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   BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
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    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen an den Sachvortrag

Verfahrensgang

  • LG Osnabrück, 07.11.1990 - 1 5236/90
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 84, 188
  • NJW 1991, 2823
  • NVwZ 1991, 1173 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (459)  

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02  

    Kopftuch Ludin

    Die Verfahrensbeteiligten dürfen weder vom Ergehen einer gerichtlichen Entscheidung an sich (BVerfGE 34, 1 ) noch von deren tatsächlichem (BVerfGE 84, 188 ) oder rechtlichem (BVerfGE 86, 133 ) Inhalt überrascht werden.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02  

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Art. 103 Abs. 1 GG enthält weiter gehende Garantien als die, sich irgendwie zur Sache einlassen zu können, so beispielsweise den Schutz vor einer Überraschungsentscheidung (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02  

    Verfahrensrecht - Darlegung des Zulassungsgrundes für Revisionsverfahren

    Stellt das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte, dann kommt dies im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags gleich und stellt eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG, NJW 2000, 275).
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