Rechtsprechung
   BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12
BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 (https://dejure.org/1991,12)
BVerfG, Entscheidung vom 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 (https://dejure.org/1991,12)
BVerfG, Entscheidung vom 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 (https://dejure.org/1991,12)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,12) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Mulitple-Choice-Verfahren

§ 14 Abs. 2 ÄAppO, Art. 12 GG, Verfahrensgestaltung;

Vertretbarkeitsmaßstab

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Mulitple-Choice-Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Multiple-choice-Verfahren - Verwaltungsverfahren; Erforderliche verwaltungsrechtliche Vorkehrungen; gerichtliche Kontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfungsverfahren - Antwort-Wahl-Aufgaben - Gerichtliche Kontrolle - Vertretbare Antworten - Verwaltungsverfahren - Fehlervermeidung - Berufsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zimmerling.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Entwicklung des Prüfungsrechtes seit 1996 (Dr. Robert Brehm, Dr. Wolfgang Zimmerling)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 59
  • NJW 1991, 2008
  • MDR 1991, 807
  • NVwZ 1991, 870 (Ls.)
  • DVBl 1991, 805
  • DÖV 1991, 794
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (359)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
    Sie finden ihre Rechtsgrundlage in der Approbationsordnung für Ärzte, einer Rechtsverordnung, die aufgrund der Ermächtigung in der Bundesärzteordnung vom 2. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1857) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 28. August 1969 (BGBl. I S. 1509) -- BÄO -- erlassen worden ist (zur Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage vgl. BVerfGE 80, 1 [20 f.]).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Form der Prüfung hat das Bundesverfassungsgericht im Ergebnis zurückgewiesen (BVerfGE 80, 1 [22 ff.]).

    Diese Regelung wurde für verfassungswidrig erklärt, weil sie unverhältnismäßig in die subjektive Berufswahlfreiheit eingriff und damit Art. 12 Abs. 1 GG verletzte (BVerfGE 80, 1 [26 ff.]).

    Die Leistungen, die in einer solchen Prüfung gefordert werden, und die Maßstäbe, nach denen die erbrachten Leistungen zu bewerten sind, bedürfen einer gesetzlichen Grundlage; die Prüfungsschranke darf nach Art und Höhe nicht ungeeignet, unnötig oder unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 80, 1 [24]).

    Das gilt auch für die strukturellen Mängel und Fehlerquellen des Antwort-Wahl-Verfahrens (BVerfGE 80, 1 [26 und 33]).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
    Sie müssen rechtzeitig über den Verfahrensstand informiert werden und die Möglichkeit haben, Einwände wirksam vorzubringen (vgl. den heute ergangenen Beschluß zu juristischen Staatsprü fungen -- 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83 -- unter B I).

    Dies gilt allerdings im Prüfungsrecht nicht ohne Einschränkungen (vgl. den heute ergangenen Beschluß zu juristischen Staatsprüfungen -- 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83 -- unter B II 2).

    Daraus folgt, daß eine mit guten Gründen vertretene Stellungnahme in einer umstrittenen Fachfrage nicht zu beruflichen Nachteilen führen darf, nur weil ein Prüfungsgremium anderer Ansicht ist als der Prüfling (vgl. zur Begründung den heute ergangenen Beschluß zu juristischen Staatsprüfungen -- 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83 -- unter B II 2 c).

  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 3.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Multiple-choice-Verfahren - Antworten -

    Auszug aus BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
    Auch in der folgenden Zeit korrigierte sich das IMPP mehrfach in dieser Form (vgl. den Sachverhalt BVerwG, NVwZ 1988, S. 433).

    Im übrigen ist auch das Bundesverwaltungsgericht in einer späteren Entscheidung davon ausgegangen, daß fehlerhafte und von der Regel abweichende Fragen eine Verletzung des Prüfungsrechts darstellen, Irritationseffekte auslösen, Zeitverluste verursachen und nachträgliche Gutschriften erforderlich machen, wenn sie erkannt werden (NVwZ 1988, S. 433 f.).

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Sie widerspricht auch den Anforderungen aus Art. 6 EMRK, Art. 47 GRCh und Art. 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 78, 214 ; 84, 59 ; 129, 1 ; 149, 346 ; zu Art. 47 GRCh vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2013, Kadi, C-584/10 P u.a., EU:C:2013:518, Rn. 119; Urteil vom 18. Juli 2015, Schindler, C-501/11, EU:C:2013:522, Rn. 36, 38; Urteil vom 18. Juni 2015, Ipatau, C-535/14, EU:C:2015:407, Rn. 42; Urteil vom 17. Dezember 2015, Imtech, C-300/14, EU:C:2015:825, Rn. 38; Urteil vom 18. Februar 2016, Bank Mellat, C-176/13, EU:C:2016:96, Rn. 109; Urteil vom 21. April 2016, Bank Saderat, C-200/13, EU:C:2016:284, Rn. 98; Jarass, in: ders., Charta der Grundrechte der EU, 3. Aufl. 2016, Art. 47 GRCh Rn. 30; Eser/Kubiciel, in: Mayer/Hölscheidt, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 5. Aufl. 2019, Art. 47 GRCh Rn. 21; einschränkend EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, Enviro Tech, C-425/08, Slg. 2009, I-10035, Rn. 62; Urteil vom 10. Juli 2014, Telefonica de Espana, C-295/12, EU:C:2014:2062, Rn. 55).
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Über das - hier nicht in Rede stehende - Recht auf Zugang zu einer Ausbildungsstätte hinaus schützt Art. 12 Abs. 1 GG die im Rahmen der Ausbildung notwendigen Tätigkeiten (vgl. allgemein: BVerfGE 33, 303 ; in Bezug auf die Teilnahme an Prüfungen während der Ausbildung: BVerfGE 84, 34 ; 84, 59 ).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 61, 82 ; 84, 34 ; 84, 59 ; 101, 106 ; 103, 142 ).

    Offen bleiben kann, ob gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbare Entscheidungsspielräume der Verwaltung ausnahmsweise auch ohne gesetzliche Grundlage von Verfassungs wegen dann zulässig sind, wenn eine weitergehende gerichtliche Kontrolle zweifelsfrei an die Funktionsgrenzen der Rechtsprechung stieße (so offenbar in den Prüfungsfällen vgl. BVerfGE 84, 34 ; 84, 59 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht