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   BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92   

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https://dejure.org/1992,64
BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92 (https://dejure.org/1992,64)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1992 - 1 BvR 137/92 (https://dejure.org/1992,64)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1992 - 1 BvR 137/92 (https://dejure.org/1992,64)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsentscheid - Gebotene Einholung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; gesetzlicher Richter; Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen; Rechtsentscheidsvorlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf den gesetzlichen richter bei Nichterholung eines Rechtsentscheids in Mietsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 87, 282
  • NJW 1993, 381
 
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Wird zitiert von ... (176)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
    Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG reicht jedoch nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 13, 132 ; 29, 166 ; 67, 90 ; 76, 93 ).

    Das gilt auch, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (BVerfGE 13, 132 ; 42, 237 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 79, 292 ; st. Rspr.).

    So lag es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1987 (BVerfGE 76, 93).

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
    Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG reicht jedoch nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 13, 132 ; 29, 166 ; 67, 90 ; 76, 93 ).

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich ist (grundlegend BVerfGE 3, 359 ).

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
    Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG reicht jedoch nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 13, 132 ; 29, 166 ; 67, 90 ; 76, 93 ).

    Das gilt auch, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (BVerfGE 13, 132 ; 42, 237 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 79, 292 ; st. Rspr.).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
    Nicht jede fehlerhafte Anwendung oder Nichtbeachtung einer einfachgesetzlichen Verfahrensvorschrift ist zugleich eine Verfassungsverletzung; andernfalls würde die Anwendung einfachen Rechts auf die Ebene des Verfassungsrechts gehoben werden (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

    Eine verfassungswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters durch eine richterliche Zuständigkeitsentscheidung liegt darüber hinaus vor, wenn das Gericht Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
    Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG reicht jedoch nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 13, 132 ; 29, 166 ; 67, 90 ; 76, 93 ).

    Das gilt auch, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (BVerfGE 13, 132 ; 42, 237 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 79, 292 ; st. Rspr.).

  • OLG Karlsruhe, 07.05.1984 - 3 REMiet 1/84

    Mieterhöhungsverlangen; Vergleichswohnung; Begründung des Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
    Das Landgericht habe die Rechtsentscheide der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main vom 20. März 1984 (RES, § 2 MHG Nr. 53 = WuM 1984, S. 123) und Karlsruhe vom 7. Mai 1984 (RES, § 2 MHG Nr. 55 = WuM 1984, S. 188) nicht beachtet.
  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
    Das gilt auch, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (BVerfGE 13, 132 ; 42, 237 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 79, 292 ; st. Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 20.03.1984 - 20 REMiet 2/84

    Mieterhöhungsverlangen ; Vergleichswohnungen; Bestand des Vermieters

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
    Das Landgericht habe die Rechtsentscheide der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main vom 20. März 1984 (RES, § 2 MHG Nr. 53 = WuM 1984, S. 123) und Karlsruhe vom 7. Mai 1984 (RES, § 2 MHG Nr. 55 = WuM 1984, S. 188) nicht beachtet.
  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67

    Ferntrauung

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
    Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG reicht jedoch nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen aus (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 13, 132 ; 29, 166 ; 67, 90 ; 76, 93 ).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
    Das gilt auch, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (BVerfGE 13, 132 ; 42, 237 ; 67, 90 ; 76, 93 ; 79, 292 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    Dies gilt ebenfalls für den gerügten Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wobei insofern die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten ist, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung einfachen Rechts willkürlich (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 45 ; 87, 282 ; stRspr) oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 29, 45 ; 82, 286 ).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG genügt nicht schon jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen (vgl. BVerfGE 87, 282 m.w.N.).

    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt aber in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ) oder wenn die maßgeblichen Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewandt wurden (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 76, 93 ; 79, 292 ).

  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

    a) Wird in einem Urteil von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Zulassung der Revision kein Gebrauch gemacht, so verstößt dies grundsätzlich dann gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sich die Entscheidung insoweit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; zu einer Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtzulassung eines Rechtsmittels: BVerfGE 125, 104 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506).

    Hierfür genügt die nur einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften noch nicht (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).

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