Rechtsprechung
   BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,34
BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88 (https://dejure.org/1992,34)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88 (https://dejure.org/1992,34)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 1992 - 1 BvR 1430/88 (https://dejure.org/1992,34)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,34) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Fangschaltungen

Art. 10 GG, Deutsche Bundespost;

Art. 103 Abs. 1 GG, rechtsstaatliches Verfahren;

Hinnahme eines verfassungswidrigen Zustandes für eine Übergangszeit

Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Fangschaltungen

  • openjur.de

    Fangschaltungen

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde zur Frage der Erfassung von Ferngesprächsdaten mittels Fangschaltungen und Zählervergleichseinrichtungen durch die Deutsche Bundespost

  • Wolters Kluwer

    Postrecht - Fangschaltung - Zählervergleichseinrichtung - Erfassung von Ferngesprächsdaten - Postgeheimnis

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Grundrechtsschutz des Art. 10 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erfassung von Ferngesprächsdaten mittels Fangschaltungen und Zählervergleichseinrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 85, 386
  • NJW 1992, 1875
  • NVwZ 1992, 765 (Ls.)
  • DVBl 1992, 823
  • DÖV 1992, 704
  • ZUM 1993, 179
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (210)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
    In derartigen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht schon häufiger einen verfassungswidrigen Rechtszustand vorübergehend hingenommen, um eine Lage zu verhindern, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch ferner stünde als der bisherige Zustand (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 45, 400 ; 48, 29 ).

    c) Die Erhebung und Weitergabe der Gesprächsdaten ist hier auch nicht unter dem Gesichtspunkt zu beanstanden, daß während der Übergangszeit in das Fernmeldegeheimnis nur eingegriffen werden darf, soweit dies zum Schutz der genannten Rechtsgüter im konkreten Fall unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 41, 251 ).

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
    10 Abs. 1 GG gehört zu den Grundrechten, die die Privatsphäre schützen (vgl. BVerfGE 67, 157 ).

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht herausgestellt, daß Art. 10 GG nicht nur den Einzelnen gegenüber der Post, sondern auch Bürger und Post gegenüber anderen staatlichen Stellen schützt (vgl. BVerfGE 67, 157 ).

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
    In derartigen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht schon häufiger einen verfassungswidrigen Rechtszustand vorübergehend hingenommen, um eine Lage zu verhindern, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch ferner stünde als der bisherige Zustand (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 45, 400 ; 48, 29 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
    In derartigen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht schon häufiger einen verfassungswidrigen Rechtszustand vorübergehend hingenommen, um eine Lage zu verhindern, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch ferner stünde als der bisherige Zustand (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 45, 400 ; 48, 29 ).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
    In derartigen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht schon häufiger einen verfassungswidrigen Rechtszustand vorübergehend hingenommen, um eine Lage zu verhindern, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch ferner stünde als der bisherige Zustand (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 45, 400 ; 48, 29 ).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
    In derartigen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht schon häufiger einen verfassungswidrigen Rechtszustand vorübergehend hingenommen, um eine Lage zu verhindern, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch ferner stünde als der bisherige Zustand (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 33, 303 ; 41, 251 ; 45, 400 ; 48, 29 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
    Die von den Fachgerichten vorgenommenen tatsächlichen Feststellungen und die Würdigung des Beweises sind unter diesen Umständen der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerwG, 15.03.1984 - 7 B 167.82

    Postgeheimnis - Schutzbereich - Ersatzzustellung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
    In Rechtsprechung und Lehre wird deswegen vielfach auf "betriebsbedingte Schranken" (so Dürig, in: Maunz/Dürig, GG-Kommentar, Art. 10 Rdnr. 66), "immanente Schranken" (so OLG Köln, NJW 1970, S. 1857) oder in postbetrieblichen Erfordernissen begründete "innere Begrenzungen" (so BVerwG, NJW 1984, S. 2112) des Schutzes von Art. 10 Abs. 1 GG verwiesen.
  • BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererblich

    Dies entspricht dem verfassungsrechtlichen Schutz nach Art. 10 Abs. 1 GG, dessen Träger die - auch minderjährigen - tatsächlichen Kommunikationsteilnehmer sind (BVerfGE 120, 274, 340; 85, 386, 398 f; Maunz/Dürig/Durner, GG, Stand Januar 2018, Art. 10 Rn. 100 f jew mwN).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 65, 293 ; 70, 288 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Dies ist der Fall, wenn die Nachteile des sofortigen Außerkrafttretens gegenüber den Nachteilen überwiegen, die mit der vorläufigen Weitergeltung verbunden wären (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 61, 319 ; 83, 130 ; 85, 386 ; 87, 153 ; 128, 282 ; stRspr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht