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   BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93   

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https://dejure.org/1993,558
BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93 (https://dejure.org/1993,558)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1993 - 1 BvR 565/93 (https://dejure.org/1993,558)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1993 - 1 BvR 565/93 (https://dejure.org/1993,558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Unterbringung außerhalb einer Obdachlosenunterkunft

  • saarheim.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung auf Einweisung einer schwangeren Obdachlosen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen - Unterbringung - Obdachlose Person - Obdachlosenunterkunft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 169
  • NVwZ 1993, 1181
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1087/91

    Kreuz im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 85, 94 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ).
  • BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 88, 173 ; 91, 140 ; 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05

    NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen - Begründung der

    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr).
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