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   BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86   

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https://dejure.org/1992,74
BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86 (https://dejure.org/1992,74)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.1992 - 1 BvR 298/86 (https://dejure.org/1992,74)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 (https://dejure.org/1992,74)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sachverständige - Öffentliche Bestellung - Eignungsprüfung - Bedürfnisprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten Bedürfnisprüfung für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bedürfnisprüfung für öffentlich bestellte Sachverständige (IBR 1992, 475)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 28
  • NJW 1992, 2621
  • DVBl 1992, 1154
 
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Wird zitiert von ... (171)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Eine konkrete Bedürfnisprüfung sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 377) unzulässig.

    Seit dem Apotheken-Urteil (BVerfGE 7, 377) unterscheidet das Bundesverfassungsgericht danach, ob persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten des betroffenen Bürgers maßgebend sind (subjektive Merkmale) oder ob es auf objektive Merkmale ankommt, die außerhalb seiner persönlichen Sphäre liegen.

    Beschränkungen der Berufsausübung müssen durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert sein (BVerfGE 7, 377 (405 f.) [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Sie können sogar Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl nahekommen (BVerfGE 33, 125 (161); st. Rspr.).

    Bei Regelungen der Berufsausübung muß das zulässige Maß des Eingriffs um so deutlicher in der gesetzlichen Ermächtigung bestimmt werden, je empfindlicher die freie berufliche Betätigung beeinträchtigt wird und je intensiver eine auf Dauer angelegte Lebensentscheidung des Einzelnen und das Interesse der Allgemeinheit berührt werden (vgl. BVerfGE 33, 125 (160)).

  • BVerwG, 29.05.1957 - I C 212.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Der einzelne Sachverständige habe keinen Anspruch auf öffentliche Bestellung (BVerwGE 5, 95 [BVerwG 29.05.1957 - I C 212/54]; Buchholz 451.20 Nr. 5; weitere Nachweise zum Stand der Literatur und Rechtsprechung: Bleutge in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Bd. I, § 36 Rdnr. 67).

    Die Rechtssache habe keine grundsätzliche Bedeutung, weil die Zulässigkeit der Bedürfnisprüfung nach § 36 GewO höchstrichterlich geklärt sei: Es sei zulässig, auf bestimmten Sachgebieten nur so viele Sachverständige zu bestellen, wie benötigt würden, um eine sachverständige Beratung des Publikums zu gewährleisten (BVerwGE 5, 95 (96) [BVerwG 29.05.1957 - I C 212/54]).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang sowie der Sinn und Zweck einer Regelung mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (vgl. BVerfGE 68, 1 (55) [BVerfG 18.12.1984 - 2 BvE 13/83]; 83, 201 (214 f. [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 929/89])).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Solche Mindestanforderungen sind nicht einmal bei staatlich gebundenen Berufen entbehrlich (vgl. BVerfGE 73, 280 (295 f.) [BVerfG 18.06.1986 - 1 BvR 787/80]).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang sowie der Sinn und Zweck einer Regelung mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (vgl. BVerfGE 68, 1 (55) [BVerfG 18.12.1984 - 2 BvE 13/83]; 83, 201 (214 f. [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 929/89])).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden, daß es nach dem Grundgesetz unzulässig ist, Bürger lediglich im Interesse einer leichteren staatlichen Überwachung in der Freiheit der Berufswahl zu beschränken (vgl. BVerfGE 41, 378 (397); 65, 116 (129)).
  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74

    Verfassungswidrigkeit der Ersten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden, daß es nach dem Grundgesetz unzulässig ist, Bürger lediglich im Interesse einer leichteren staatlichen Überwachung in der Freiheit der Berufswahl zu beschränken (vgl. BVerfGE 41, 378 (397); 65, 116 (129)).
  • BGH, 23.05.1984 - I ZR 140/82

    Irreführung durch Werbung mit Anerkennung als Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    In neuerer Zeit werden Sachverständige zunehmend durch private Organisationen anerkannt, wie durch Automobilclubs oder den Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK), und dürfen dann auf diese Anerkennung werbewirksam hinweisen, soweit keine Irreführung des Publikums damit verbunden ist (vgl. BGH, NJW 1984, S. 2365).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
    Diese Unterscheidung ist nicht nur bei Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl, sondern auch bei anderen Beschränkungen der Berufsfreiheit bedeutsam (vgl. zuletzt BVerfG, Urteil vom 10. März 1992 - 1 BvR 454/91 u. a. - unter C III 1 a, EuGRZ 1992, S. 110 (113)).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Behindert eine den Wettbewerb beeinflussende staatliche Maßnahme eine juristische Person in ihrer beruflichen Tätigkeit, so stellt dies eine Beschränkung ihres Freiheitsrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGE 86, 28 ; 115, 205 ; 137, 185 ).

    Behindert eine den Wettbewerb beeinflussende staatliche Maßnahme eine juristische Person in ihrer beruflichen Tätigkeit, so stellt dies eine Beschränkung ihres Freiheitsrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGE 86, 28 ; 115, 205 ; 137, 185 ).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Bei Auswahlentscheidungen muss der Gesetzgeber selbst die Voraussetzungen bestimmen, unter denen der Zugang zu eröffnen oder zu versagen ist, und er muss ein rechtsstaatliches Verfahren bereitstellen, in dem hierüber zu entscheiden ist (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 280 ; 86, 28 ).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Behindert eine den Wettbewerb beeinflussende staatliche Maßnahme die Beschwerdeführerin in ihrer beruflichen Tätigkeit, so stellt dies eine Beschränkung ihres Freiheitsrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGE 86, 28 ).
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