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   BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92   

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BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92 (https://dejure.org/1993,75)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.1993 - 1 BvR 249/92 (https://dejure.org/1993,75)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 1993 - 1 BvR 249/92 (https://dejure.org/1993,75)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil gestellt werden dürfen erfolgreich

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutz - Rechtsstaatsprinzip - Wiedereinsetzungsgesuch - Versäumung der Einspruchsfrist - Antragsteller - Verfahren weiterbetreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 118
  • NJW 1993, 1635
 
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Wird zitiert von ... (469)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ).

    Der Rechtsweg darf danach nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe der genannten Art nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 77, 275 m.w.N.).

    Auch der Richter muß die Tragweite des Grundrechts auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz beachten (vgl. BVerfGE 77, 275 ).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ).

    Das Rechtsstaatsprinzip fordert für das gerichtliche Verfahren einen wirkungsvollen Rechtsschutz des einzelnen Rechtsuchenden, andererseits aber auch die Herstellung von Rechtssicherheit, die voraussetzt, daß strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ).

    Der Rechtsweg darf danach nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe der genannten Art nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 77, 275 m.w.N.).

  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
    Rechtsprechung und Schrifttum gehen deshalb davon aus, daß der Einspruch auch dann zulässig ist, wenn er weder in der Einspruchsschrift noch sonst innerhalb der Einspruchsfrist begründet worden ist (BGHZ 75, 138 mit umfassenden weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.09.1988 - XI ZR 5/88

    Erklärung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil in der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
    Durch die genannten Formerfordernisse soll gewährleistet werden, daß für Gericht und Gegner zuverlässig feststeht, ob die säumige Partei trotz ihrer Säumnis den Prozeß weiterbetreiben will (vgl. BGHZ 105, 197 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für den ersten Zugang zum Gericht, sondern für die Ausgestaltung des gesamten Verfahrens (vgl. BVerfGE 40, 272 ).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 303/87

    Nachholung der Revisionsbegründung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
    a) Der Vorsitzende des IV. Zivilsenats hat auf einen Beschluß des IVa-Zivilsenats (VersR 1988, S. 1163) hingewiesen.
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
    Die angegriffenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, das in zivilrechtlichen Streitigkeiten durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verbürgt wird (vgl. BVerfGE 85, 337 m.w.N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    29 1. a) Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, Art. 124 LV, verbietet es, den Zugang zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (VerfGH RP, Beschluss vom 13. Dezember 2004 - VGH B 7/04 -, AS 35, 184 [188]; Beschluss vom 9. Januar 2019 - VGH B 25/18 u.a. -, juris Rn. 14; Brocker, in: ders./Droege/Jutzi [Hrsg.], Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2014, Art. 124 Rn. 20; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 370/84 -, BVerfGE 69, 381 [385]; Beschluss vom 2. März 1993 - 1 BvR 249/92 -, BVerfGE 88, 118 [123 ff.]).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Das Beschleunigungsgebot ist bei der Konkretisierung des Rechts auf ein faires Verfahren ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 63, 45 ; 122, 248 ), denn unnötige Verfahrensverzögerungen stellen nicht nur die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ; 93, 1 ) und die Zwecke der Kriminalstrafe in Frage, sondern beeinträchtigen, da die Beweisgrundlage durch Zeitablauf verfälscht werden kann, auch die Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur bestmöglichen Erforschung der materiellen Wahrheit (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ).

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat den aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten folgenden allgemeinen Justizgewährungsanspruch zunächst als Grundlage des Rechtsschutzes in zivilrechtlichen Streitigkeiten anerkannt, für die Art. 19 Abs. 4 GG nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; 97, 169 ).

    Die Verfahrensordnung ist so auszugestalten, dass effektiver Rechtsschutz für den einzelnen Rechtsuchenden besteht, aber auch Rechtssicherheit hergestellt wird (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ).

    Allerdings darf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle nicht in einer dem Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ).

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