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   BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88   

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BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88 (https://dejure.org/1993,162)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.1993 - 1 BvL 25/88 (https://dejure.org/1993,162)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 1993 - 1 BvL 25/88 (https://dejure.org/1993,162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 329
  • NJW 1994, 509
  • WM 1994, 124
  • BB 1994, 270
  • BStBl II 1994, 133
  • EFG 1993, 732
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
    Sodann muß es sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 78, 165 [172]; 80, 68 [72 f.]; 80, 96 [100] m. w. N.).

    Ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken erst aus dem Zusammenwirken mehrerer Bestimmungen des einfachen Rechts, so kann zwar grundsätzlich jede von ihnen Gegenstand einer Vorlage sein (vgl. BVerfGE 82, 60 [84 f.]); 82, 198 [206]5)), doch müssen die mit der zur Prüfung gestellten Norm zusammenwirkenden Vorschriften in die Darstellung der einfachrechtlichen Rechtslage einbezogen werden (vgl. BVerfGE 78, 306 [316]; 80, 96 [101]; 83, 111 [116]).

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
    Sodann muß es sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 78, 165 [172]; 80, 68 [72 f.]; 80, 96 [100] m. w. N.).

    Auch insoweit bedarf es eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 [171 f.] m. w. N.).

  • BFH, 26.11.1986 - II R 32/83

    Erbschaftsteuerpflicht für Erbbauzinsansprüche

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
    Eine Begrenzung nach § 16 BewG komme nicht in Betracht, da es sich bei den Erbbauzinsen um wiederkehrende Leistungen und nicht um wiederkehrende Nutzungen handele (vgl. BFH, BStBl 1987 II S. 101).

    Der Anspruch auf den Erbbauzins komme nach der Konzeption der Vorschrift einer Kaufpreisforderung für den teilweisen Übergang von Eigentumsrechten gleich (BStBl 1987 II S. 101).

  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
    Ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken erst aus dem Zusammenwirken mehrerer Bestimmungen des einfachen Rechts, so kann zwar grundsätzlich jede von ihnen Gegenstand einer Vorlage sein (vgl. BVerfGE 82, 60 [84 f.]); 82, 198 [206]5)), doch müssen die mit der zur Prüfung gestellten Norm zusammenwirkenden Vorschriften in die Darstellung der einfachrechtlichen Rechtslage einbezogen werden (vgl. BVerfGE 78, 306 [316]; 80, 96 [101]; 83, 111 [116]).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
    Ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken erst aus dem Zusammenwirken mehrerer Bestimmungen des einfachen Rechts, so kann zwar grundsätzlich jede von ihnen Gegenstand einer Vorlage sein (vgl. BVerfGE 82, 60 [84 f.]); 82, 198 [206]5)), doch müssen die mit der zur Prüfung gestellten Norm zusammenwirkenden Vorschriften in die Darstellung der einfachrechtlichen Rechtslage einbezogen werden (vgl. BVerfGE 78, 306 [316]; 80, 96 [101]; 83, 111 [116]).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
    Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Urteil vom 10. Februar 1987 für zulässig gehalten, daß die Berechnung der Einheitswerte je nach Grundstücksart auf Grund unterschiedlicher Regeln vorgenommen wird (vgl. BVerfGE 74, 182 [200 f.]).
  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
    Sodann muß es sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 78, 165 [172]; 80, 68 [72 f.]; 80, 96 [100] m. w. N.).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
    Ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken erst aus dem Zusammenwirken mehrerer Bestimmungen des einfachen Rechts, so kann zwar grundsätzlich jede von ihnen Gegenstand einer Vorlage sein (vgl. BVerfGE 82, 60 [84 f.]); 82, 198 [206]5)), doch müssen die mit der zur Prüfung gestellten Norm zusammenwirkenden Vorschriften in die Darstellung der einfachrechtlichen Rechtslage einbezogen werden (vgl. BVerfGE 78, 306 [316]; 80, 96 [101]; 83, 111 [116]).
  • BFH, 26.11.1986 - II R 190/81

    Zur Bewertung eines Erbbauzinsanspruches und zur Behandlung einer

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
    Daß der Grundstückseigentümer durch die Bestellung eines Erbbaurechts den Wert seines Grundstücks realisiere, sei ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH, BStBl 1987 II S. 175, 176).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68

    Verfassungskonforme Auslegung des § 17a Abs. 2 BewG

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
    Davon gehe auch das Bundesverfassungsgericht aus (vgl. BVerfGE 30, 129 [142]).
  • BFH, 11.06.1986 - II B 49/83

    Einheitsbewertung von Grundbesitz - Verfassungsmäßigkeit - Hauptfeststellung für

  • BVerfG, 11.10.1983 - 1 BvL 73/78

    Überprüfung der Zusammensetzung des Senats vor dem Hintergrund des Anspruchs auf

  • BVerfG, 15.11.1989 - 1 BvR 171/89

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ungleichbehandlung von nichtehelichen

  • FG Hamburg, 30.06.1988 - II 331/85
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Darüber hinaus hat es seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Normen darlegt (vgl. dazu BVerfGE 78, 165 ), indem es sich im Einzelnen mit ihrer Entstehungsgeschichte, mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesverfassungsgerichts sowie mit der Literatur dazu auseinandergesetzt (vgl. zu diesen Anforderungen BVerfGE 86, 71 ; 89, 329 ) und seine eigene Auffassung ausführlich begründet hat.
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Hierzu bedarf es eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 ; 89, 329 ; 129, 186 ).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auch wenn der Begründungszwang des § 80 Abs. 2 BVerfGG es erfordert, daß das vorlegende Gericht den für seine rechtliche Beurteilung wesentlichen Sachverhalt und seine rechtlichen Erwägungen erschöpfend darlegt (vgl. BVerfGE 74, 182 [192 ff.]; 89, 329 [337]), und diese Ausführungen grundsätzlich nicht durch Hinweis auf Darlegungen eines anderen Gerichts in einem anderen Verfahren ersetzt werden können (vgl. BVerfGE 22, 175 [177]; 90, 145 [167]), führt die dargestellte Bezugnahme durch das vorlegende Gericht hier nicht zur Unzulässigkeit der Vorlage.

    Die durch die Entwicklung von - in Vergangenheitswerten fixierten - Einheitswerten und - zeitgerecht mitschreitenden - gemeinen Werten entstandene Verschiedenheit der Besteuerung von einheitswertgebundenem und nicht einheitswertgebundenem Vermögen hat der Bundesfinanzhof als oberstes Fachgericht in den von dem vorlegenden Gericht angeführten Entscheidungen eingehend belegt; auch das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit dieser Verschiedenheit auseinandergesetzt (vgl. BVerfGE 23, 242 [254 f.]; 41, 269 [281]; 43, 1 [7]; 65, 160 [170]; nunmehr auch BVerfGE 89, 329 [339]).

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