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   BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88   

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https://dejure.org/1992,59
BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88 (https://dejure.org/1992,59)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88 (https://dejure.org/1992,59)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1992 - 1 BvR 1243/88 (https://dejure.org/1992,59)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Erörterungsgebühr

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung einer Erörterungsgebühr für die Wahrnehmung einer arbeitsgerichtlichen Güteverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Gesetzesauslegung - Willkürverbot - Einfaches Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung einer fehlerhaften von einer Willkürentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 87, 273
  • NJW 1993, 996
  • NVwZ 1993, 464 (Ls.)
  • AnwBl 1993, 243
 
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Wird zitiert von ... (518)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
    Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. etwa BVerfGE 62, 189 ; 83, 82 ; 86, 59 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
    Die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter konstitutionell uneinheitlich (BVerfGE 78, 123 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 80, 48 ; st. Rspr.).
  • LG Tübingen, 16.09.2016 - 5 T 232/16

    SWR darf Gebühren nicht über Verwaltungsvollstreckung eintreiben

    Die ist strukturbedingt "konstitutionell uneinheitlich" (BVerfG vom 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88), einem ständigen Entwicklungsprozess unterworfen.
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    In der kontinentalen Rechtstradition steht es - solange nicht eine ausdrückliche Regelung wie § 31 BVerfGG etwas anderes anordnet - innerhalb der Willkürgrenzen jedem Gericht jederzeit frei, eine Vorschrift anders auszulegen, als andere Gerichte dies zuvor getan haben (vgl. nur BVerfGE 78, 123 ; 84, 212 ; 87, 273 ; Müller/Christensen, Juristische Methodik, Bd. I, 10. Aufl. 2009, Rn. 539 f.; Alexy, Theorie der juristischen Argumentation, 1991, S. 334; Röhl/Röhl, Allgemeine Rechtslehre, 3. Aufl. 2008, S. 565 ff.; s. auch Ress, ZaöRV 2009, S. 289 ).
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Sie kann insbesondere zur Verwirklichung der verfassungsmäßigen Rechte des Einzelnen angezeigt sein (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 65, 182 ; 122, 248 und - abw. M.; 138, 377 ), darf aber nicht dazu führen, dass die Gerichte ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 87, 273 ; 128, 193 ; 132, 99 ; 149, 126 ).

    Richterliche Rechtsfortbildung darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dazu führen, dass die Gerichte ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 87, 273 ; 128, 193 ; 132, 99 ; 149, 126 ).

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