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   BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83   

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https://dejure.org/1993,94
BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 (https://dejure.org/1993,94)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.1993 - 1 BvR 345/83 (https://dejure.org/1993,94)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 345/83 (https://dejure.org/1993,94)
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Vollbluthengst

Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 1 Abs. 3 GG, unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen aufgrund privater Regelungen dürfen nicht zur Grundlager hoheitlicher Maßnahmen gemacht werden;

Art. 74 Nr. 17 GG, Bundeskompetenz für Pferdezucht, ohne daß es auf eine Verwendung der Pferde in der Landwirtschaft ankäme

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Tierzuchtgesetz II

  • openjur.de

    Tierzuchtgesetz II

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend Ansprüche auf Eintragung eines gekörten Hengstes in die Zuchtbücher privater Züchtervereinigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Regelung der Tierzucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Private Regelungen - Grundlage staatlicher Maßnahmen - Grundrechtsbeschränkende Wirkung - Gesetzgebungskompetenz - Erlaß des Tierzuchtgesetzes

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Zucht / Handel - Vollbluthengst

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 366
  • NJW 1993, 2599
  • NVwZ 1993, 1077 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (177)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Celle, 18.02.1983 - 11 U 83/82
    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Februar 1983 - 11 U 83/82 -,.

    Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 1984 - II ZR 236/83 - und das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Februar 1983 - 11 U 83/82 - verletzten das Grundrecht der verstorbenen Beschwerdeführerin aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Die Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung hat in erster Linie "positiv gestaltende Maßnahmen" finanzieller, organisatorischer oder marktlenkender Art zum Gegenstand (vgl. von Münch, GG, 2. Aufl. 1983, Art. 74 Rdnr. 70; Maunz, a.a.O., Rdnr. 194; zur Marktförderung mittels Abgaben: BVerfGE 37, 1 ; 82, 159 ).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Für die Abgrenzung zu Art. 12 Abs. 1 GG ist maßgeblich, daß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG das Erworbene, das Ergebnis einer Betätigung schützt, Art. 12 Abs. 1 GG dagegen den Erwerb, die Betätigung selbst (BVerfGE 30, 292 ; 84, 133 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Zwar hätte der gerügte Verfassungsverstoß möglicherweise noch durch ein anderes fachgerichtliches Verfahren ausgeräumt werden können (vgl. dazu BVerfGE 70, 180 ), nämlich durch eine spätere Klage gegen das Köramt, wenn dieses die Körung von Nachkommen des nicht eingetragenen Hengstes abgelehnt hätte.
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden; ein Gehörsverstoß kann deshalb nur festgestellt werden, wenn er sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 80, 269 ).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Die Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung hat in erster Linie "positiv gestaltende Maßnahmen" finanzieller, organisatorischer oder marktlenkender Art zum Gegenstand (vgl. von Münch, GG, 2. Aufl. 1983, Art. 74 Rdnr. 70; Maunz, a.a.O., Rdnr. 194; zur Marktförderung mittels Abgaben: BVerfGE 37, 1 ; 82, 159 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Eine Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist auch durch die weiteren Änderungen der Sach- und Rechtslage nicht eingetreten (vgl. dazu BVerfGE 33, 247 ; 75, 318 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Für die Abgrenzung zu Art. 12 Abs. 1 GG ist maßgeblich, daß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG das Erworbene, das Ergebnis einer Betätigung schützt, Art. 12 Abs. 1 GG dagegen den Erwerb, die Betätigung selbst (BVerfGE 30, 292 ; 84, 133 ).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Das Eigentum an einer Sache ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis gekennzeichnet (BVerfGE 52, 1 ; 79, 292 ; 83, 201 ).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83
    Das Eigentum an einer Sache ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis gekennzeichnet (BVerfGE 52, 1 ; 79, 292 ; 83, 201 ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Daraus folgt zwar nicht, dass das Gericht verpflichtet wäre, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2017 - VI ZR 529/16, VersR 2018, 38 Rn. 6; BVerfGE 88, 366, 375 f. mwN).
  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Gericht Vorbringen der Parteien zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 22, 267, 274; 65, 293, 295; 88, 366, 375 f.; Senat, BGHZ 154, 288, 300) - das gilt auch für Rechtsausführungen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz -, kann das Berufungsurteil nur so verstanden werden, dass es von dem unzutreffenden Rechtssatz ausgegangen ist, die Würdigung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung komme auch dann in Betracht, wenn die Parteien der Auffassung sind, der Vertrag sei bereits zustande gekommen.
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Stirbt ein Beschwerdeführer, so können seine Erben die Verfassungsbeschwerde jedenfalls dann fortführen, wenn es sich um die Durchsetzung finanzieller Ansprüche handelt (vgl. BVerfGE 17, 86 ; 88, 366 ; 111, 191 ).
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