Rechtsprechung
   BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 85, 329
  • NJW 1992, 1951
  • MDR 1993, 21
  • DVBl 1992, 792
  • Rpfleger 1992, 453
  • NVwZ 1992, 873



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Wird zitiert von ... (49)  

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09  

    Hartz IV

    Schließlich hat es die Möglichkeit einer vorrangigen verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 85, 329 [333]; 88, 187 [194]) geprüft und vertretbar verneint.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95  

    Berufsbetreuer

    Schon hierin unterscheidet sich die Inpflichtnahme der Rechtsanwälte als Betreuer wesentlich von derjenigen der Pflichtverteidiger (vgl. BVerfGE 39, 238) oder der gerichtlichen Sachverständigen (vgl. BVerfGE 33, 240; 85, 329).

    (2) Fehlt im Gebührenrecht eine ausdrückliche Regelung, gibt dies noch keine Veranlassung zu einer verfassungsrechtlichen Beanstandung (vgl. BVerfGE 85, 329 ).

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05  

    Wählervereinigungen

    Das vorlegende Gericht muss auch die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung erörtern, wenn sie nahe liegt (vgl.BVerfGE 85, 329 ) und insoweit vertretbar begründen, dass es eine verfassungskonforme Auslegung der zur Prüfung gestellten Norm nicht für möglich hält (vgl.BVerfGE 96, 315 ).
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