Rechtsprechung
   BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,905
BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91 (https://dejure.org/1991,905)
BVerfG, Entscheidung vom 05.09.1991 - 2 BvR 349/91 (https://dejure.org/1991,905)
BVerfG, Entscheidung vom 05. September 1991 - 2 BvR 349/91 (https://dejure.org/1991,905)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung - Strafvollstreckung - Verfassungsmäßigkeit - Fortsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 341
  • NJW 1992, 1221
  • NStZ 1991, 604
  • StV 1991, 567
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung der Haft wegen Verurteilung nach §

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
    Der Beschwerdeführer hat die vorgenannten Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer Ravensburg und des Oberlandesgerichts Stuttgart mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen und sich dabei auf die Gründe des Vorlagebeschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 19. Juni 1990 (1 Ws 166/90, Strafverteidiger 1990, S. 459 ff., beim Bundesverfassungsgericht als Verfahren 2 BvL 3/90 anhängig) berufen.
  • BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 15/62
    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
    Im übrigen bleibt der Beschwerdeführer unter der gesetzlich eintretenden Führungsaufsicht (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), die durch Beschluß des Landgerichts Tübingen vom 9. November 1990 mit Auflagen und Weisungen ausgestaltet wurde, so daß mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen ist, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 (103) [BVerfG 23.07.1958 - 1 BvR 633/57]; 14, 11 (12 f. [BVerfG 13.02.1962 - 2 BvR 173/60]) 15, 223 (226); 18, 146 (147); 22, 178 (180)).
  • OLG Celle, 19.06.1990 - 1 Ws 166/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
    Der Beschwerdeführer hat die vorgenannten Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer Ravensburg und des Oberlandesgerichts Stuttgart mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen und sich dabei auf die Gründe des Vorlagebeschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 19. Juni 1990 (1 Ws 166/90, Strafverteidiger 1990, S. 459 ff., beim Bundesverfassungsgericht als Verfahren 2 BvL 3/90 anhängig) berufen.
  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die innerdeutsche Rechtshilfe

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (BVerfGE 82, 54 (56) [BVerfG 10.05.1990 - 1 BvR 559/90]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvR 633/57

    Verletzung des Anspruchs audf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
    Im übrigen bleibt der Beschwerdeführer unter der gesetzlich eintretenden Führungsaufsicht (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), die durch Beschluß des Landgerichts Tübingen vom 9. November 1990 mit Auflagen und Weisungen ausgestaltet wurde, so daß mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen ist, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 (103) [BVerfG 23.07.1958 - 1 BvR 633/57]; 14, 11 (12 f. [BVerfG 13.02.1962 - 2 BvR 173/60]) 15, 223 (226); 18, 146 (147); 22, 178 (180)).
  • BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 173/60
    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
    Im übrigen bleibt der Beschwerdeführer unter der gesetzlich eintretenden Führungsaufsicht (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), die durch Beschluß des Landgerichts Tübingen vom 9. November 1990 mit Auflagen und Weisungen ausgestaltet wurde, so daß mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen ist, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 (103) [BVerfG 23.07.1958 - 1 BvR 633/57]; 14, 11 (12 f. [BVerfG 13.02.1962 - 2 BvR 173/60]) 15, 223 (226); 18, 146 (147); 22, 178 (180)).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    - 2 BvR 349/91 -,.

    Der Beschwerdeführer zu 2) (2 BvR 349/91) wurde u.a. wegen acht Vergehen des Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

    Der Senat hat in dieser Sache am 5. September 1991 eine einstweilige Anordnung erlassen (vgl. BVerfGE 84, 341 ff.).

    Ferner hat zur Verfassungsbeschwerde 2 BvR 349/91 das Justizministerium Baden-Württemberg Stellung genommen.

  • BVerfG, 22.12.2009 - 2 BvR 2365/09

    Einstweilige Anordnung; Recht auf Freiheit der Person; Gesetzlichkeitsprinzip

    a) Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde aber als begründet, so entstünde dem Beschwerdeführer durch die Fortsetzung der Freiheitsentziehung ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Verlust an persönlicher Freiheit (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 1857/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung restlicher

    Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht