Rechtsprechung
   BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92, 1 BvL 27/92, 1 BvL 49/92   

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https://dejure.org/1993,770
BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92, 1 BvL 27/92, 1 BvL 49/92 (https://dejure.org/1993,770)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.1993 - 1 BvL 7/92, 1 BvL 27/92, 1 BvL 49/92 (https://dejure.org/1993,770)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 1993 - 1 BvL 7/92, 1 BvL 27/92, 1 BvL 49/92 (https://dejure.org/1993,770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Rechtssicherheit; Vertrauensschutz; Bestandschutz für Erbscheine

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedervereinigung - Vererbung von Grundstücken - Beitrittsgebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 70
  • NJ 1993, 174
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92
    Dabei ist das Bundesverfassungsgericht an die den Vorlagebeschluß tragende Rechtsauffassung gebunden, soweit diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 86, 52 [56]).

    In dem Vorlagebeschluß muß ferner die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm näher begründet werden (vgl. BVerfGE 86, 52 [57]).

  • BGH, 05.04.1968 - V ZR 18/67

    Internationales Privatrecht (Nachlaßspaltung)

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 45, 351; 50, 63) waren unter besonderen Vorschriften im Sinne dieser Norm auch kollisionsrechtliche Regelungen zu verstehen, die für die Bestimmung des Erbstatuts eine unterschiedliche Anknüpfung für bewegliches und unbewegliches Vermögen vorsahen.
  • BGH, 02.05.1966 - III ZR 92/64

    Revisibilität ausländischer Kollisionsnormen

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 45, 351; 50, 63) waren unter besonderen Vorschriften im Sinne dieser Norm auch kollisionsrechtliche Regelungen zu verstehen, die für die Bestimmung des Erbstatuts eine unterschiedliche Anknüpfung für bewegliches und unbewegliches Vermögen vorsahen.
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92
    Das vorlegende Gericht darf sich dabei nicht nur auf die Benennung des verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstabes beschränken, sondern muß auch die für seine Überzeugung maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar und umfassend darlegen (vgl. BVerfGE 78, 165 [171 f.]).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92
    Jedoch muß sich das vorlegende Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassungen zu denkbaren Auslegungsmöglichkeiten erörtern (vgl. BVerfGE 85, 329 [333]) und gegebenenfalls auch die Entstehungsgeschichte der Norm berücksichtigen (vgl. BVerfGE 78, 201 [204] m.w.N.).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92
    Jedoch muß sich das vorlegende Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassungen zu denkbaren Auslegungsmöglichkeiten erörtern (vgl. BVerfGE 85, 329 [333]) und gegebenenfalls auch die Entstehungsgeschichte der Norm berücksichtigen (vgl. BVerfGE 78, 201 [204] m.w.N.).
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