Rechtsprechung
   BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    Zur Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Amnestie nach § 2 StrbEG verfassungswidrig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der durch die strafbefreiende Erklärung bewirkten Steuerfreistellung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    II. Bundesverfassungsgericht

Kurzfassungen/Presse

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    GG Art. 100
    - Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 GG - Verfassungsrechtliche Prüfung des § 2 des Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen und von Kapitalvermögen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 84, 233
  • NJW 1991, 2133
  • WM 1991, 1278
  • BB 1991, 1
  • DB 1991, 1499
  • BStBl II 1991, 652



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)  

  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07  

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    Dies ist der Fall, wenn der Gesetzgeber den Gleichheitsverstoß auf verschiedenen Wegen heilen kann und eine der dem Gesetzgeber möglichen Entscheidungsvarianten eine Regelung eröffnet, die für den betroffenen Grundrechtsträger günstig sein kann (vgl. BVerfGE 84, 233 [237]; - 93, 386 [395]; - 99, 69 [77]).
  • BFH, 21.10.1994 - VI R 15/94  

    Steuerbefreiung der sog. Buschzulage auch für private Arbeitnehmer?

    Für die Entscheidung des Streitfalles kommt es nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. Urteil vom 27. Juni 1991 2 BvL 3/89, BVerfGE 84, 233, BStBl II 1991, 652, 653 f.) auf die Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG nur dann an, wenn diese Vorschrift mit dem Grundgesetz in dem Sinne unvereinbar wäre, daß dem Gesetzgeber eine Heilung des Gleichheitsverstoßes durch Einbeziehung des Klägers in die Begünstigung möglich wäre; auf die Gültigkeit der Vorschrift käme es dann nicht an, wenn sie nichtig in dem Sinne wäre, daß allein ihr ersatzloser Wegfall verfassungskonform wäre und mithin ausschließlich eine Nichtigerklärung gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) in Betracht käme.

    Aus dem sog. Diäten-Urteil (BVerfGE 40, 296) könnten sich unter dem Gesichtspunkt der steuerlichen Belastungsgleichheit (vgl. dazu auch BVerfG-Urteil vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 652) verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Steuerbefreiung für solche Zulagen wegen einer Tätigkeit im Beitrittsgebiet ergeben, die keinen steuerlich anzuerkennenden Aufwand abgelten sollen.

    Wegen der unterschiedlichen Heilungsmöglichkeiten des Gleichheitsverstoßes im Falle der sachlichen Begründetheit der Vorlage wäre das vorliegende Verfahren weiterhin bis zum Tätigwerden des Gesetzgebers auszusetzen (vgl. BVerfGE 84, 233, 237).

    Für den Fall, daß sich die Vorlage aus den vorgenannten Gründen auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG zur Zulässigkeit von Richtervorlagen (vgl. z. B. Urteil in BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 652; Beschluß vom 11. Oktober 1983 1 BvL 73/78, BVerfGE 65, 160, BStBl II 1984, 20) als unzulässig erweisen sollte, gibt der Senat zu bedenken, daß diese Rechtsprechung nicht zu befriedigen vermag.

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvL 14/05  

    Unzulässige Vorlage eines Finanzgerichts zur Zinsbesteuerung und zum

    Unerörtert lässt das Finanzgericht auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 (BVerfGE 84, 233) und das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Juni 1989 (BFH BStBl II 1989,S. 836 = BFHE 156, 543).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht