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   BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57   

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https://dejure.org/1959,38
BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57 (https://dejure.org/1959,38)
BVerfG, Entscheidung vom 08.01.1959 - 1 BvR 296/57 (https://dejure.org/1959,38)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Januar 1959 - 1 BvR 296/57 (https://dejure.org/1959,38)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 3
    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 9, 109
  • NJW 1959, 572
  • DVBl 1959, 506
  • DÖV 1959, 716
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52

    Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57
    Da eine formlose Mitteilung solcher Entscheidungen an die beteiligten Rechtsanwälte auf Grund allgemeinen Ersuchens nach § 299 Abs. 1 ZPO üblich sei, müsse bei sinngemäßer Auslegung des Gesetzes die Frist beginnen, sobald der Betroffene in den Besitz eines amtlich ausgefertigten Abdrucks der vollständigen Entscheidung gelangt sei; nur diese Auslegung werde dem Zweck der Beschwerdefrist gerecht (Beschluß vom 6. Oktober 1955, BVerfGE 4, 309 [312 ff]).

    - Demgegenüber ist es von untergeordneter Bedeutung, daß während einer gewissen (Übergangszeit, solange die Neuregelung unter den Rechtsanwälten noch nicht ausreichend bekannt war, in zahlreichen Fällen die verschärfte Frist der Neufassung nicht eingehalten worden ist und daher eine Reihe von Verfassungsbeschwerden als verspätet verworfen werden müssen, da das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht kennt (BVerfGE 4, 309 [313 ff]).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57
    Sollte es aber nach dem Willen des Gesetzgebers auf die verfahrensrechtliche Notwendigkeit ankommen und genügte ihm eine verfahrensrechtlich irrelevante Mitteilung gerade nicht, so kann das Gericht nicht durch Auslegung sich über diesen eindeutigen Willen des Gesetzgebers hinwegsetzen (BVerfGE 8, 28 [33]; Beschluß vom 23. Oktober 1958, 1 BvL 45/56 - BVerfGE 8, 210 -).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57
    Sollte es aber nach dem Willen des Gesetzgebers auf die verfahrensrechtliche Notwendigkeit ankommen und genügte ihm eine verfahrensrechtlich irrelevante Mitteilung gerade nicht, so kann das Gericht nicht durch Auslegung sich über diesen eindeutigen Willen des Gesetzgebers hinwegsetzen (BVerfGE 8, 28 [33]; Beschluß vom 23. Oktober 1958, 1 BvL 45/56 - BVerfGE 8, 210 -).
  • BVerfG, 17.12.1952 - 1 BvR 164/52

    Beginn des Fristlaufs zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57
    Es hat zunächst ausgesprochen, daß die in § 93 Abs. 1 BVerfGG festgesetzte Monatsfrist nicht nur durch förmliche Zustellung in Lauf gesetzt werde, vielmehr der schriftliche Zugang einer begründeten Entscheidung in der für das jeweilige Verfahren vorgesehenen Weise genüge (Beschluß vom 17. Dezember 1952, BVerfGE 2, 101).
  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung der Rente aus der

    Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG ist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde das angeblich verletzte Recht zu bezeichnen und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert darzulegen (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es daher in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit den konkreten Entscheidungen und deren konkreter Begründung dahingehend (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ), dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ; 84, 366 ; 99, 84 ; 113, 29 ) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidungen gegen das mit der Beschwerde geltend gemachte verfassungsbeschwerdefähige Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ).
  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Renten aus der

    Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG ist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde das angeblich verletzte Recht zu bezeichnen und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert darzulegen (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ; 99, 84 ).
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