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   BVerfG, 09.07.1991 - 1 BvR 986/91   

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BVerfG, 09.07.1991 - 1 BvR 986/91 (https://dejure.org/1991,2067)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1991 - 1 BvR 986/91 (https://dejure.org/1991,2067)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1991 - 1 BvR 986/91 (https://dejure.org/1991,2067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Unterlassungsverfügung - Wiederherstellung durch einstweilige Anordnung - Vermögensgesetz - Bauliche Veränderung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Aussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen eine Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung gegen eine Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 286
  • ZIP 1991, 1029
  • MDR 1991, 757
  • NVwZ 1992, 52 (Ls.)
  • ZMR 1991, 332
  • NJ 1991, 411
  • WM 1991, 1512
  • BB 1991, 1444
  • DB 1991, 1561
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89

    Einstweilige Anordnung gegen Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1991 - 1 BvR 986/91
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (st. Rspr., vgl. BVerfGE 80, 360 (363 f.) [BVerfG 26.07.1989 - 1 BvR 685/89]).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Danach kann es auch geboten sein, durch den Erlaß einer einstweiligen Anordnung ein individuelles Grundrecht vorläufig zu sichern, um zu verhindern, daß dessen Verletzung einen später nicht mehr zu beseitigenden schweren Nachteil zur Folge hat (vgl. etwa BVerfGE 82, 306 ; 84, 286 ; 90, 277 ).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Die Durchsetzung des Anspruchs könnte aber wirtschaftlich wesentlich erschwert werden, wenn das Hotelunternehmen veräußert würde und die Erwerberin erhebliche Investitionen vornähme, aufgrund deren die Beschwerdeführerin möglicherweise Gegenansprüchen ausgesetzt wäre (vgl. BVerfGE 84, 286 ).
  • BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 584/05

    Vorläufige Aussetzung der Entziehung eines im Wege des fachgerichtlichen

    Bei offenem Ausgang des Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (stRspr; vgl. BVerfGE 84, 286 ).
  • BVerfG, 04.02.2003 - 1 BvR 89/03

    Erlass einer eA über die Zuweisung eines Studienplatzes im

    Bei offenem Ausgang des Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (stRspr; vgl. BVerfGE 84, 286 ).
  • BGH, 18.11.1993 - V ZB 43/92

    Rechtsweg für Unterlassungsansprüche gegen den Verfügungsberechtigten während des

    Das Gesetz hat deshalb die Sorge um die Aufrechterhaltung der bestehenden Verhältnisse während des Restitutionsverfahrens dem Berechtigten als dem hieran in erster Linie Interessierten überlassen und ihm dafür einen zivilrechtlichen Anspruch eingeräumt (im Ergebnis ebenso: 22. Senat des KG DtZ 1991, 191; BezG Gera ZIP 1992, 137; BezG Erfurt ZIP 1992, 1112; Fieberg/Reichenbach, Vermögensgesetz, § 3 Rdn. 47; Klumpe/Nastold, Rechtshandbuch Ost-Immobilien, 2. Aufl. S. 84 f; Kinne in R/R/B, Vermögen in der ehemaligen DDR, Teil 3, § 3 VermG Rdn. 89; Kohler, NJW 1991, 465; vgl. auch BezG Magdeburg ZIP 1991, 546; BVerfG ZIP 1991, 1029 und 1992, 1025).
  • BVerfG, 15.04.2003 - 1 BvR 710/03

    Einbeziehung der Beschwerdeführerin in die noch ausstehenden Entscheidungen des

    Bei offenem Ausgang des Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (stRspr; vgl. BVerfGE 84, 286 ).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 109/03

    Erlass einer eA über die Zuweisung eines Studienplatzes im

    Bei offenem Ausgang des Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (stRspr; vgl. BVerfGE 84, 286 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 7 B 149/07

    Rechtsstreit zwischen Krankenkasse und Zahnarzt über Zahnersatz und

    Vielmehr sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antragsteller im Hauptsacheverfahren aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, seinen Rechtsbehelfen im Hauptsacheverfahren aber der Erfolg zu versagen wäre (st. Rspr.: vgl. BVerfGE 84, 286 ).
  • SG Düsseldorf, 16.10.2008 - S 14 KA 121/08

    Einstweilige Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren gegen eine Krankenkasse

    Vielmehr sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antragsteller im Hauptsacheverfahren aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, seinen Rechtsbehelfen im Hauptsacheverfahren aber der Erfolg zu versagen wäre (st. Rspr.: vgl. BVerfGE 84, 286 (288)).
  • KG, 25.09.1997 - 8 REMiet 6574/97

    Rechtsentscheid zur Frage der Ermittlung der ortsüblichen Nettokaltmieten aus den

    Die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete, nach der mit dem Vorlagebeschluß gefragt wird, betrifft ausschließlich die Würdigung tatsächlicher Verhältnisse; der Tatrichter hat sie nach seiner freien persönlichen Überzeugung zu treffen (vgl. Beschluß des Senats vom 6. Juni 1991 - 8 RE-Miet 323/91 - in GE 1991, 725; NJW-RR 1992, 80 ; ZMR 1991, 341 ; DWW 1991, 235).
  • AG Frankfurt/Main, 25.02.1992 - 33 C 4716/91

    Voraussetzungen einer zulässigen Mieterhöhung bei Wohnraummiete; Mietspiegel als

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