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   BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81   

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BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81 (https://dejure.org/1993,58)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.1993 - 1 BvL 34/81 (https://dejure.org/1993,58)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 1993 - 1 BvL 34/81 (https://dejure.org/1993,58)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Willkürverbot - Juristische Personen des öffentlichen Rechts - Pflicht zur Zahlung einer Umlage - Konkursausfallgeldversicherung - Bund - Land - Gemeinde - Zahlungsunfähigkeit

  • Europarat
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 132
  • NJW 1994, 1465
  • NVwZ 1994, 677 (Ls.)
  • WM 1994, 268
  • BB 1993, 2455
 
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Wird zitiert von ... (184)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
    Was hierbei sachlich vertretbar oder sachfremd ist, läßt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts, der geregelt werden soll (vgl. BVerfGE 17, 122 (133) [BVerfG 08.10.1963 - 2 BvR 108/62]; 75, 108 (157)).

    Die Regelung über das Konkursausfallgeld beruht jedoch auf der Bundeskompetenz für die Sozialversicherung nach Art. 74 Nr. 12 GG, die bereits aus sich heraus auch auf die Regelung der Finanzierung gerichtet ist (vgl. BVerfGE 75, 108 (147 f.)).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz (AFG)

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
    Willkür des Gesetzgebers kann nicht schon dann bejaht werden, wenn der Gesetzgeber unter mehreren möglichen Lösungen nicht die zweckmäßigste oder vernünftigste gewählt hat (vgl. BVerfGE 81, 156 (206)), vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für die gesetzliche Bestimmung nicht finden läßt.

    Zum Begriff der Sonderabgabe gehört, daß sie nicht aus einer eigenen Abgabenkompetenz erhoben wird, sondern unter Inanspruchnahme von Kompetenzen zur Regelung bestimmter Sachmaterien, die ihrer Art nach nicht auf Abgaben bezogen sind (vgl. BVerfGE 81, 156 (187)).

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
    Es ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 1, 14 (52) [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51]; 83, 1 (23) [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85

    Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot kann nur festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (BVerfGE 55, 72 (90); BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1993 - 1 BvL 20/85 - WM 1993, S. 1732 (1734) [BVerfG 08.06.1993 - 1 BvL 20/85]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
    Es ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 1, 14 (52) [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51]; 83, 1 (23) [BVerfG 17.10.1990 - 1 BvR 283/85]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 35/81

    Konkurs von Rundfunkanstalten

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
    Die Entscheidungserheblichkeit hängt hier anders als im Verfahren 1 BvL 35/81 (vgl. den Beschluß des Senats vom heutigen Tage) nicht von einer verfassungsrechtlichen Vorfrage ab.
  • BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 1.81

    Beitragspflicht einer Industrie- und Handelskammer zur Insolvenzsicherung -

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
    Dieser weist darauf hin, daß er die mit § 186 c Abs. 2 Satz 2 AFG teilweise wortgleiche Vorschrift des § 17 Abs. 2 BetrAVG für verfassungsmäßig erachtet hat (BVerwGE 64, 248).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
    Das Willkürverbot gilt innerhalb des hoheitlichen Staatsaufbaus, in dem grundsätzlich kein Grundrechtsschutz besteht, jedenfalls aufgrund des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 21, 362 (372) [BVerfG 02.05.1967 - 1 BvR 578/63]).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 S. 4 des Hessischen

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
    Es bezieht sich damit auf den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsatz der Unzulässigkeit einer "Sonderabgabe" (vgl. BVerfGE 55, 274 [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77]).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvL 1/82

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
    Bund und Länder können durch Gesetz bestimmen, daß und gegebenenfalls bei welchen juristischen Personen des öffentlichen Rechts der Konkurs rechtlich nicht zulässig ist (vgl. BVerfGE 60, 135 (157 ff.) [BVerfG 23.03.1982 - 2 BvL 13/79]; 65, 359 (373 ff. [BVerfG 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79])).
  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Besatzungsanordnungen

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach

  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79

    Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 89, 132 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 113, 167 ; 145, 106 ; stRspr).

    Willkür des Gesetzgebers kann zwar nicht schon dann bejaht werden, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat (BVerfGE 55, 72 ; 89, 132 ).

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    a) Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 89, 132 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 113, 167 ; stRspr).

    Willkür des Gesetzgebers kann nicht schon dann bejaht werden, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden lässt (BVerfGE 55, 72 ; 89, 132 ).

    Willkür in diesem Sinne kann erst festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (BVerfGE 12, 326 ; 23, 135 ; 55, 72 ; 89, 15 ; 89, 132 ; 99, 367 ).

  • BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 89, 132 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 113, 167 ; 145, 106 ; 152, 274 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 53; stRspr).

    Willkür des Gesetzgebers kann zwar nicht schon dann bejaht werden, wenn er unter mehreren Lösungen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat (BVerfGE 55, 72 ; 89, 132 ).

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