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   BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89   

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https://dejure.org/1992,86
BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89 (https://dejure.org/1992,86)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.1992 - 1 BvL 7/89 (https://dejure.org/1992,86)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 1 BvL 7/89 (https://dejure.org/1992,86)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Öffentlichrechtlicher Versorgungsausgleich von während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf eine Altersversorgung im Fall der Scheidung der Ehe - Ausschluss des erweiterten Splittings bei ausländischen Versorgungen - Erforderlich der Prüfung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 71
  • FamRZ 1992, 1036
 
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Wird zitiert von ... (195)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
    Im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1986 (BVerfGE 71, 364) wurden die Ausgleichsformen des öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs durch das Gesetz über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2317) erweitert.

    § 3 b Abs. 2 VAHRG, der bei ausländischen Versorgungsanwartschaften des Ausgleichspflichtigen - im Unterschied zu im Inland erworbenen unverfallbaren Anwartschaften auf eine Betriebsrente - die Möglichkeit eines erweiterten Splittings generell ausschließe und den Berechtigten ausnahmslos auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verweise, sei unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1986 (BVerfGE 71, 364) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig.

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die im Gesetzgebungsverfahren für die Regelung in § 3 b Abs. 2 VAHRG genannten Gründe - Schutz des Ausgleichspflichtigen davor, sichere inländische Anrechte zu verlieren und die mit der Bewertung und der weiteren Entwicklung ausländischer Versorgungen verbundenen Risiken allein tragen zu müssen - den Ausschluss einer mit Zustimmung des Ausgleichspflichtigen geschlossenen Vereinbarung gebieten oder auch nur rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 71, 364.

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
    Der verfassungsrechtliche Justizgewährungsanspruch fordert vom Richter, den Rechtsstreit so zu behandeln, dass eine Verzögerung durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nach Möglichkeit vermieden wird (vgl. BVerfGE 78, 165 ).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
    Im Hinblick darauf kann es auch erforderlich sein, vor der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob ein verfassungswidriges Ergebnis auf andere Weise - etwa durch verfassungskonforme Auslegung der in Frage stehenden Vorschrift (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 21/88 -, S. 7 f.) oder Heranziehung anderer Vorschriften (vgl. BVerfGE 78, 306 [BVerfG 15.06.1988 - 1 BvL 9/83]) - vermieden werden kann.
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
    Dabei muss das Gericht jedenfalls auf nahe liegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 1992 - 1 BvL 19/91 -, S. 8 f.).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
    Im Hinblick darauf kann es auch erforderlich sein, vor der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob ein verfassungswidriges Ergebnis auf andere Weise - etwa durch verfassungskonforme Auslegung der in Frage stehenden Vorschrift (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 21/88 -, S. 7 f.) oder Heranziehung anderer Vorschriften (vgl. BVerfGE 78, 306 [BVerfG 15.06.1988 - 1 BvL 9/83]) - vermieden werden kann.
  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
    Das Gericht muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 79, 245 [BVerfG 13.12.1988 - 2 BvL 1/84]).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
    Der Grundgedanke des Art. 100 Abs. 1 GG, die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung zu wahren (vgl. BVerfGE 63, 131 [BVerfG 08.02.1983 - 1 BvL 20/81]), gebietet es darüber hinaus, dass das Gericht sich seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür wesentlichen Gesichtspunkten, insbesondere auch den Erwägungen des Gesetzgebers, bildet, bevor es das Bundesverfassungsgericht anruft.
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/80

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
    Eine Vorlage ist deshalb unzulässig, wenn nach dem Stand des Ausgangsverfahrens nicht feststeht, ob die zur Prüfung gestellte Norm entscheidungserheblich sein wird (vgl. BVerfGE 58, 153 [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvL 28/80]).
  • BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
    Insbesondere kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvL 16/87]; 81, 275 [BVerfG 06.03.1990 - 2 BvL 10/89]).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
    Insbesondere kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 [BVerfG 10.05.1988 - 1 BvL 16/87]; 81, 275 [BVerfG 06.03.1990 - 2 BvL 10/89]).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Darüber hinaus hat es seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Normen darlegt (vgl. dazu BVerfGE 78, 165 ), indem es sich im Einzelnen mit ihrer Entstehungsgeschichte, mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesverfassungsgerichts sowie mit der Literatur dazu auseinandergesetzt (vgl. zu diesen Anforderungen BVerfGE 86, 71 ; 89, 329 ) und seine eigene Auffassung ausführlich begründet hat.
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Sie gehen dabei auf alle naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte ein und setzen sich insbesondere mit der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend auseinander (vgl. zu den Anforderungen BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 127, 335 ; 131, 88 ).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Was die verfassungsrechtliche Beurteilung der zur Prüfung gestellten Norm angeht, muss das vorlegende Gericht von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 86, 71 ; 88, 70 ; 88, 198 ; 93, 121 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 -, LKV 2015, S. 23 ).
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