Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93   

Besitzrecht des Mieters

Art. 14 GG, Rechtsstellung des Mieters ist verfassungsrechtlich geschützt;

Art. 13 GG, Schutzbereich im Räumungsprozeß nicht berührt

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Besitzrecht des Mieters

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Beendigung des Mietverhältnisses (RiBGH a.D. Dr. Dietrich Beyer; ZJS 2009, 29)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Mietbesitz als Verfassungseigentum - Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BVerfG für die Anwendung des einfachen Rechts" von RA Stefan Lange, original erschienen in: ZMR 2004, 881 - 892.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 89, 1
  • NJW 1993, 2035
  • MDR 1993, 728
  • ZMR 1993, 405
  • NJ 1993, 382
  • FamRZ 1993, 1293
  • WM 1993, 1460
  • VBlBW 1993, 413
  • DB 1993, 1770



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Wird zitiert von ... (391)  

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07  

    Grundrecht auf Computerschutz

    Das Schutzgut dieses Grundrechts ist die räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08  

    Private Krankenversicherungen müssen mehr Wettbewerb hinnehmen //

    Zu den schutzfähigen Rechtspositionen im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG gehören alle vermögenswerten Rechte, die das Recht einem privaten Rechtsträger so zuordnet, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04  

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Art. 13 Abs. 1 GG gewährt ein Abwehrrecht zum Schutz der räumlichen Privatsphäre und soll Störungen vom privaten Leben fernhalten (vgl. BVerfGE 89, 1 ).
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