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   BVerfG, 03.04.1959 - 1 BvR 346/56   

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https://dejure.org/1959,112
BVerfG, 03.04.1959 - 1 BvR 346/56 (https://dejure.org/1959,112)
BVerfG, Entscheidung vom 03.04.1959 - 1 BvR 346/56 (https://dejure.org/1959,112)
BVerfG, Entscheidung vom 03. April 1959 - 1 BvR 346/56 (https://dejure.org/1959,112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf rechtliches Gehör beivorgeschriebener mündlicher Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 9, 231
  • NJW 1959, 1124
  • DÖV 1959, 386
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1959 - 1 BvR 346/56
    Im übrigen würden auch hier die Ausführungen unter 2. gelten (BVerfGE 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1959 - 1 BvR 346/56
    Eine Verletzung von Verfassungsrecht scheidet somit aus; Fehler bei der Anwendung des im Rang unter der Verfassung stehenden Rechts zu korrigieren, ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 4, 1).
  • BGH, 23.10.1952 - 5 StR 480/52
    Auszug aus BVerfG, 03.04.1959 - 1 BvR 346/56
    Für dieses hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen (BGHSt 3, 245 [246 f.]):.
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1959 - 1 BvR 346/56
    Im übrigen würden auch hier die Ausführungen unter 2. gelten (BVerfGE 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1959 - 1 BvR 346/56
    In BGHSt 5, 5 [8] wird ausgeführt:.
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Konkret bedeutet das, daß auch im Zivilprozeß und damit auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren den Parteien Gelegenheit geboten werden muß, sich zu allen einschlägigen und insbesondere zu den nach der Meinung des Gerichts prozeßentscheidenden Tat- und Rechtsfragen zu äußern und dazu gehört zu werden (vgl. BVerfGE 9, 231, 235; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, 4. Aufl., Art. 103 Abs. 1 RZ 28 und 35, auch das Urteil des Senats vom 10. Oktober 1979 - 4 AZR 1029/77 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Insbesondere bezieht Art. 104 Abs. 1 GG auch die vom Gesetz vorgeschriebene Mündlichkeit der Anhörung in seinen Schutz mit ein, die Art. 103 Abs. 1 GG nicht notwendig verbürgt (vgl. BVerfGE 9, 231 [235 f.]).
  • BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Dies muß zwar nicht notwendig in einer mündlichen Verhandlung geschehen; dem Anhörungsgebot kann grundsätzlich auch anders, zB in einem schriftlichen Verfahren, entsprochen werden (so ausdrücklich § 62 SGG; vgl BVerfGE 9, 231, 236; BVerwGE 57, 272).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Ein Recht auf mündliche Verhandlung folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht (BVerfGE 5, 9, 11 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]; 9, 231, 235 f. [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56] = NJW 1959, 1124; 60, 175, 210 f.; Stein/Jonas/Leipold, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., vor § 128 Rdn. 31).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 9, 237 [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56]; 13, 290 [BVerfG 23.01.1962 - 2 BvR 293/61]; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; 18, 257 ).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B

    Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung von

    Dies muß nicht notwendig in einer mündlichen Verhandlung geschehen; dem Anhörungsgebot kann grundsätzlich auch anders, zB in einem schriftlichen Verfahren, entsprochen werden (so ausdrücklich § 62 SGG; vgl BVerfGE 9, 231, 236; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 4; BVerwGE 57, 272).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines Ausländers zum Zwecke der

    Soweit das Gesetz, wie im Auslieferungsverfahren (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 IRG), keine verbindliche Entscheidung trifft, liegt die Form der Anhörung im Ermessen des Gerichts (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 60, 175 ; 89, 381 ), und selbst im Falle des Unterlassens einer einfachrechtlich vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung liegt nicht in jedem Falle ein Gehörsverstoß vor (BVerfGE 9, 231 ).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

    Möglicherweise hätten sie in einem Revisionsverfahren mit Erfolg gerügt werden können; das Bundesverfassungsgericht kann aber, wie schon dargelegt, nicht die Rolle des hier fehlenden Revisionsgerichts übernehmen (vgl. auch BVerfGE 9, 231 (236)).
  • BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle

    Ob das Gericht trotz Verzichts auf (weitere) mündliche Verhandlung deren Wiedereröffnung beschließen will, liegt - wie auch die Beschwerde nicht verkennt - in dessen Ermessen (§ 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO), das in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht nachprüfbar ist (Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG VI C 27.65 - unter Hinweis auf BGHZ 11, 27 und Urteil vom 2. April 1958 - V ZR 203.56 - [JR 1958, 344]): im übrigen besteht - worauf in diesem Zusammenhang hingewiesen sei - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts kein Anspruch, darauf, daß nur auf Grund mündlicher Verhandlung entschieden wird (BVerfGE 6, 19 [20]; 7, 95 [98]; 9, 231 [236]; BVerwGE 7, 230).
  • BFH, 17.10.1961 - I 181/60 S

    Entscheidung des Finanzgerichts bezüglich eines Antrags des Steuerpflichtigen auf

  • BVerwG, 06.05.1993 - 1 B 201.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Duldung eines

  • StGH Baden-Württemberg, 11.06.2014 - 1 VB 19/14

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Isny zurückgewiesen

  • BFH, 25.02.1976 - I R 77/74

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Verletzung des Anspruchs - Erlaß eines Urteils -

  • BVerwG, 31.10.1963 - VI C 115.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.03.1993 - 1 B 39.93

    Entscheidung über eine Berufung ohne mündliche Verhandlung - Darlegung eines

  • BVerwG, 22.10.1969 - V C 132.66

    Ruhen der Unterhaltshilfe - Anspruch auf Kriegslastenausgleich - Gewährung einer

  • BSG, 15.10.2001 - B 2 U 217/01 B

    Nochmalige Anhörungsmitteilung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 22.02.1996 - 1 B 6.96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung

  • BVerwG, 28.08.1992 - 1 B 160.92

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch Entscheidung über einen Widerspruch ohne

  • BVerwG, 07.11.1994 - 1 PKH 33.94

    Begründung der Berufung - Anspruch auf rechtliches Gehör - Anspruch auf mündliche

  • BVerwG, 20.06.1994 - 1 B 67.94

    Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs bei Entscheidung des Berufungsgericht ohne

  • BGH, 01.12.1966 - KRB 1/66

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Vereinbarung zur Minderung bzw.

  • BFH, 26.03.1965 - VI 260/64 U

    Veretzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Entscheidung einer Sache durch

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