Überschneidungen, verdrängt das jeweils sachnähere Grundrecht regelmäßig das nur mittelbar betroffene weitere Grundrecht (BVerfGE 84, 133, 157; 102, 26, 40; 126, 112, 136; vgl. auch BVerfG, NJW 1994, 994).

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