Rechtsprechung
   BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Wirtschaftsstrafgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der in § 23 WiStG 1949 enthaltenen Verschuldensvermutung

Verfahrensgang

  • LG Mannheim, 30.09.1951 - Qs 130/51
  • LG Mannheim, 30.09.1952 - Qs 130/51
  • OLG Stuttgart, 28.03.1953 - 1 Ws 46/52
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 9, 167
  • NJW 1959, 619
  • DVBl 1959, 362



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Wird zitiert von ... (31)  

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01  

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Die Strafe ist eine repressive Übelzufügung als Reaktion auf schuldhaftes Verhalten, die dem Schuldausgleich dient (vgl. BVerfGE 7, 305 ; 9, 167 ; 20, 323 ; 25, 269 ; 54, 100 ; 58, 159 ; 91, 1 ; 105, 135 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94  

    Mauerschützen

    Der Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" hat Verfassungsrang; er findet seine Grundlage im Gebot der Achtung der Menschenwürde sowie in Art. 2 Abs. 1 GG und im Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 9, 167 [169]; 86, 288 [313]; stRspr).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95  

    Erweiterter Verfall

    Das dem Täter auferlegte Strafübel soll den schuldhaften Normverstoß ausgleichen; es ist Ausdruck vergeltender Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 9, 167, 171; 96, 10, 25).

    Das dem Täter auferlegte Strafübel soll den schuldhaften Normverstoß ausgleichen; es ist Ausdruck vergeltender Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 9, 167 ; 22, 49 ; 95, 96 ; 96, 10 ).

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